Kündigung Untermietvertrag druch Hauptmieter

Guten Tag,

ich bin Hauptmieter einer 3-Zimmer Wohnung und wohne mit 2 Jungs zusammen. An diese habe ich jeweils ein Zimmer untervermietet (jeweils seit ca. 3 Monaten). Dies hat mir der Vermieter (Eigentümer) auch erlaubt. Wegen unüberbrückbarer Differenzen möchte ich jetzt einen Untermieter mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen um einen Rechtsstreit zu vermeiden (also keine fristlose Kündigung)!
Wie sieht jetzt also die gesetzliche Kündigungsfrist bei einer Kündigung eines Untermietvertrages durch den Vermieter (also durch mich > Hauptmieter) aus?
Gibt es noch sonstige Dinge, die zu beachten sind?

Danke voraus =)

Kann leider nicht helfen

Es gelten neben der gesetzlichen Kündgiungsfrist die üblichen Spielregeln für eine Kündigung. Zahlt der Unternieter pünktlich seine Miete und verstößt im Übrigen nicht gegen die mietvertraglichen Bestimmungen, geht Ihre Kündigung ins Leere! Es müssen also schon wichtige Gründe für die Kündigug eines Mieters vorliegen, die sie im Übrigen vorher durch eine abmahnung beanstanden müssen. In dieser Abmahnung können Sie ihm dann die fristlose Kündigung in Aussicht stellen. Nur weil Ihnen „die Nase des Untermeiters nicht mehr passt“, liegt kein Kündigungsgrund vor.

Ich möchte ja NICHT fristlos kündigen, sondern durch eine ganz normale Kündigung (z.B. aufgrund von Eigenbedarf), aber wie sieht diese Kündigungsfrist aus?
1 Monat, 3 Monate, … ?

Ohne Grund können Sie nicht kündigen! Dabei ist es völlig gleichgültig ob fristlos oder mit einer Frist von drei Monaten, die der gesetzlicen Kündgiungsfrist entspricht. Sie haben insoweit meine Ausührungen falsch bzw. unzureichend interpretiert!

Das soll also heißen, dass ich als Hauptmieter bzw. Vermieter meinen Untermieter nur kündigen kann wenn er z.B. die Miete nicht rechtzeitig zahlt??? Das kann doch nicht sein, wenn ich das Zimmer zum Eigenbedarf brauche, kann ich es doch kündigen, OHNE Grund!!!

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/…

Eigenbedarf ist ein Grund zur fristgerechten Kündigung mit einer Frist von drei Monaten.

zuerst zu beachten ist, was im untermietvertrag geschrieben steht-danch ist zu handeln.

da habe ich nur verfasst, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten…

zuerst zu beachten ist, was im untermietvertrag geschrieben
steht-danch ist zu handeln.

Hi etwas schwieriger…
also so einfach fristlos geht nicht, denn dann wäre er auf der Strasse was du sicherlich auch bezweckst, aber der Gesetzgeber hat da einen humanen Schutz eingebaut. Niemand sollte wenn er das nicht selber will auf der Strasse sitzen. Dann kannst du eben auch nur fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Hier ein Link:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mi…

Sie ansonsten mußt du dich mit ner Abmahnung begnügen.
Gruß Peter

Zum 1000mal an alle… ich will meinen Untermieter NICHT fristlos kündigen… sondern fristgerecht!! =)

Jedoch finde ich im Internet speziell für UNTERMIETVERTRÄGE immer folgende 2 Fristen:

  1. Kündigung zum 3. des Monats mit Wirkung zum Ablauf des übernächsten Monats
  2. Kündigung bis zum 15. des Monats mit Wirkung zum Ablauf des aktuellen Monats (also Kündigung vom 1. - 15. = Ausziehen am Monatsende)

Was stimmt jetzt? Paragraphen???

Hallo,

erst mal so viel: Alle meine Vorredner gehen von einem falschen Sachverhalt aus. Als Hauptmieter einer Wohnung, in der du Zimmer untervermietest, gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Du hast die Zimmer unmöbliert vermietet. Hier gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

  2. Du hast möbliert vermietet. Dann kannst du bis spätestens zum 15. des Monats zum Ende des Monats kündigen.

Ich gehe mal von Fall 2 aus. Kündige in Schriftform und siehe zu, dass die Kündigung möglichst durch einen Zeugen an die Untermieter übergeben wird. Die Kündigung muss dann bis spätestens zum 15. September erfolgt sein und greift am 30. September. Also spätestens am 1.10. sollte das Zimmer wieder frei sein.

Im Gegensatz zu „normalen“ Mietverhältnissen gibt es bei der Untervermietung keine Widerspruchsmöglichkeit wenn die Kündigung ordnungsgemäß erfolgt.

Schau mal hier rein, da steht sehr viel Info drin.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/unterm…