Hallo, habe da mal ne Frage…
Wenn man einen befristeten Vertrag hatte bspweise vom 01.03.2008 - 30.09.2008 und dann weitergearbeitet hat, mit der mündlichen Zustimmung, dass der Vertrag weiterlaufen soll und zwar bis zum 31.03.2009, ´dabei aber kein neuer Vertrag unterschrieben oder angefertigt wurde, man dann zum 01.03.2009 ne mündliche Zusage erhält das der Vertrag weiterhin bis zum 31.10.2009 verlängert wird, man dann aber zum 31.03.2009 die Kündigung zum 30.04.2009 erhält, ist dies dann rechtskräftig und in Ordnung?
Was ist zu beachten, bzw. welche Rechte könnte der AN geltend machen? Und was hätte der AG für Rechte das Arbeitsverhältnis auf jeden fall zu beenden?
Danke schonmal im Voraus für die Antworten!
Hi,
Wenn man einen befristeten Vertrag hatte bspweise vom
01.03.2008 - 30.09.2008 und dann weitergearbeitet hat, mit der
mündlichen Zustimmung, dass der Vertrag weiterlaufen soll und
zwar bis zum 31.03.2009, ´dabei aber kein neuer Vertrag
unterschrieben oder angefertigt wurde, man dann zum 01.03.2009
ne mündliche Zusage erhält das der Vertrag weiterhin bis zum
31.10.2009 verlängert wird, man dann aber zum 31.03.2009 die
Kündigung zum 30.04.2009 erhält, ist dies dann rechtskräftig
und in Ordnung?
Befristungen MÜSSEN schriftlich vereinbart werden. Mündliche Befristungen sind unwirksam. Der genannte Arbeitnehmer hat durch die Weiterarbeit nach dem 30.09.2008 einen unbefristeten Vertrag begonnen. Zwar könnte der Arbeitgeber mit einer Frist von 4 Wochen am 31.03.2009 gesetzlich zum 30.04.2009 kündigen, aber völlig problemlos nur, wenn beispielsweise für den Betrieb kein Kündigungsschutz gilt (Kleinbetrieb).
Deshalb ein paar Rückfragen:
- Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb?
- Grund für die Kündigung genannt? Welcher?
- Betriebsrat vorhanden?
- gilt für den Betrieb ein Tarifvertrag?
Gruß
Jens
Hallo, danke für die schnelle Antwort!
Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb beläuft sich auf diese Niederlassung selber auf ca. 60 Mitarbeiter!
Grund für die Kündigung: betriebsbedingt (und fristgemäß unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 30.04.09)
Betriebsrat ist meines Wissens vorhanden
Hmmm… Tarifvertrag bin ich mir nicht sicher… 
Grund für die Kündigung: betriebsbedingt
Wenn dort keine näheren Gründe genannt wurden, die die Betriebsbedingt erläutern, halte ich die Kündigung für unwirksam. Marke „man kann es ja mal versuchen“.
Ich empfehle als sehr gute Lektüre den folgenden Link: http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Kuendig…
Gruß
Jens
Guten Tag.
Betriebsrat ist meines Wissens vorhanden
Und warum wird dieser nicht aufgesucht? Wenn ein BR vorhanden ist und nicht gehört wurde, ist z.B. auch schon alles gelaufen zugunsten des Gekündigten … btw: was steht darüber im Kündigungsschreiben?
GEK
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Ich muss dazu sagen, dass der erste geschlossene Vertrag auf 400€ Basis geschlossen wurde, aber dann noch kurzfristig mündlich auf 800€ basis geändert wurde… und dann ab Dezember ein höheres Gehalt gezahlt wurde ca. 1200€ netto! Das spielt sicherlich auch eine Rolle, oder? Und ich habe gehört das es einen Unterschied macht, ob der Vertrag gewerblich geschlossen wurde, also das es noch generell Unterschiede gibt, was im Vertrag gestanden hat etc.! ???