kündigung/urlaub

Hallo ich wurde jetzt zum 04.08.2006 gekündigt. Mein Vertrag lief vom 08.02.2006 bis 31.12.2006. Nun hat er mich noch in der Probezeit gekündigt. Sogar noch vor Ablauf der Probezeit.

Nun die Frage: Eine Freundin erzählte mir das es ein neues Gesetz gibt ist das richtig. Das man wenn man bis zum 30.06 eines Jahres noch in der Firma arbeitet man vollen Anpsuch auf den gesamten Jahresurlaub hat.

Weiß jemand was über diese Regelung ???

Viele grüße

Bundesurlaubsgesetz
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/4.html

Das könnte eine »Umdeutung« des §4 sein.

Man hat erst nach mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Zuvor baut sich der Urlaubsanspruch je Monat auf (Angabe ohne Rechtsquelle).

Heisst aber auch, wer beim Alt-Arbeitgeber seinen gesamten Jahresurlaubsanspruch aufbraucht, könnte bei einem Neu-Arbeitgeber keinen Urlaubsanspruch erhalten.

Gruß

Stefan

auch hallo,

Nun die Frage: Eine Freundin erzählte mir das es ein neues
Gesetz gibt ist das richtig. Das man wenn man bis zum 30.06
eines Jahres noch in der Firma arbeitet man vollen Anpsuch auf
den gesamten Jahresurlaub hat.

der Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub besteht nur, wenn er erworben wurde, d.h. wenn Du schon am 01.01.2006 für den bisherigen Arbeitgeber tätig gewesen wärest und das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte (also nach dem 30.06.2006) enden würde
in Deinem Fall besteht nur Anspruch auf anteiligen Urlaub

mfg
ED

Auch hallo.

Weiß jemand was über diese Regelung ???

FAQ:2004 :wink:

mfg M.L.

Holla.

Hallo ich wurde jetzt zum 04.08.2006 gekündigt. Mein Vertrag
lief vom 08.02.2006 bis 31.12.2006. Nun hat er mich noch in
der Probezeit gekündigt. Sogar noch vor Ablauf der Probezeit.

Die Beschäftigungsdauer liegt somit unter 6 Monaten.

Nun die Frage: Eine Freundin erzählte mir das es ein neues
Gesetz gibt ist das richtig.

Es gibt sogar mehrere neue Gesetze; das in diesem Fall anzuwendende BUrlG ist aber nur aus paläontologischer Sicht wirklich neu …

Das man wenn man bis zum 30.06 eines Jahres noch in der Firma
arbeitet man vollen Anpsuch auf den gesamten Jahresurlaub hat.

Das ist fast richtig : Es bezieht sich darauf, dass mit dem 30. Juni das erste Halbjahr zu Ende ist, womit der volle Urlaubsanspruch erworben wird. Leider aber nur, und dieser Teil fehlt hier, wenn man tatsächlich schon am ersten Januar in der Bude beschäftogen war.

Gruß Eillicht zu Vensre

Danke euch für die schnelle Antwort

Naja hätte ja aber sein könen kenne mich da nicht so aus

kündigung/urlaub; auch ne frage dazu!
ist ja interessant.
vielleicht kann mir einer meine ähnliche frage beantworten…
ich arbeite seit über einem jahr in einer firma (habe im 1. quartal 2005 dort angefangen). jetzt kündige ich zum 1.10. ich habe anspruch auf 20 tage jahresurlaub- meines wissens reduziert sich dieser auf 15, wenn ich nach dem 3. quartal gehe, oder hab ich tatsächlich anspruch auf die vollen 20 tage?

grüssle, lore

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Hallo Lore,

jetzt kündige ich zum 1.10. ich
habe anspruch auf 20 tage jahresurlaub- meines wissens
reduziert sich dieser auf 15, wenn ich nach dem 3. quartal
gehe, oder hab ich tatsächlich anspruch auf die vollen 20
tage?

Insofern das eh „nur“ die 4 Wochen gesetzlicher Mindesturlaub* sind: Ja, dann hättest du Anspruch auf den vollen Urlaub.

* = 24 Werktage (bei 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen)

MfG

wow, dann hätte ich ja fast urlaub verschenkt!?
und wenn mein chef will, dass ich es ihm beweise, dass es so ist?
worauf kann ich mich beziehen?..

liebe grüße, lore

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wow, dann hätte ich ja fast urlaub verschenkt!?
und wenn mein chef will, dass ich es ihm beweise, dass es so
ist?
worauf kann ich mich beziehen?..

Du sagst ihm, dass sich das aus den Paragraphen 3, 4 und 5 des Bundesurlaubsgesetzes -> http://bundesrecht.juris.de/burlg/index.html so ergibt. Und wenn ers nicht glaubt, dann möge er einen Anwalt fragen (am besten einen für Arbeitsrecht :wink:

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vielen, vielen dank!
sternchen!

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ohje, jetzt hab ich mir die paragraphen 3,4 und 5 angesehen und eigentl. greift hier ja nur der

paragraph 5, absatz c)
wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

wenn ich es richtig verstanden habe, dann heißt wartezeit, dass man den urlaub erst in der zweiten hälfte des kalenderjahres in anspruch genommen hat, oder?..
sorry für das ewige nachhaken, aber hab es nicht so mit gesetzestexten…

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ohje, jetzt hab ich mir die paragraphen 3,4 und 5 angesehen
und eigentl. greift hier ja nur der

paragraph 5, absatz c)
wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines
Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Nö. Der greift eben nicht. Im § 5 sind die Umstände aufgelistet unter denen gezwölftelt wird, wenn keiner davon zutrifft und man bereits am 01.01. des Jahres in der Firma war, dann trifft eben der volle Anspruch zu, wenn man in der 2. Jahreshälfte ausscheidet.

wenn ich es richtig verstanden habe, dann heißt wartezeit,
dass man den urlaub erst in der zweiten hälfte des
kalenderjahres in anspruch genommen hat, oder?..

Nein. Mit der Inanspruchnahme hat das jetzt nichts zu tun. Du hättest auch Anspruch auf den vollen Urlaub, wenn du in der 1. Jahreshälfte schon einen Teil genommen hättest.
Beispiel:
Gesamtjahresurlaub = 20 Arbeitstage
im Januar genommen = 9 Arbeitstage
Bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte stehen dir dann noch 11 Tage zu (also insgesamt 20 Arbeitstage).

Ist etwas kompliziert. :wink:

okay, jetzt hab ich es aber einigermaßen begriffen…
dann hoffe ich, dass mein chef das genauso sieht, will stress vermeiden und ihm nicht gleich mit paragraphen kommen…

danke für deine geduld :wink:

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