Kündigung unwiderruflich freigestellt

Liebes Expertenteam,

ich habe gestern meine Kündigung ohne genaue Angabe von Gründen erhalten. In der Kündigung steht:

„Wie mit Ihnen besprochen stellen wir Sie ab dem 07.02.12 bis zum 31.03.12 unwiderruflich bezahlt unter Anrechnung des Urlaubsansruchs frei. Wir bitten Sie sämtliche Arbeitsmitttel bis zum 31.03. zu übergeben.“

Meine Fragen an Euch:

  1. Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Ich habe mich ersteinmal 2 Tage krank gemeldet, damit ich nicht den Eindruck erwecke ich hättte die Kündigung zu den Modalitätrn meines AG akzeptiert. Zudem möchte ich jetzt prüfen, ob ich noch Forderungen gegenüber dem AG durchsetzen kann.
  2. Welche Dinge sind in der Regel gegenüber dem AG aushandelbar? Kannn ich verlangen, dass aus meinem Zeugnis hervorgeht, die Kündigung sei meinersseits erfolgt? Und: Kann ich Bezüge verlangen, die über den Kündigungstermin hinausgehen?
  3. Ich habe eine 5 Monate alte Tochter. Kann ich eine drei monatigen Elternzeit trotz der Kündigung bei meinem AG beantragen?

Ich bin absolut ratlos. Für Eure Hilfe wäre ich Euch deshalb sehr dankbar -

Liebe Grüße

Paul

Hallo Paul,

viele Fragen die ohne wirklich Hintergrund schwer zu beantworten sind.
Ich möchte Ihnen folgende Tipps geben.

  1. Suche Sie sofort das Arbeitsamt auf. Die helfen machnmal auch in solchen Situationen.
  2. Bei der Gewerkschaft beraten die auch in solchen Fällen, ansonsten würde ich schnellstens mit einem Anwalt sprechen.
  3. Sind sie noch in der Probezeit? Wurde Ihnen fristgerecht gekündigt?
  4. Ich würde das mit dem Schreiben welches den Eindruck hinterlässt es wäre wohl einvernehmlich geschehen nach Rücksprache mit einer Rechtsberatung ausräumen. Kann sein das Sie hier auch das Arbeitsamt unterstützt.
  5. Wie lange waren Sie denn in dem Betrieb?
    Evtl. könnte eine Abfindung rausspringen. Die errechnet sich aber aus den Jahren der Betriebszugehörigkeit, Bruttolohn pro Monat wird mit den Jahren multipliziert und mit dem Faktor 0,5 - 2 mal genommen. Bitte unbedingt mit einem Anwalt sprechen oder einer Rechtsberatung. Der o.g. Faktor ist ist nicht gesetzliche festgelegt. Es hängt immer von dem Verhandlungsgeschick ab.

Wünsch Ihnen viel Glück.
Viele Grüße

Ich bin mir nicht sicher ob Sie auch bei Gericht sich im Arbeitsrecht beraten lassen können. Fragen Sie doch einfach mal nach.

Lieber Fintch / Paul

zu 1.

  • Auf jeden Fall ist innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen. Unklar ist für mich die Frage ob die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wurde. Das wäre beim Arbeitsgericht vorab zu klären.

  • Krankmeldung nur mit ärtzlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

zu 2.
-Ob etwas „Aushandelbar“ ist, dürfte sich, wenn überhaupt, nur im Kündigungsschutzverfahren beim Arbeitsgericht zeigen.

zu 3.

