Hallo,
meine konkrete Frage ist, ob ein Mietvertrag unter Vorbehalt gekündigt werden kann.
Hier schildere ich mal den Fall: Man lebt in einer Wohnung einer städtischen Baugenossenschaft und es steht ein Umzug in eine andere Wohnung an, die von der gleichen Baugenossenschaft angeboten wird. Der Einzugstermin wäre am 15. September. Man hat keine 100%ige Zusage die neue Wohnung zu bekommen, die Entscheidung wird von der Baugenossenschaft hinausgezögert. Es gibt aber keine anderen Bewerber für die Wohnung und einer Vermietung steht nichts im Weg. Nun möchte man natürlich vermeiden doppelte Miete zu bezahlen. Wenn man bis zum dritten Werktag im August die alte Wohnung kündigt, würde man nur 1einhalb Monatsmieten für die beiden Wohnungen doppelt zahlen müssen. Wäre die Kündigung später im August, müsste man 2einhalb doppelte Mieten zahlen. Das möchte man natürlich vermeiden und man hat das Gefühl, dass die Baugenossenschaft darauf hinaus will noch eine Monatsmiete mehr herauszuschlagen.
Nun nochmal die Frage: Kann man ein Kündigungsschreiben für die alte Wohnung so formulieren, dass man sagt, man kündigt die alte Wohnung fristgerecht zum Ende Oktober, jedoch unter Vorbehalt Die Kündigung solle nur wirksam werden, wenn ein Mietvertrag über die neue Wohnung zustande kommt?
Wäre so eine Kündigung wirksam möglich?
Gruß
Tanja