Kündigung vergessen wegen schwerem Unfall

Hallo liebe Experten,

habe mal eine Frage zu Vertragskündigungen, wenn der Vertragsinhaber schwer erkrankt ist und beispielsweise ein halbes Jahr nicht agieren konnte.
Gibt es Möglichkeiten aus diesem Vertrag rauszukommen, wenn man nachweisen kann, dass man zu dieser Zeit nicht geschäftsfähig war?

Wäre echt interessant die ungefähre rechtliche Lage zu erfahren.

Danke.

lg
taaz

Hallo liebe Experten,

habe mal eine Frage zu Vertragskündigungen, wenn der
Vertragsinhaber schwer erkrankt ist und beispielsweise ein
halbes Jahr nicht agieren konnte.
Gibt es Möglichkeiten aus diesem Vertrag rauszukommen, wenn
man nachweisen kann, dass man zu dieser Zeit nicht
geschäftsfähig war?

Hallo,

also Koma?

Man muss auch die Gegenseite sehen, die keine Kündigung erhalten hat, somit davon ausgehen darf,
dass der Vertrag weiterläuft und somit quasi nachträglich eine Rechtsänderung erfahren würde.

Es gibt im BGB nur wenige Fallgestaltungen, bei denen ein Schuldelement in der Fristenberechnung
enthalten ist (z.B. Irrtumsanfechtung unverzüglich = ohne schuldhaftes Zögern). Auch das
Zivilprozessrecht kennt ähnliches nur selten (§ 5 KSchG, § 233 ZPO) und da auch mit strengen
Voraussetzungen, d.h. die versäumte Handlung muss dann sehr kurzfristig nachgeholt werden etc.

Es wäre also zu fragen, ob aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hier eine verspätete Kündigung
aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Erklärenden liegen, zurückdatiert werden soll.

Die Rechtsprechung anerkennt Fälle, bei denen die Fristversäumung auf Gründen beruht, die auf
Empfängerseite liegen (Zugangsvereitelung, Signalisieren von Einigungsbereitschaft kurz vor Verjährung,
um sich dann auf Verjährung zu berufen, wenn diese eingetreten ist).

Aus Sicht des Empfängers, der hier nichts dafür kann, wäre es unbillig, die verspätete Kündigung
zuzulassen. Und einen Grund, der es dem Erklärenden unzumutbar machen würde, an dem Vertrag
festgehalten zu werden, den auch die andere Seite redlicherweise akzeptieren müsste, sehe ich nicht.

Ich habe jetzt nicht in den Kommentar gesehen, glaube aber: Keine Chance.

Grüße
EK

Gibt es Möglichkeiten aus diesem Vertrag rauszukommen, wenn
man nachweisen kann, dass man zu dieser Zeit nicht geschäftsfähig war?

Wenn der Vertragsinhaber nicht geschäftsfähig war, kann er auch keine Entscheidung bezüglich eines Vertrages getroffen haben. Insofern wird er die nächste Kündigungsmöglichkeit abwarten müssen.