muss eine Kündigung eines Untermietvertrages eine besondere Form haben, wenn man einen Nachmieter gefunden hat?
Normalerweise kündigt man ja mit einer 3monatigen Kündigungsfrist. Wenn der Vermieter den Nachmieter nun akzeptiert hat, kann man ja sofort ausziehen. Muss das in irgendeiner Form in das Kündigungsschreiben?
Hintergrund der Frage ist, dass das Amt für Grundsicherung das Kündigungsschreiben benötigt. Vermieter, Mieter und Nachmieter sind alles aus einer Familie!
Kündigung: schriftlich, DIN A4, schwarze Schrift auf weissem Grund. Zum 3ten Werktag eines Monats mit Ablauf des dritten Monats.
Wenn die Behörde gerne hören möchte, das man durch den Akzept eines Nachmieters fristlos auszieht, dann schreibt man das auch in die Kündigung rein.
Und wenn man die einmalige Chance hat, dass der VM aus der eigenen Familie kommt und einem wahrscheinlich keine Steine in den Weg legt, dann sollte man diese nutzen und ihn das auch noch gleich bestätigen lassen (wann kriegt man schon mal ein so schönes, sauberes Dokument?).
Da der Nachmieter rechtlich automatisch als Hauptmieter nachrückt, so der Vermieter keine begründeten Einwände hat, müsste doch ein Satz im Mietvertrag reichen. Mit 3-mon- Kündigungsfrist weiß ich nichts, aber der freundlichen Vorarbeit wegen, einfach einhalten.
Hallo,
abgesehen davon, das Deine Antwort ziemlicher Unsinn ist: hast Du die Frage nicht verstanden? Es ging darum:
„Hintergrund der Frage ist, dass das Amt für Grundsicherung das Kündigungsschreiben benötigt.“
Die Antwort müsste also in etwa lauten:
Für das Kündigungsschreiben ist keine Form vorgeschrieben.
Gruß
loderunner (ianal)