Hallo allerseits,
ich habe zwei Fragen, auch wenn diese hier bereits mehrfach diskutiert wurden. Ich blicke einfach nicht durch.
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Die Kündigungsfrist für AN beträgt 4 Wochen zur Monatsmitte bzw. -ende des Folgemonats. Richtig?
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Angenommen Person A kündigt zum 30.09.2006 und hat von seinen 26 Urlaubstagen im Jahr bereits 9 genommen. Hat er bei Kündigung nun Anspruch auf die restlichen 17 Tage oder gilt die 1/12-Regelung, sprich er hat nur noch Anspruch auf 10,5 Tage?
Bitte um Hilfe, den trotz intensivem Lesens der vorangegeangenen Artikel bin ich zu keiner zufriedenstellenden Antwort gekommen. Alleine der Hinweis auf nicht eindeutige Paragraphen hilft mir nicht.
Vielen Dank!
Hallo Heiko,
- Die Kündigungsfrist für AN beträgt 4 Wochen zur Monatsmitte
bzw. -ende des Folgemonats. Richtig?
Nö, zum 15. und Monatsende, wenn du die gesetzliche Kündigungsfrist meinst. Es gibt aber auch andere Fristen.
- Angenommen Person A kündigt zum 30.09.2006 und hat von
seinen 26 Urlaubstagen im Jahr bereits 9 genommen. Hat er bei
Kündigung nun Anspruch auf die restlichen 17 Tage oder gilt
die 1/12-Regelung, sprich er hat nur noch Anspruch auf 10,5
Tage?
Gilt ein Tarifvertrag und ist in diesem eine 12tel-Regelung für den Urlaub erhalten?
MfG
Hallo Heiko,
- Die Kündigungsfrist für AN beträgt 4 Wochen zur Monatsmitte
bzw. -ende des Folgemonats. Richtig?
Nö, zum 15. und Monatsende, wenn du die gesetzliche
Kündigungsfrist meinst. Es gibt aber auch andere Fristen.
Im Vertrag steht dazu überhaupt nichts. Gilt also die gesetzl. Kündigungsfrist?
- Angenommen Person A kündigt zum 30.09.2006 und hat von
seinen 26 Urlaubstagen im Jahr bereits 9 genommen. Hat er bei
Kündigung nun Anspruch auf die restlichen 17 Tage oder gilt
die 1/12-Regelung, sprich er hat nur noch Anspruch auf 10,5
Tage?
Gilt ein Tarifvertrag und ist in diesem eine 12tel-Regelung
für den Urlaub erhalten?
Es gilt kein Tarifvertrag und es gibt dazu keine Regelung im Arbeitsvertrag!?
Im Vertrag steht dazu überhaupt nichts. Gilt also die gesetzl.
Kündigungsfrist?
Da bin ich mir nicht 100%ig sicher. Verwunderlich, dass in einem Arbeitsvertrag nichts zur Kündigung stehen sollte, aber wenn du meinst …
Es könnte auch anderweitig ein TV* gelten -> FAQ:1989
Es gilt kein Tarifvertrag und es gibt dazu keine Regelung im
Arbeitsvertrag!?
Wenn kein TV*, dann auch keine Zwölftelung.
TV* = Tarifvertrag
Im Vertrag steht dazu überhaupt nichts. Gilt also die gesetzl.
Kündigungsfrist?
Da bin ich mir nicht 100%ig sicher. Verwunderlich, dass in
einem Arbeitsvertrag nichts zur Kündigung stehen sollte, aber
wenn du meinst …
Es könnte auch anderweitig ein TV* gelten
Es handelt sich um ein mittelständisches Unternehmen, in dem es keine Arbeitnehmervertretung bzw. einen Betriebsrat gibt. Dementsprechend gehört es auch keinem TV an. Also müsste alleine die gesetzl. Frist zählen???
Es gilt kein Tarifvertrag und es gibt dazu keine Regelung im
Arbeitsvertrag!?
Wenn kein TV*, dann auch keine Zwölftelung.
