Hallo,
Vom 17.12.08 - 31.01.09 hat Frau A. in einem Restaurant gearbeitet und wurde nun (zum 14.02) aus betriblichen Gründen gekündigt.
Die Kündigung war noch in der Probezeit
Der Arbeitgeber lässt Fr.A vom 31.02 -14.02 nun ihren Resturlaub abgelten (und somit auch die Zeit für Jobsuche).Sie ist also noch bei dem AG gemeldet. Der AG muss diese 14 Tage ja noch Zahlen.(oder?)
Außerdem steht noch eine weitere Frage im Raum:
übernimmt die Arge für die 14 Tage den Lohn an Fr.A
Da sie ja eigentlich nicht arbeitet… und um den AG zu entlasten??
Irgendwo war das mal zu lesen, das die Arge so etwas in bestimmten Fällen macht (bis zu 3 Monate - also hier nur 14 Tage). Aber ob dies stimmt und wenn ja dann in welchem Fall!?!
MFG!!!
Hallo,
wieso sollte die AA zahlen, wenn ein AN seinen Urlaub nimmt? Den Urlaub hat der AG zu vergüten.
&Tschüß
Wolfgang