Kündigung 'vergessen' mitzuteilen

hallo zusammen!

folgendes szenario stelle man sich vor:

frau o. ist über eine zeitarbeitsfirma bei unternehmen a angestellt.

nun bekommt frau o. gestern von ihrer zeitarbeitsfirma telefonisch gesagt, dass sowohl ihr arbeitsverhälntnis mit unternehmen a, als auch mit der zeitarbeitsfirma gekündigt ist und zwar zum 11.02.2011.

durch recherchen im unternehmen a kommt raus, dass unternehmen a bereits anfang august 2010 bei der zeitarbeitsfirma die kündigung zum besagten 11.02. eingereicht hat. ende august 2010 hat unternehmen a auch die bestätigung dafür von der zeitarbeitsfirma bekommen.

seitdem ist also viel zeit ins land gezogen, frau o wurde aber wie schon geschrieben erst gestern (also knapp 3 wochen bis zur kündigung - obwohl ja massig zeit gewesen wäre) darüber informiert und das auch nur mündlich am telefon.

ist das so hinnehmbar? ist mit einer sperrung beim arbeitslosengeld zu rechnen da jetzt nur noch so ein kurzer zeitraum da ist?

was kann frau o. jetzt tun bzw. sollte sie tun? die argentur für arbeit wurde bereits gestern informiert.

vielen dank und viele grüße
whitby

Moin auch,

Kündigungen haben seit über 10 Jahren schriftlich zu erfolgen. Ob bei dieser Kündigung die Frist eingehalten wurde, kann ich nicht beurteilen, ungültig ist sie aber sowieso.

Ralph

Hallo,

im Übrigen sollte bei der Fallgestaltung auch unterschieden werden zwischen dem Arbeitsverhältnis beim Verleiherbetrieb (für das Ralphs Ausführungen gelten) und dem konkreten Arbeitseinsatz beim Entleiherbetrieb , der erst mal grundsätzlich nix mit dem Bestand des Arbeitsverhältnis zu tun hat.

&Tschüß
Wolfgang

hallo!

für wen ist sie ungültig? das unternehmen a (entleiher) hat ja schriftlich bei der zeitarbeitsfirma (also entleiher) gekündigt und auch eine bestätigung darüber enthalten.
nur wurde halt frau o. von keinem der beiden in kenntnis gesetzt bis gestern. unternehmen a muss das ja auch nicht tun, da nur entleiher und vertrag mit zeitarbeitsfirma, oder?

kann ja sein, dass die schriftliche kündigung nun auf dem weg ist, jedenfalls ist frau o. ratlos was jetzt zu tun ist - immerhin ist sie nun in knapp 3 wochen arbeitslos und hat angst, dass sie durch die späte meldung (die aber ja nicht früher möglich war) probleme mit der arge bekommt.

viele grüße
whitby

Servus,

vielleicht ist es nützlich, wenn sich die gute Frau mal überlegt, mit wem sie selber denn in einem vertraglichen Verhältnis steht.

Nur dieser Vertrag und die darin vereinbarten Konditionen sind für sie von unmittelbarer Bedeutung.

Schöne Grüße

MM
(Zeitarbeiter)

die gute frau hat einen vertrag mit der zeitarbeitsfirma, die sie aber ja nicht über die ausgesprochene kündigung seitens unternehmen a unterrichtet hat, obwohl seit august 2010 bekannt.

Moin auch,

die gute frau hat einen vertrag mit der zeitarbeitsfirma,

eben!

die sie aber ja nicht über die ausgesprochene kündigung seitens
unternehmen a unterrichtet hat, obwohl seit august 2010
bekannt.

Das ist wurscht. Die gute Frau hat einen Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma. Nur die Zeitarbeitsfirma kann der guten Frau kündigen und diese Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine telefonische Kündigung ist nicht gültig, die gute Frau ist also nach wie vor bei der Zeitarbeitsfirma angestellt und muss der ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen.

Ralph

vielen dank, werde das so weitergeben.

Ihr könnt wohl davon ausgehen, dass der Dame in den nächsten Tagen ein Einschreiben mit der friste- und vertragsgerechten Kündigung zugehen wird und der Anruf nur als freundliche Geste des „Bescheidsagens“ zu deuten ist.
Keine Zeitarbeitsfirma lebt in dem Glauben, dass eine mündliche Kündigung gelten würde.
Was die ZA-Firma mit dem Kunden Monate vorher vereinbart geht den Mitarbeiter leider nichts an, auch wenns kein feiner Zug sein mag.

Servus,

ohne Einzelheiten kann man davon nicht ausgehen, man kann allenfalls vage vermuten, daß das so sein wird.

Wenn es z.B. in der Zeitarbeitsfirma einen Betriebsrat gibt, ist das mit der betriebsbedingten Kündigung nur bei Wegfall eines Einsatzes, und wenn dieser schon lange vorher bekannt war, nicht so ganz einfach. In diesem Fall darf man davon ausgehen, daß es nach Ablauf des aktuellen einen neuen Einsatz geben wird. Möglicherweise einen weniger scharmanten, aber mit einiger Wahrscheinlichkeit einen scharmanteren als die trostlosen Bewerbungsschulungen bei der Bundesagentur, die offenbar vor allem dazu dienen, Langzeitarbeitslose als „Trainer“ in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen.

Schöne Grüße

MM