Hallo,
folgendes Problem: Der Exfreund wohnte schon in dem 3 Familienhaus seiner Mutter. Also, EG Mutter, 1.OG ein älteres Ehepaar, DG Exfreund, wo Freundin dann vor 2 Jahren mit eingezogen ist. Ein Mietvertrag wurde mit unterschrieben, aber leider nie ausgehändigt.
Dann eskalierte es im Nov. 2012 zwischen dem Ex und der Freundin, mündlich wurde das okay von der Vermieterin gegeben, den Auszug zum 30.11.2012 zu akzeptieren. Nachträglich wollte man dann doch eine schriftliche Kündigung zum 28.02.2013. Das tat man, aber zum 30.11.2012 als außerordentlche Kündigung wegen des gestörten Verauensverhältnisses.
Diese wurde natürlich nicht anerkannt, weil lt. Mietrecht, beide Parteien, also der Ex und die Freundin, ausziehen müssten!
Das ist natürlich der volle Hohn, da er der Sohn der Vermieterin ist und dort schon wohnte und natürlich nicht auszieht und dazu kommt, das er arbeitslos und Hartz IV Emfänger ist.
Aber es kommt noch besser. Der Gegenseite war noch nicht bekannt, das man zum 30.11. kündigen würde, da wurden schonmal die Möbel von der Freundin, die er nicht mehr benötige, aus der Wohnung gebracht und in einen Raum gestellt, der vorher schon zur Verfügung stand, um was einzulagern.
U.a. kommt noch dazu, das die ganzen Monate dort, zuviel Miete gezahlt wurden. Nicht weil man das freiwillig tat, sondern eine Kopie des Mietvertrages sufgetaucht ist, wo die Kaltmiete niedriger aufgeführt wurde, als mündlich vorgegeben.
Hat man eine Chance vor Gericht? Oder gibt es vielleicht sogar schon ein Urteil?
Positive Antworten wären super
Viele Grüße
Klaraklee