Kündigung Vermieter im Urlaub

Hallo,

der Mietvertrag wurde durch die Mieter am 29.03.05 per Einschreiben und Rückschein gekündigt. Da der Vermieter im Urlaub ist kam das Schreiben wieder zurück. Was ist jetzt zu tun???

Wenn der Vertrag schon gekündigt ist, kann dann ein Mieter trotzdem vorher schon aus dem Vertrag rauskommen? Vielleicht mit Zustimmung des Vermieters? Die andere Mietpartei bleibt solange noch in der Wohnung wohnen.

Gruss
Gonzo

Hallo,

Da der Vermieter im
Urlaub ist kam das Schreiben wieder zurück. Was ist jetzt zu
tun???

Zum Thema Zugang von Kündigungen schaust du mal unter Arbeitsrecht, da habe ich neulich eine Diskussion gelesen, wo es um den Zugang einer Kündigung ging (Einschreiben / EInwurfeinschreiben…). Kann ich jetzt leider auch nicht so genau sagen, da gibt es wohl sich widersprechende Rechtsauffassungen.

Wenn der Vertrag schon gekündigt ist, kann dann ein Mieter
trotzdem vorher schon aus dem Vertrag rauskommen? Vielleicht
mit Zustimmung des Vermieters? Die andere Mietpartei bleibt
solange noch in der Wohnung wohnen.

Mit Zustimmung des Vermieters kann man auf jeden Fall vorher aus dem Vertrag kommen. Eventuell besteht die Möglichkeit, dem Vermieter einen oder mehrere Nachmieter zu präsentieren (KANN der Vermieter akzeptieren, MUSS aber nicht!) Wenn ich dich richtig verstehe, wohnen derzeit Person A und Person B in der Wohnung, beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Person B will jetzt raus, Person A will bleiben? Das geht meines Wissens nur, wenn Person A einverstanden ist. Beide haben den Vertrag mit dem VM abgeschlossen, beide haften und auch NUR beide können den vertrag kündigen (Beispiel: sonst könnte ja z.B. nach einem Streit A ohne Wissen von B dem VM künigen, zum Termin ausziehen und der B muss dann die ganze Miete allleine zahlen…) Also: A & B kündigen gemeinsam, A schließt neuen Vertrtag ab.

Gruß

HariBo

Mit Zustimmung des Vermieters kann man auf jeden Fall vorher
aus dem Vertrag kommen. Eventuell besteht die Möglichkeit, dem
Vermieter einen oder mehrere Nachmieter zu präsentieren (KANN
der Vermieter akzeptieren, MUSS aber nicht!) Wenn ich dich
richtig verstehe, wohnen derzeit Person A und Person B in der
Wohnung, beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Person B
will jetzt raus, Person A will bleiben? Das geht meines
Wissens nur, wenn Person A einverstanden ist. Beide haben den
Vertrag mit dem VM abgeschlossen, beide haften und auch NUR
beide können den vertrag kündigen (Beispiel: sonst könnte ja
z.B. nach einem Streit A ohne Wissen von B dem VM künigen, zum
Termin ausziehen und der B muss dann die ganze Miete allleine
zahlen…) Also: A & B kündigen gemeinsam, A schließt neuen
Vertrtag ab.

Gruß

HariBo

Also gekündigt haben Mieter A & B, nur Mieter A zieht vorher aus.

Vielen Dank für deine antworten.

Gruss
Gonzo

Hallo,

der Mietvertrag wurde durch die Mieter am 29.03.05 per
Einschreiben und Rückschein gekündigt. Da der Vermieter im
Urlaub ist kam das Schreiben wieder zurück. Was ist jetzt zu
tun???

Wenn der Vertrag schon gekündigt ist, kann dann ein Mieter
trotzdem vorher schon aus dem Vertrag rauskommen? Vielleicht
mit Zustimmung des Vermieters? Die andere Mietpartei bleibt
solange noch in der Wohnung wohnen.

Gruss

Hallo Gonzo,

in einer Antwort wird hingewiesen, dass Mieter A u B gekündigt haben, jedoch einer der Mieter vorher ausziehen will. Sofern Mieter A u B im Mietvertrag enthalten sind, können sie nur gemeinsam kündigen und haften bis zum Auszug gemeinsam.

Eine Kündigung sollte möglichst mit Einwurf-Einschreiben erfolgen, damit die Post die Kündigung rechtzeitig zustellt. Bei einem Rückschein kommt der Brief bei Abwesenheit retour und die Kündigung ist somit nicht zugestellt.

Gruss Günter

Hallo,

der Mietvertrag wurde durch die Mieter am 29.03.05 per
Einschreiben und Rückschein gekündigt. Da der Vermieter im
Urlaub ist kam das Schreiben wieder zurück. Was ist jetzt zu
tun???

da haben wir den gerne bestrittenen Fall aus der Diskussion im allgemeinen Rechtsbrett. :frowning:

Ein Einwurfeinschreiben würde als zugestellt gelten, beim Einschreiben mit RS fehlt die Annahme des Schreibens und somit ist die Kündigung - falls sie vor dem 1.4. zugehen sollte - leider nicht fristgerecht erfolgt.

Wenn der Vertrag schon gekündigt ist, kann dann ein Mieter
trotzdem vorher schon aus dem Vertrag rauskommen? Vielleicht
mit Zustimmung des Vermieters? Die andere Mietpartei bleibt
solange noch in der Wohnung wohnen.

Eine Einigung (in dem Fall die Zustimmung) mit dem Vermieter macht nahezu alles möglich.

In wie fern ist der Vertrag deiner Beschreibung nach gekündigt?
Ich wäre mir hier nicht so sicher. Das hängt schwer davon ab ob sich diese Aussage auf das nicht rechtzeitig zugegangene Kündigungsschreiben - bzw. vielleicht sogar von dessen Inhalt ab.
Anhand der Schilderung des Falls könnte auch eventuell gar keine rechtswirksame Kündigung vorliegen.

Gruß Ivo

Huhu Ivo,

also beide Mieter haben den Vertrag gekündigt. Ein Grund wurde nicht angegeben. Beide Mieter wollen aus dem Vertrag, weil die Wohnung für einen alleine zu teuer ist. Ich denke am besten ist es, wenn man den Vertrag nochmal kündigt, nur per Einschreiben. Und dann versucht mit dem VM zu reden und vielleicht auch einen Nachmieter stellen bzw. suchen darf und kann.

Vielen dank für die antworten.

Gonzo

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