TV* = Tarifvertrag
Also Anspruch auf den kompletten restlichen Urlaub? Gibt es da ne Verordnung für? Sonst besteht der AG nachher auf die Zwölftelung.
Es handelt sich um ein mittelständisches Unternehmen, in dem
es keine Arbeitnehmervertretung bzw. einen Betriebsrat gibt.
Dementsprechend gehört es auch keinem TV an. Also müsste
alleine die gesetzl. Frist zählen???
Die Geltung eines TV hat mit Betriebsrat oder nicht Betriebsrat nichts zu tun.
Schau dir doch einfach die Liste der allgemeinverbindlichen TV in den FAQ mal an. Wenn du da deine Branche nicht findest gilt vermutlich die gesetzliche Regelung.
Also Anspruch auf den kompletten restlichen Urlaub? Gibt es da
ne Verordnung für? Sonst besteht der AG nachher auf die
Zwölftelung.
Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (und wird mit dem Teil, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht eigentlich analog gehandhabt).
Aber du willst ja keine Paragrafen!
Es handelt sich um ein mittelständisches Unternehmen, in dem
es keine Arbeitnehmervertretung bzw. einen Betriebsrat gibt.
Dementsprechend gehört es auch keinem TV an. Also müsste
alleine die gesetzl. Frist zählen???
Die Geltung eines TV hat mit Betriebsrat oder nicht
Betriebsrat nichts zu tun.
Schau dir doch einfach die Liste der allgemeinverbindlichen TV
in den FAQ mal an. Wenn du da deine Branche nicht findest gilt
vermutlich die gesetzliche Regelung.
Ist in meinen Augen schwer heraus zu finden. Es handelt sich um ein Messe- und Eventbau-Unternehmen. Ich habe in all den Jahren nie etwas von TV bezogen auf das Unternehmen gehört. Niemand wird nach TV bezahlt oder dergleichen.
Also Anspruch auf den kompletten restlichen Urlaub? Gibt es da
ne Verordnung für? Sonst besteht der AG nachher auf die
Zwölftelung.
Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (und wird mit dem
Teil, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht
eigentlich analog gehandhabt).
Aber du willst ja keine Paragrafen!
Bahnhof, ob mit oder ohne Paragraf! Was soll das heissen? Anspruch auf 24 Urlaubstage, also noch 15 Tagen?
Ist in meinen Augen schwer heraus zu finden. Es handelt sich
um ein Messe- und Eventbau-Unternehmen. Ich habe in all den
Jahren nie etwas von TV bezogen auf das Unternehmen gehört.
Niemand wird nach TV bezahlt oder dergleichen.
Na wenn Messebau nicht in der Liste ist, dann wird halt die gesetzliche Regelung gelten.
Bahnhof, ob mit oder ohne Paragraf! Was soll das heissen?
Anspruch auf 24 Urlaubstage, also noch 15 Tagen?
Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. (Ich hab jetzt nicht nochmal geschaut wieviele Tage das insgesamt bei dir waren)
Das Bundesurlaubsgesetz spricht von " Werk tagen" (Das ist nicht das gleiche wie z.B. Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Bei den Werktagen zählt der Samstag mit dazu)
Na wenn Messebau nicht in der Liste ist, dann wird halt die
gesetzliche Regelung gelten.
Danke! Jetzt weiss ich Bescheid.
Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. (Ich hab jetzt
nicht nochmal geschaut wieviele Tage das insgesamt bei dir
waren)
Das Bundesurlaubsgesetz spricht von " Werk tagen" (Das
ist nicht das gleiche wie z.B. Arbeitstage bei einer
5-Tage-Woche. Bei den Werktagen zählt der Samstag mit dazu)
Auf welchen Paragrafen beziehst du dich?
Super! Vielen Dank!
Eine Frage noch. Nach §3 und §5, Absatz 1c, habe ich Anspruch auf die restlichen Urlaubstage, wenn ich in der 2. Jahreshälfte kündige. Das würde bedeuten, ich habe auch Anspruch auf das Weihnachtsgeld, welches normalerweise im Dezember ausgezahlt wird. Richtig?