angenommen man hat eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein gesendet und wenn dann auf dem zurückgesendeten Rückschein ein „Empfangsbevollmächtigter“ (der Sohn o. ä.) unterschrieben hat, ist die Kündigung so rechtskräftig?
Vermieter könnte doch sagen, er hätte nichts bekommen.
Was wäre, wenn sich der Vermieter nicht rührt? Strom und Wasser müssen abgelesen werden, Stromzähler ist verschlossen im Keller und man käme als Mieter nicht ran.
Wie würden die Schlüssel am besten u. nachweislich vollständig zum Vermieter kommen?
rechtskräftig ist die Kündigung dann, wenn der Empfang nachgewiesen werden kann.
100%-sicher ist dies jedoch nicht zwingend mit Einschreiben/Rückschein, da der VM immer noch einwenden könnte, dass in der Sendung keine Willenserklärung (Kündigung) sondern etwas anderes / gar nix war. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung gibt es derzeit lediglich eine absolut sichere Zustellungsart: die Zustellung durch (Post-) Zustellungsurkunde über den Gerichtsvollzieher.
Nehmen wir aber mal den Normalfall an, der VM hat die Kündigung erhalten. Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenswerklärung und muss daher vom VM nicht bestätigt werden.
Einem Mieter wie im Beispielfall würde ich empfehlen sich beim VM zu melden, um die Übergabemodalitäten rechtzeitig abzusprechen, da die Verpflichtung zur Übergabe der Wohnung beim Mieter liegt.
100%-sicher ist dies jedoch nicht zwingend mit
Einschreiben/Rückschein, da der VM immer noch einwenden
könnte, dass in der Sendung keine Willenserklärung (Kündigung)
sondern etwas anderes / gar nix war.
wenn er das einwendet, reicht das nicht. denn es bedarf einer erschütterung des anscheinsbeweises bei einschreiben mit rückschein, also eines qualifizierten sachvortrags. den wird man kaum führen können.
Hallo, VM wohnt anscheinend nicht im gleichen Haus. Wie lesen die
Stadtwerke Stromzähler ab, wenn Keller verschlossen? M kann nicht
nach Wunsch seinen Stromzähler ablesen? Da hätte man schon längst
Dampf machen müssen. Jetzt bleibt m.E. nur die Mitteilung an VM,
dass am letzten Tag des Mietverhältnisses alle Zählerstände
selbst abgelesen werden. Mitteilung an Stadtwerke!! Gruß