angenommen jemand tritt in einen Hundeverein ein. In dem Hundeverein arbeitet ein Trainer. Dieser Trainer fällt mit der Zeit durch unangemessene Trainingsmethoden auf. Der Wandel kommt nicht von heute auf morgen, sondern wird zunächst aufgrund von Unwissenheit durch den Halter nicht erkannt. Hund als auch Halter müssen aufgrund der Arbeitsweise mit Übergriffen durch andere Hunde rechnen. Das Training stellt also eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier dar. Der Trainer hat die Ursache für das Verhalten nicht erkannt, obwohl er es hätte erkennen müssen. Für den Hund besteht durch die Trainingsmethoden die Gefahr einer Verschlimmerung des ohnehin schon vorhandenen Traumatas.
Kurz, wir nehmen an, die Qualität des Trainings ist nicht gegeben.
Der Halter besucht den Kurs nicht mehr, muss aber wegen der einjährigen Kündigungsfrist weiter zahlen. Der Halter hat sich nun einen anderen Trainer gesucht, der auch aus fachlicher Sicht ein paar Dinge schriftlich verfassen würde.
Der Halter hat bereits gekündigt und möchte die Zahlungen vorzeitig einstellen. Hat er aufgrund der oben angerissenen Mängel auch aus rechtlicher Sicht einen Grund um nicht zahlen zu müssen? Wenn ja, welches Stichwort / § lässt sich hier anwenden? Oder bewegt der Halter sich mit der Einstellung der Zahlung auf dünnem Eis und kassiert nur Ärger?
nun, in einer Vereinssatzung könnte bei Vereinszeck z.B. folgendes stehen:
professionelle Beratung
Schulung der Halter in artgerechter Hundehaltung
artgerechte Beschäftigung der Hunde
Resozialisation von Hunden
spezielle Erziehung von Handicaphunden
Demgegenüber könnten dann
Nichterkennen eines Handicaps
unangemessene (nicht artgerechte) Trainingsmethoden (weil Nichterkennen des Handicaps, aber auch sonst)
Vernachlässigung der „Aufsichtspflicht“
unzureichende Beratung
Resozialisation von aggressiven Hunden zulasten anderer Hunde
stehen.
Ein Grund für eine fristlose Kündigung?
Spricht irgendetwas gegen eine fristlose Kündigung nach einer fristgemäßen Kündigung (zunächst aus Angst vor der Auseinandersetzung)?
Hallo,
das klingt nach Streit. Dem Verein gehören doch noch andere Mitglieder an welche ihre Hunde von diesem Trainer trainieren lassen. Teilen diese die Meinung der ausgetrenen Person?
M.E. sollte man hier versuchen sich vergleichsweise zu einigen. Wenn sich der Verein nicht darauf einlässt und das streitige Verfahren anstrebt um den Zahlungsanspruch durchzusetzen würde ich wohl auf den Verein setzen…
es muss nicht immer Streit sein. Angenommen der Hundehalter hat von Tierärzten und Hundetrainern bestätigt bekommen, dass die Trainingsmethoden unter diesen Umständen völlig falsch waren.
Auch wenn es mehrere Halter gäbe, die die Hundeschule recht plötzlich verlassen haben, müssten vorher die Kontaktdaten ausgetauscht worden sein…
Der erste Gutachter, der das Behauptete bestätigen soll, kostet mit ziemlicher Sicherheit erheblich mehr als der Jahresbeitrag. Ggf.Zweitgutachten, Gerichtsgebühr, Anwalt und natürlich den dauerhaften privaten Ärger sollte man bei einer Entscheidung nicht außer Acht lassen.
Text: Das Vertragsverhältnis … wird zum … aufgelöst. Herr x zahlt dafür … Die Parteien erklären, dass keine weiteren Ansprüche bestehen.
Diesen Text sollte, so man dazu nicht selbst in der Lage ist, von jemanden aufsetzen lassen, der davon etwas versteht.