  • Anspruch auf Elternzeit besteht nur bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo Paul,
am besten suchst du dir einen Anwalt, der dir die Rechtslage erläutert. Soweit ich weiß, ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen nur innerhalb der Probezeit möglich. Du hast einen engen Rahmen, um der Kündigung zu widersprechen, solltest du das in Erwägung ziehen. Verlangen kannst du nicht, dass in dem Zeugnis angegeben ist, dass du gekündigt hast. Aber manchmal ist eine einvernehmliche Absprache möglich, dass es so in das Zeugnis geschrieben wird. Es hängt alles von den näheren Umständen deiner Arbeit ab. Diese ist mir nicht bekannt.
Liebe Grüße und viel Erfolg

Hallo lieber Paul,
ich kann Dir in dieser Angelegenheit nicht
weiterhelfen. Das übersteigt meine Kenntnisse.
Ich hoffe aber, Du findest hier jemanden, der Dir
helfen kann. Wenn nicht, dann hoffe ich, Du hasst
eine Rechtsschutzversicherung.

Viel Glück
Christian R.

Bei der Kündigung sind eine ganze Reihe von Fragen zu beachten - mehr als Du gestellt hast. Ich empfehle Dir dringend, besprich das mit dem Betriebsrat oder wende Dich an Deine Gewerkschaft, notfalls an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Denn wenn Du mit der Kündigung nicht einverstanden bist, musst Du klagen. Dafür hast Du aber nur 21 Tage ab Bekanntgabe der Kündigung Zeit.

hallo paul,

war die kündigung fristgerecht ? das geht nicht aus deinen bemerkungen hervor ???

ein grund muss ausserhalb der probezeit angegeben werden …

elternzeit ? da bin ich überfragt ob man dies aus einem gekündigten arbeitsverhältnis beantragen kann??

alles gute

Hallo Paul,
anscheinend hat es doch vor der Kündigung ein Gespräch gegeben. Das läßt zumindest der Satz „Wie mit Ihnen besprochen…“ vermuten.
Wurden da die Gründe der Kündigung besprochen?

Es scheint zumindest auch so, als ob es berechtigte Gründe für die Kündigung gibt, da du anscheinend nicht gegen die Kündigung vorgehen willst sondern nur über Modalitäten verhandeln willst.

Zu der Krankmeldung solltest du unbedingt ein Attest vom Arzt nachreichen, wenn noch nicht geschehen.

Ein AG kann und darf in einem Zeugnis nicht die Unwahrheit schreiben. Wenn die Kündigung seinerseits erfolgte wird er dies im Zeugnis sicher nicht anders darstellen. Einen Anspruch darauf gibt es natürlich nicht.

Nach der Kündigung besteht auch kein Anspruch mehr auf Elternzeit, wenn diese nicht schon vorher beantragt wurde.

Ich würde den Weg zum Anwalt empfehlen oder falls du in einer Gewerkschaft bist, wird dir von der Gewerkschaft ein Anwalt gestellt.

MfG
Borkuschter

Hallo,
zu 1. dem AG steht es frei dich unter Zahlung der Bezüge frei zu stellen. da hilft auch keine Krankmeldung.
Zu 2. Verlangen kannst du in der Position leider nichts, aber evtl. kannst du dich mit deinem AG gütlich einigen.
3. Auch das fürchte ich wird nicht mehr gehen.

Aber: Hast du mal über eine Kündigungsschutzklage nachgedacht? Die Kosten der ersten Instanz trägst du allerdings auf jeden Fall selber, da hilft dann nur eine Rechtschutzversicherung.
Wenn es einen Betriebsrat in dem Betrieb gibt, muss dieser vor der Kündigung angehört worden sein, sonst ist die Kündigung unwirksam.

Viel Erfolg!

ich habe gestern meine Kündigung ohne genaue Angabe von
Gründen erhalten. In der Kündigung steht:

„Wie mit Ihnen besprochen stellen wir Sie ab dem 07.02.12 bis
zum 31.03.12 unwiderruflich bezahlt unter Anrechnung des
Urlaubsansruchs frei. Wir bitten Sie sämtliche Arbeitsmitttel
bis zum 31.03. zu übergeben.“

Meine Fragen an Euch:

