darf man eigentlich von den Projekten, die man im alten Betrieb gemacht hat (Bsp. Werbeagentur) keine Ausdrucke oder JPGs aufheben, um sie dann für künftige Bewerbungen als Referenz zu zeigen?
Denn: bei Vorstellungsgesprächen wird man fast immer nach Referenzen gefragt - ja wie denn, wenn im Arbeitsvertrag beispielsweise steht:
„… alle Aufzeichnungen, Entwürfe, Grafiken, Werbeträger, Muster, Notizen, … sowie davon angefertigte Kopien sind sorgfältig aufzubewahren; Kopien für andere als dienstliche Zwecke sind ausgeschlossen. Vorgenanntes ist bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Auf Wunsch ist an Eides statt die vollständige Herausgabe zu versichern, auch keine Kopien behalten zu haben.“
Das hieße ja, man dürfe sich keinerlei Referenzen sammeln, um im Falle einer Kündigung sie für neue Bewerbungen als Referenz für sein Können einsetzen zu können?
darf man eigentlich von den Projekten, die man im alten
Betrieb gemacht hat (Bsp. Werbeagentur) keine Ausdrucke :oder
JPGs aufheben, um sie dann für künftige Bewerbungen als
Referenz zu zeigen?
Ob im Medienbereich (um den es wohl geht) arbeitsrechtliche Besonderheiten zu beachten sind, müsste man mal recherchieren
Auf jeden Fall dient die genannte Klausel dazu der Konkurrenz möglichst wenig Informationen über die eigene Arbeit zukommen zu lassen. So gesehen sollte man sich eher auf ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis konzentrieren.
IANAL, aber nun ist es ja der Sinn von Werbekampagnen, veröffentlicht zu werden. Dann kann man doch die Veröffentlichungen als Referenzen verwenden, oder? Sicher kann jeder ne Zeitungsanzeige ausschneiden, aber nur derjenige, der an der Erstellung mitgewirkt hat, kann darüber sprechen, oder?
Eigene Entwürfe dürfen nicht aufgehoben werden?
Hi,
die Veröffentlichungen ausschneiden - ok. Aber ich hab z.B. massig eigentlich nicht schlechter Entwürfe gemacht, die halt der Kunde nicht alle hat nehmen können/wollen. Darf ich nicht mal die aufheben und als Referenz vorzeigen?
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