Vielen Dank! und das bedeutet (für mich zumVverständnis) der „alte“ AG muss Versicherung bis zum 18.04.2010 zahlen?
Und aus Interesse : wie lange wäre der Versicherungsschutz nach Beendigung einer Anstellung gewährleistet? (1 Woche ? 2 Wochen? - ich frag nur aus Interesse)
Es heißt, dass solche kleinere Unterbrechungen in den einzelnen Versicherungszweigen unschädlich sind, wobei die Regelungen völlig unterschiedlich sind.