Hallo Paul,
nunja, eine AU nur um nicht den Eindruck zu vermitteln, dass man mit der Kündigung einverstanden ist finde ich moralisch bedenklich.
Deine Fragen können auch nicht so ohne weiteres sachlich richtig beantwortet werden.
- Was wurde im Gespräch besprochen und vereinbart
- Warum warst du nicht offen gegenüber deinem AG und hast eine Kündigung versucht zu vermeiden
- Wie lange bist du schon beschäftigt?
- Größe des Betriebes
- gibt es einen Betriebs-/Personalrat
Es gibt voraussetzungen unter denen ein AG keine Angaben der Gründe in die Kündigung reinschreiben müssen. Fristgerecht innerhalb der Probezeit, als kleinen Formfehler könnte man es schon ansehen, aber es kommt auf den genauen Wortlaut in der Kündigung an
Und nein, du kannst nicht darauf bestehen, dass in der Kündigung steht, dass du gekündigt hast. Das wäre schließlich eine Lüge, bzw. wenn man es freundlicher ausdrückt, entspricht es nicht den Tatsachen.
Was willst du aushandel? Eine Wiedereinstellung? Was willst du? Eine Beschäftigung oder nur so viel wie möglich aus dem AG rausholen?
Tut mir leid, wenn ich etwas „harsch“ reagiere, aber nach meinen moralischen Ansprüchen müssen sich immer beide Seiten fair verhalten.
Wende dich am besten an einen Rechtsanwalt.
LG.