Kündigung; Vermieterin ist Mutter vom Exfreund

Hallo,

folgendes Problem: Der Exfreund wohnte schon in dem 3 Familienhaus seiner Mutter. Also, EG Mutter, 1.OG ein älteres Ehepaar, DG Exfreund, wo Freundin dann vor 2 Jahren mit eingezogen ist. Ein Mietvertrag wurde mit unterschrieben, aber leider nie ausgehändigt.

Dann eskalierte es im Nov. 2012 zwischen dem Ex und der Freundin, mündlich wurde das okay von der Vermieterin gegeben, den Auszug zum 30.11.2012 zu akzeptieren. Nachträglich wollte man dann doch eine schriftliche Kündigung zum 28.02.2013. Das tat man, aber zum 30.11.2012 als außerordentlche Kündigung wegen des gestörten Verauensverhältnisses.

Diese wurde natürlich nicht anerkannt, weil lt. Mietrecht, beide Parteien, also der Ex und die Freundin, ausziehen müssten!

Das ist natürlich der volle Hohn, da er der Sohn der Vermieterin ist und dort schon wohnte und natürlich nicht auszieht und dazu kommt, das er arbeitslos und Hartz IV Emfänger ist.

Aber es kommt noch besser. Der Gegenseite war noch nicht bekannt, das man zum 30.11. kündigen würde, da wurden schonmal die Möbel von der Freundin, die er nicht mehr benötige, aus der Wohnung gebracht und in einen Raum gestellt, der vorher schon zur Verfügung stand, um was einzulagern.

U.a. kommt noch dazu, das die ganzen Monate dort, zuviel Miete gezahlt wurden. Nicht weil man das freiwillig tat, sondern eine Kopie des Mietvertrages sufgetaucht ist, wo die Kaltmiete niedriger aufgeführt wurde, als mündlich vorgegeben.

Hat man eine Chance vor Gericht? Oder gibt es vielleicht sogar schon ein Urteil?

Positive Antworten wären super :smile:

Viele Grüße
Klaraklee

Hallo,

die letzte Frage gleich am Anfang beantwortet: Ja, es gibt Tausende von Urteilen, aber keines gegen Dummheit, sonst wären etwa 1/3 aller Deutscher schon vorbestraft:wink:)

folgendes Problem: Der Exfreund wohnte schon in dem 3
Familienhaus seiner Mutter. Also, EG Mutter, 1.OG ein älteres
Ehepaar, DG Exfreund, wo Freundin dann vor 2 Jahren mit
eingezogen ist. Ein Mietvertrag wurde mit unterschrieben, aber
leider nie ausgehändigt.

Den Mietvertrag muss man natürlich verlangen, dann wird er auch ausgehändigt.

Dann eskalierte es im Nov. 2012 zwischen dem Ex und der
Freundin, mündlich wurde das okay von der Vermieterin gegeben,
den Auszug zum 30.11.2012 zu akzeptieren. Nachträglich wollte
man dann doch eine schriftliche Kündigung zum 28.02.2013. Das
tat man, aber zum 30.11.2012 als außerordentlche Kündigung
wegen des gestörten Verauensverhältnisses.

Es gibt nur die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, aber das hat nichts mit dem EX und der Freundin zu tun, das ist Privatsache und da kann man dem Vermieter keinen Strick drehen, also gilt die Kü zum 28-02-, falls vom Vermieter dann nicht bestritten.

Diese wurde natürlich nicht anerkannt, weil lt. Mietrecht,
beide Parteien, also der Ex und die Freundin, ausziehen
müssten!

Richtig.

Das ist natürlich der volle Hohn, da er der Sohn der
Vermieterin ist und dort schon wohnte und natürlich nicht
auszieht und dazu kommt, das er arbeitslos und Hartz IV
Emfänger ist.

Was hat Hartz-IV mit dem Mietrecht zu tun? Und was hat es damit zu tun, dass der Mitmieter der Sohn der Vermieterin/Eigetnümerin ist; das ist in vielen hundert Tausenden von Fällen in Deutschland so.

Aber es kommt noch besser. Der Gegenseite war noch nicht
bekannt, das man zum 30.11. kündigen würde, da wurden schonmal
die Möbel von der Freundin, die er nicht mehr benötige, aus
der Wohnung gebracht und in einen Raum gestellt, der vorher
schon zur Verfügung stand, um was einzulagern.

Warum hat die Freundin es zugelassen, dass ihr Eigentum aus der Wohnung gebracht wurde oder hat die Freundin da bereits nicht mehr gewohnt??

U.a. kommt noch dazu, das die ganzen Monate dort, zuviel Miete
gezahlt wurden. Nicht weil man das freiwillig tat, sondern
eine Kopie des Mietvertrages sufgetaucht ist, wo die Kaltmiete
niedriger aufgeführt wurde, als mündlich vorgegeben.

Man hat doch, so steht es ganz oben, einen Mietvertrag unterschrieben, da stand doch sicherlich die Miethöhe drin?

Hat man eine Chance vor Gericht?

Wegen was? Kü-Fristen? Dass beide Mieter kündigen müssen? An wen hat denn die Freundin die Miete bezahlt, an den Ex oder direkt an die Vermieterin? Evtl. Ansatz wäre § 812 BGB, aber da müsste man beweisen, dass man die tatsächliche Miethöhe nicht kannte.

Oder gibt es vielleicht sogar

schon ein Urteil?

Nur wenn man klagt bekommt man ein Urteil.

Positive Antworten wären super :smile:

Positive Antworten können nicht erteilt werden, wenn die Rechtslage dagegen ist.

si

Viele Grüße
Klaraklee