  1. Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Ich habe mich
    ersteinmal 2 Tage krank gemeldet, damit ich nicht den Eindruck
    erwecke ich hättte die Kündigung zu den Modalitätrn meines AG
    akzeptiert. Zudem möchte ich jetzt prüfen, ob ich noch
    Forderungen gegenüber dem AG durchsetzen kann.
  2. Welche Dinge sind in der Regel gegenüber dem AG
    aushandelbar? Kannn ich verlangen, dass aus meinem Zeugnis
    hervorgeht, die Kündigung sei meinersseits erfolgt? Und: Kann
    ich Bezüge verlangen, die über den Kündigungstermin
    hinausgehen?
  3. Ich habe eine 5 Monate alte Tochter. Kann ich eine drei
    monatigen Elternzeit trotz der Kündigung bei meinem AG
    beantragen?

Ich bin absolut ratlos. Für Eure Hilfe wäre ich Euch deshalb
sehr dankbar -

Liebe Grüße

Paul

Hallo Paul,

ich würde empfehlen einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen, da es nach meinem Wissen sonst auch Probleme bei der Bezahlung von Arbeitslosengeld geben kann. Um Sperren beim Arbeitsamt zu verhindern unverzüglich dort Arbeitssuchend melden, alles andere durch einen Rechtsanwalt regeln lassen!

Gruß
tim27

Hallo Fintch,
leider befinde ich mich zur Zeit im Krankenhaus. Kann also nicht in den entsprechenden Gesetzen nachblättern.
Sorry, ich hoffe das die anderen Profi´s Dir helfen können.
Gruß, Kaktus*1

trotzdem vielen dank und gute besserung. paul

Hallo, ich hatte mit einem Anwalt geprochen. Evtl. könnte ich auf Wiedereinstellung klagen und noch eine Abfindung heraushandeln. Habe mich jedoch entschieden diesen Weg nicht zu gehen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Paul

Hallo, ich hatte mit einem Anwalt geprochen. Evtl. könnte ich auf Widereinstellung klagen und noch eine Abfindung heraushandeln. Habe mich jedoch entschieden diesen Weg nicht zu gehen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Paul

Hallo, ich hatte noch mit einem Anwalt geprochen. Evtl. könnte ich auf Wiedereinstellung klagen und noch eine Abfindung heraushandeln. Habe mich jedoch entschieden diesen Weg nicht zu gehen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Paul

Hallo, ich hatte mit einem Anwalt geprochen. Evtl. könnte ich auf Widereinstellung klagen und noch eine Abfindung heraushandeln. Habe mich jedoch entschieden diesen Weg nicht zu gehen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Paul.

Hallo, ich hatte mit einem Anwalt geprochen. Evtl. könnte ich auf Wiedereinstellung klagen und noch eine Abfindung heraushandeln. Habe mich jedoch entschieden diesen Weg nicht zu gehen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Paul.

Hallo Paul,
gerne. :smile: Wünsch Ihnen viel Glück für die Zukunft.
Viele Grüße
Barbara

Hallo, ich hatte mit einem Anwalt geprochen. Evtl. könnte ich
auf Wiedereinstellung klagen und noch eine Abfindung
heraushandeln. Habe mich jedoch entschieden diesen Weg nicht
zu gehen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Paul

Hallo, ich hatte mit einem Anwalt geprochen. Evtl. könnte ich auf Wiedereinstellung klagen und noch eine Abfindung heraushandeln. Habe mich jedoch entschieden diesen Weg nicht zu gehen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Paul…

Hallo Paul,

leider kann ich deine Frage nicht beantworten, da du die wesentlichen Informationen wie z. B. wie lange besteht das Arbeitsverhältnis, ist das Unternehmen Tarif abhängig usw. nicht erwähnt hast.
Bei einer Kündigung seitens Arbeitgeber gilt generell diese unverzüglich entweder durch einen Anwalt für Arbeitsrecht oder die zuständige Stelle beim Amtsgericht prüfen zu lassen.

Viel Glück für die Zukunft!

Gruß

Jürgen