Kündigung und Vorgehensweise zum Klagen

Kann mir bitte jemand den Ablauf kurz und sachlich schildern?
Wenn ich eine Kündigung erhalte, wie sehen die nächsten Schritte aus,
die ích unternehmen muß, um dagegen zu Klagen -auf Wiedereinstellung-?
Gibt es so etwas, wie die vielversprechendsten Argumente auf Wiedereinstellung?
Denke da an noch vorhandene externe Mitarbeiter, jüngere Kollegen usw.

Vielen Dank!

Grüße
Carolin

Hallo Carolin, (unter Voraussetzung die Kündigung ist nicht vertretbar)

gibt es da nur einen Schritt: Gehe zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und reiche über diesen eine Kündigungsschutzklage ein.
(Innerhalb von drei Wochen nach Kündigungszugang)
Unterschreibe gegenüber Deinem Arbeitgeber keine Bestätigungen und notiere Dir genau Datum und Uhrzeit, wann Dir ggf. mündlich oder nochmals schriftlich gekündigt wird. Biete Deine Arbeitskraft unter Zeugen weiterhin an, notfalls spreche über die Kündigung mit Deinem Arzt und lasse Dich krankschreiben. Die AU entweder mit Einschr. Rücksch… zustellen oder persönlich mit einer vertrauten Person (Freund Freundin,Nachbar etc.) beim AG abgeben.

Gruß
strangerone

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Erstmal vielen Dank für dein Posting!
Was meinst du denn bitte mit meiner Arbeitskraft anbieten?
Was passiert/ändert es, wenn mich der Arzt krank schreibt?

Grüße
Carolin

Hallo Carolin, (unter Voraussetzung die Kündigung ist nicht
vertretbar)

gibt es da nur einen Schritt: Gehe zu einem Rechtsanwalt für
Arbeitsrecht und reiche über diesen eine Kündigungsschutzklage
ein.
(Innerhalb von drei Wochen nach Kündigungszugang)
Unterschreibe gegenüber Deinem Arbeitgeber keine Bestätigungen
und notiere Dir genau Datum und Uhrzeit, wann Dir ggf.
mündlich oder nochmals schriftlich gekündigt wird. Biete Deine
Arbeitskraft unter Zeugen weiterhin an, notfalls spreche über
die Kündigung mit Deinem Arzt und lasse Dich krankschreiben.
Die AU entweder mit Einschr. Rücksch… zustellen oder
persönlich mit einer vertrauten Person (Freund
Freundin,Nachbar etc.) beim AG abgeben.

Erstmal vielen Dank für dein Posting!
Was meinst du denn bitte mit meiner Arbeitskraft anbieten?
Was passiert/ändert es, wenn mich der Arzt krank schreibt?

Grüße
Carolin

Hallo Carolin,

bei einer fristgerechten Kündigung stehst Du noch im Anstellungsverhältnis und gehst weiterhin arbeiten.

Manche Arbeitgeber werden dann sehr Trickreich und versuchen Dich unter Druck zu setzen, Dich zu Fehlern oder aufsässigen Verhalten zu treiben um Dich ggf noch fristlos zu kündigen. Diesen Ideen sind keine Grenzen gesetzt. Dann ist es ratsam das Gespräch mit Deinem Arzt zu suchen. Eigenschutz.

Solltest Du eine fristlose Kündigung erhalten haben, biete unter Zeugen Deine weitere Mitarbeit an, dass zeigt Dein Interesse an der Aufrechterhaltung der Tätigkeit und kann Dir unter Umständen positiv auf dem Klageweg ausgelegt werden. Wirst Du nach Hause geschickt ok, Du hast es versucht.

Hast Du schon einen Anwalt kontaktiert?

Gruß
strangerone

Danke, noch ist nichts passiert,
aber das kann schnell gehen und ich will
mich schon mal informieren.

Vielen Dank für deine Hilfe!

Grüße

Carolin

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Disclaimer: Ich bin kein Anwalt. Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um Rechtsberatung, er enthält die persönliche, unverbindliche Meinung eines Laien.
(Sorry, man muss vorsichtig sein.)
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Hallo,

bei einer fristgerechten Kündigung stehst Du noch im
Anstellungsverhältnis und gehst weiterhin arbeiten.

Solltest Du eine fristlose Kündigung erhalten haben, biete
unter Zeugen Deine weitere Mitarbeit an, dass zeigt Dein
Interesse an der Aufrechterhaltung der Tätigkeit und kann Dir
unter Umständen positiv auf dem Klageweg ausgelegt werden.

Da Du ja davon ausgehst, dass die Kündigung nicht rechtmäßig ist und das Arbeitsverhältnis noch besteht, musst Du Deine Arbeitskraft anbieten.

Wirst Du nach Hause geschickt ok, Du hast es versucht.

Dann befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug, d.h. er hat sich geweigert, Deine Leistung anzunehmen. Dann musst Du betonen (möglichst vor Zeugen), dass Du Deine Arbeitskraft weiterhin anbietest, man möge Dich informieren, wenn man wieder bereit sei, diese anzunehmen. Dann kannst Du gehen, musst aber erreichbar sein (nicht zu jeder Minute, aber jedenfalls darfst Du nicht in Urlaub fahren oder so).

Bei einer Kündigungsschutzklage klagt man nicht auf Wiedereinstellung (das hieße ja, dass das Arbeitsverhältnis beendet war), sondern auf Weiterbeschäftigung. Man beantragt in der Klage, das Gericht möge beschließen, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Aber das sollte an Anwalt formulieren.

Grüße
Sebastian

mündliche Kündigung
Hallo,

wann Dir ggf.
mündlich

§623 BGB:
„Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

Gruss, Niels