Kündigung und Versicherungsschutz

Hallo an alle,

angenommen man würde zum 16.04.2010 gekündigt werden oder man kündigt zum 16.04.2010 (Freitag) - und hat einen neune Job ab dem 19.04.2010 (Montag).

Wie sieht es aus mit dem Versicherungsschutz (Krankenversicherung, Rente, usw.)

Danke!

LG
Jasmin

Hallo

Wie sieht es aus mit dem Versicherungsschutz
(Krankenversicherung, Rente, usw.)

Kein Grund zur Beunruhigung. Bleibt alles ohne negative Auswirkungen.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank! und das bedeutet (für mich zumVverständnis) der „alte“ AG muss Versicherung bis zum 18.04.2010 zahlen?

Und aus Interesse : wie lange wäre der Versicherungsschutz nach Beendigung einer Anstellung gewährleistet? (1 Woche ? 2 Wochen? - ich frag nur aus Interesse)

LG Jasmin

Hallo,

nein, das heißt es nicht.

Es heißt, dass solche kleinere Unterbrechungen in den einzelnen Versicherungszweigen unschädlich sind, wobei die Regelungen völlig unterschiedlich sind.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?..
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?..
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/123.html
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/11/index.php?..

VG