Ein Kunde schickt seiner Hausrat- und Haftpflichtversicherung im Jahre 2003 eine Kündigung. Er rechnet damit, daß der Vertrag in 3 Monaten gekündigt ist. Die Gesellschaft schreibt zurück, daß eine Kündigung möglich ist jedoch erst ein Jahr später und stellt dem Kunden „anheim“, im nächsten Jahr nochmal zu kündigen, da es ja noch dauert bis dahin…
Wie es so kommen sollte, vergisst er das und die Gesellschaft erkennt irgendeine Kündigung nicht an.Das sieht er natürlich nicht ein mit der Begründung „Kündigung ist Kündigung“!
Hat irgendjemand einen Rat? Ist das Verhalten der Gesellschaft rechtens?
Warum sollte es nicht rechtens sein? Du hast zu einem bestimmten Termin gekündigt, dabei die Kündigungsfrist nicht eingehalten, die Gesellschaft deshalb die Kündigung zurückgewiesen. Man hat Dich sogar darauf hingewiesen, daß Du erneut zum passenden Termin kündigen kannst. Und nun machst Du das gleiche nochmal und erwartest, daß es diesmal klappt?
Verträge müssen eingehalten werden, und in Deinem Vertrag steht eine Kündigungsfrist, an die Du Dich, ausgenommen in Sonderfällen, die ebenfalls dort genannt sind, zu halten hast.
Kleiner Tip: ich kündige grundsätzlich ‚zum nächstmöglichen Termin‘ und erhalte dann eine Bestätigung, in welcher der nächstmögliche Kündigungstermin genannt wird…
Warum sollte es nicht rechtens sein? Du hast zu einem
bestimmten Termin gekündigt, dabei die Kündigungsfrist nicht
eingehalten, die Gesellschaft deshalb die Kündigung
zurückgewiesen. Man hat Dich sogar darauf hingewiesen, daß Du
erneut zum passenden Termin kündigen kannst.
War nicht mein Vertrag sondern habe mich mit nem Kollegen darüber unterhalten. Also das war ein 5-Jahresvertrag, der im dritten Jahr „zum nächstmöglichen Termin“ gekündigt wurde. Der Vertrag wurde wohl irgendwann mal geändert und mit nem neuen Ablaufdatum versehen. Der Kunde hatte natürlich eine alte Police mit dem alten Ablaufdatum. Also da ist ja wohl die Kündigungsfrist eingehalten wenn er mehr als 1 Jahr vor Vertragsablauf gekündigt hat.
Und nun machst Du
das gleiche nochmal und erwartest, daß es diesmal klappt?
Wieso nochmal?
Verträge müssen eingehalten werden, und in Deinem Vertrag
steht eine Kündigungsfrist, an die Du Dich, ausgenommen in
Sonderfällen, die ebenfalls dort genannt sind, zu halten hast.
Ist mir schon klar. Womit ich nicht klar komme, ist das die Versicherungsgesellschaft in Ihrem Antwortschreiben dem Kunden „anheim“ stellt, den Vertrag nochmals zu kündigen im nächsten Jahr. Also ist seine erste Kündigung unwirksam oder wie? Wenn ja wieso??
Wurde eine Kündigung schriftlich ausgesprochen und der Erhalt von der Versicherung bestätigt (was ja im geschriebenen Fall der Fall ist) dann muss die Kündigung aufrecht erhalten werden und kann nicht damit abgetan werden das dann solange Zeit dazwischen liegt.
Eine ausgesprochene Kündigung ist bis auf Wiederruf gültig. Selbst wenn ich einen 5 Jahresvertrag nach Abschluss direkt zum Laufzeitende wieder kündige.
Hat der Kunde allerdings ausdrücklich gesagt das er die Kündigung zurückzieht (schriftlicher Nachweis ?) und im Folgejahr nochmals kündigt, dann ist er selbst Schuld wenn er den Termin verpasst.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ist mir schon klar. Womit ich nicht klar komme, ist das die
Versicherungsgesellschaft in Ihrem Antwortschreiben dem Kunden
„anheim“ stellt, den Vertrag nochmals zu kündigen im nächsten
Jahr. Also ist seine erste Kündigung unwirksam oder wie? Wenn
ja wieso??
Mal unabhängig von der Unwirksamkeit einer Kündigung zu einem bestimmten Termin, die dann nicht automatisch für den nächsten Termin gilt:
Es gab da mal den Fall, dass einer gekündigt hat und der Versicherer dann die Kündigung zum nächst möglichen Termin interpretiert hatte.
Zwischenzeitlich passierte etwas und der Kunde konnte keine neue Versicherung mehr bekommen. Dann hat er sich in den alten Vertrag reingeklagt!
Tja, und für den Fall das diese Märchen Realität war, dann gibt es also bei jedem möglichen Fall immer irgendeinen, der nur die Vor- aber niemals die Nachteile will. Und leider hat jeder Vorteil mindestens einen Nachteil.
Und deshalb gilt - eine Kündigung muss immer exakt ausgesprochen werden, nur dann ist sie gültig und rechtsverbindlich!
Und wer nicht glaubt, dass es solche Menschen gibt, der lese einfach nur lang genug in diesem Forum mit. Man findet sie immer wieder die Minimax-Typen. Minimaler Einsatz und Maximales Ergebnis!
Viele Grüße
Thorulf Müller
P.S.: Ich kündige zum …, Hilfsweise zum nächst möglichen Termin. Ich bitte um ausdrückliche schriftliche Bestätigung bis zum …!