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Disclaimer: Ich bin kein Anwalt. Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um Rechtsberatung, er enthält die persönliche, unverbindliche Meinung eines Laien.
(Sorry, man muss vorsichtig sein.)
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Hallo,
bei einer fristgerechten Kündigung stehst Du noch im
Anstellungsverhältnis und gehst weiterhin arbeiten.
Solltest Du eine fristlose Kündigung erhalten haben, biete
unter Zeugen Deine weitere Mitarbeit an, dass zeigt Dein
Interesse an der Aufrechterhaltung der Tätigkeit und kann Dir
unter Umständen positiv auf dem Klageweg ausgelegt werden.
Da Du ja davon ausgehst, dass die Kündigung nicht rechtmäßig ist und das Arbeitsverhältnis noch besteht, musst Du Deine Arbeitskraft anbieten.
Wirst Du nach Hause geschickt ok, Du hast es versucht.
Dann befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug, d.h. er hat sich geweigert, Deine Leistung anzunehmen. Dann musst Du betonen (möglichst vor Zeugen), dass Du Deine Arbeitskraft weiterhin anbietest, man möge Dich informieren, wenn man wieder bereit sei, diese anzunehmen. Dann kannst Du gehen, musst aber erreichbar sein (nicht zu jeder Minute, aber jedenfalls darfst Du nicht in Urlaub fahren oder so).
Bei einer Kündigungsschutzklage klagt man nicht auf Wiedereinstellung (das hieße ja, dass das Arbeitsverhältnis beendet war), sondern auf Weiterbeschäftigung. Man beantragt in der Klage, das Gericht möge beschließen, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Aber das sollte an Anwalt formulieren.
Grüße
Sebastian