ich hoffe dass ich hier richtig aufgehoben bin mit meiner Frage die da lautet:
Angenommen dass jemand am 01.01.2003 angefangen hat zu arbeiten. Immer am 01.01. bekommt dieser den Urlaub von 200 Stunden gutgeschrieben. Er arbeitet 2 jahre und bekommt am 01.01.2005 erneut, wie auch im Vorjahr, 200h für das Jahr 2005. Angenommen diese werden im Zeitraum März/April 2005 gänzlich verbraucht. Im September beschließt er zu Kündigung, was er aber im März/April noch nicht geplant hatte.
Er hat nun den ganzen Urlaub für 2005 verbraucht, ist aber nur bis September in der Firma, also ein 3/4 Jahr.
Was passiert? Muss er die 50 Urlaubsstunden (also 200h*3/4=150 Rest=50h) in Form von Geld begleichen? Wie wird in so einem Fall vorgegangen?
Falls ja, muss er den Stunden-Bruttolohn zurückzahlen?
Hallo
Was ist denn zum Thema Urlaub und insbesondere Urlaubsentgelt bei vorzeitigem Ausscheiden im lfd Kalenderjahr vertraglich (AV oder TV) im Wortlaut vereinbart?
Was ist denn zum Thema Urlaub und insbesondere Urlaubsentgelt
bei vorzeitigem Ausscheiden im lfd Kalenderjahr vertraglich
(AV oder TV) im Wortlaut vereinbart?
Unter „Urlaub“ steht folgendes: Für den Urlaubsanspruch des Dienstnehmers gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Urlaubsgesetzes sowie des Angestelltengesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
Unter „Urlaub“ steht folgendes: Für den Urlaubsanspruch des Dienstnehmers gelten die
gesetzlichen Bestimmungen des Urlaubsgesetzes sowie des
Angestelltengesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
ich nehme an, dass Du die Rechtslage in Österreich erfragst.
Mir ist kein deutsches ‚Angestelltengesetz‘ bekannt und Deine Mail-Adresse lässt das auch vermuten.
Da wirst Du hier wohl wenig Glück haben