Kündigung Verkaufsvertrag

Hallo

wir nehmen an das ein Vertrag am 28.10.09 unterschrieben wurde für eine Küche.
Wie lange kann von diesem Vertrag zurück getretten werden? 7 Werktage ?
Leider steht in den AGBs nichst über Kündigung vom Käufer.

Danke Für Eure Hilfe,
Lolo

Hallo lolo,

wurde denn die Küche im Küchenstudio gekauft und auch dort unterschrieben?

Ralph

Ralph,

Ja die Küche wurde im Laden gekauft und vertrag am gleichen Tag unterschriben.

Danke
lolo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Ja die Küche wurde im Laden gekauft und vertrag am gleichen
Tag unterschriben.

dann wird man die Küche nehmen müssen, weil hierfür vom Gesetzgeber kein Widerruf vorgesehen ist.

Man könnte den Verkäufer darum bitten, den Kaufvertrag kulanterweise zu stornieren, ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.

Eventuell anfallende Stornokosten müsste man auch bezahlen.

Gruß
Tina

Huhu!

Wie lange kann von diesem Vertrag zurück getretten werden?

Grundlos? Gar nicht.

Leider steht in den AGBs nichst über Kündigung vom Käufer.

Jede Wette, dass da auch nichts über einen Rücktritt des Verkäufers steht. Wäre doch total lustig, wenn dieser zwei Wochen Zeit hätte, sich den Verkauf zu überlegen und notfalls die Küche gegen Zahlung des Kaufpreises einfach wieder abzubauen.

dann wird man die Küche nehmen müssen, weil hierfür vom
Gesetzgeber kein Widerruf vorgesehen ist.

Man könnte den Verkäufer darum bitten, den Kaufvertrag
kulanterweise zu stornieren, ein Anspruch darauf besteht
allerdings nicht.

Eventuell anfallende Stornokosten müsste man auch bezahlen.

Gruß
Tina

Hi Tina,
ich finde das merkwürdig das es für den Käufer keine frist gibt aber für den Verkäufer gibt es eine…

gruss

ich finde das merkwürdig das es für den Käufer keine frist
gibt aber für den Verkäufer gibt es eine…

???

Welche Frist meinst Du?

Gruß
Tina

Ich reden von der Rücktrittsfrist vom Verkäufer diese steht im Vertrag. Aber der Käufer hat keinen Recht auf einem Rücktritt von diesem Vertrag!

Hm, IMHO hat lt. Gesetz keiner von beiden ein Rücktrittsrecht. Was natürlich nicht heißt, dass man ein solches nicht in einem Vertrag trotzdem vereinbaren könnte. Wenn jetzt also der Vertrag ein Rücktrittsrecht nur dem Verkäufer, aber nicht dem Käufer einräumt gibt es für den Käufer auch kein solches.

Ralph