Kündigung- Unterschrift-Unwirksam

es darf ja von Ag-Seite nicht jeder die Kündigung aussprechen und unterschreiben.
Hierauf hat der AN der Kündigung widersprochen und gebeten nicht noch einmal zu kündigen, da der Grund in einem Versäumnis des AG liegt.
Der AN ist daran erkrankt.Nun lädt der AG (während der Krankheit)ein
um sich mit dem AN über die „Angelegenheit“ zu unterhalten.
Der AN überlegt nun, was er tun soll. Er fühlt sich gesundheitlich noch
nicht in der Lage. Wäre es sinnvoll, den AG zu sich nach Hause zu bitten?? Oder wäre es besser gar nicht zu reagieren?

Es sieht so aus, als wäre das ein komplizierter Fall. Oder warum wagt sich da keiner an die Beantwortung??
Das ist tatsächlich passiert. Also muss es doch auch eine Antwort darauf geben. Nur Mut

Es sieht so aus, als wäre das ein komplizierter Fall. Oder
warum wagt sich da keiner an die Beantwortung??
Das ist tatsächlich passiert. Also muss es doch auch eine
Antwort darauf geben. Nur Mut

Weil die EXPERTEN einen Job haben und nicht den ganzen Tag Zeit haben im Forum zu chatten … ???
War nur so ´ne Idee

Hallo,
wer hat denn die Kündigung unterschrieben???
Ich würde niemanden zu mir nach Hause zu einem Gespräch einladen. Den AG anschreiben und ihn darüber in Kenntnis setzen das man ein Gespräch führen kann wenn man nicht mehr erkrankt ist.
Gruß SUnny

soweit- sogut…
da ich aber noch immer keine Antwort habe, wird es wohl dabei bleiben, wie bereits vermutet.
Ich dachte der Chat- ist dazu da,nämlich zum chatten u. anderen zu helfen. Es hätte mir mit Sicherheit geholfen, bei meinen Recherchen zu einer Studie.
Na nützt es mir wohl gar nichts, hier soviele Jahre bereits Mitglied zu sein. Schade…

Ich dachte der Chat- ist dazu da,nämlich zum chatten u.
anderen zu helfen.

Dumm ist, dass das hier gar kein Chat ist.

Na nützt es mir wohl gar nichts, hier soviele Jahre bereits
Mitglied zu sein. Schade…

Hmm, nein, die Antwortgeschwindigkeit steigt nicht proportional mit der Dauer der Mitgliedschaft. Aber unter Umständen ist die Qualität der Antworten, die du bekommst, der Schnelligkeit umgekehrt proportional. Das wäre dir aber auch nicht geholfen worden sein hätte …

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es darf ja von Ag-Seite nicht jeder die Kündigung aussprechen
und unterschreiben.
Hierauf hat der AN der Kündigung widersprochen

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Widerspruch dagegen ist genau so effizient wie einmal in den Nordwind gepupst.

und gebeten nicht noch einmal zu kündigen, da der Grund in einem
Versäumnis des AG liegt. Der AN ist daran erkrankt.

___/___

Kannitverstaan. Das könnte auch der Grund sein, weshalb du keine Antworten bekommst.

Nun lädt der AG (während der Krankheit)ein
um sich mit dem AN über die „Angelegenheit“ zu unterhalten.
Der AN überlegt nun, was er tun soll. Er fühlt sich
gesundheitlich noch nicht in der Lage.

Dann sollte er das kundtun und eventuell vereinbaren, sich wieder zu melden, wenn er fit ist.

Wäre es sinnvoll, den AG zu sich nach Hause zu bitten?

Welchen Sinn soll das haben?

Oder wäre es besser gar nicht zu reagieren?

Das wäre die schlechteste Möglichkeit. Aber generell wäre es sinnvoll, duie Frage nochmals, mit Übersetzung des oben angemeckerten Mittelteils, zu stellen.