Hallo,
Da der Vermieter im
Urlaub ist kam das Schreiben wieder zurück. Was ist jetzt zu
tun???
Zum Thema Zugang von Kündigungen schaust du mal unter Arbeitsrecht, da habe ich neulich eine Diskussion gelesen, wo es um den Zugang einer Kündigung ging (Einschreiben / EInwurfeinschreiben…). Kann ich jetzt leider auch nicht so genau sagen, da gibt es wohl sich widersprechende Rechtsauffassungen.
Wenn der Vertrag schon gekündigt ist, kann dann ein Mieter
trotzdem vorher schon aus dem Vertrag rauskommen? Vielleicht
mit Zustimmung des Vermieters? Die andere Mietpartei bleibt
solange noch in der Wohnung wohnen.
Mit Zustimmung des Vermieters kann man auf jeden Fall vorher aus dem Vertrag kommen. Eventuell besteht die Möglichkeit, dem Vermieter einen oder mehrere Nachmieter zu präsentieren (KANN der Vermieter akzeptieren, MUSS aber nicht!) Wenn ich dich richtig verstehe, wohnen derzeit Person A und Person B in der Wohnung, beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Person B will jetzt raus, Person A will bleiben? Das geht meines Wissens nur, wenn Person A einverstanden ist. Beide haben den Vertrag mit dem VM abgeschlossen, beide haften und auch NUR beide können den vertrag kündigen (Beispiel: sonst könnte ja z.B. nach einem Streit A ohne Wissen von B dem VM künigen, zum Termin ausziehen und der B muss dann die ganze Miete allleine zahlen…) Also: A & B kündigen gemeinsam, A schließt neuen Vertrtag ab.
Gruß
HariBo