Kündigung verschieben

Hallo,

nehmen wir einmal an, der Mieter hat am 13.01., aber falsch zum 31.03. gekündigt. Also ein Monat zu früh. Der Vermieter hat eine Kündigungsbestätigung zum 30.04. geschickt, außer es würde sich vorzeitig ein Nachmieter finden.
Der Vermieter hat nun schon einen Nachmieter und dieser möchte am 01.04. einziehen.
Problem: Der Mieter hat noch keine Wohnung gefunden, kann der Vermieter den Mieter am 01.04. „rausschmeissen“ weil dieser ja in seiner Kündigung das falsche Datum angegeben hat?

Sollte der Mieter nochmal eine Bestätigung der Kündigungsbestätigung senden, mit dem Vermerk, das er erst dann (spätestens 30.04.) auszieht, sollte er auch eine Wohnung gefunden haben, oder ist das sinnlos, da unwirksam?

Hallo,

nehmen wir einmal an, der Mieter hat am 13.01., aber falsch
zum 31.03. gekündigt. Also ein Monat zu früh. Der Vermieter
hat eine Kündigungsbestätigung zum 30.04. geschickt, außer es
würde sich vorzeitig ein Nachmieter finden.

Mit der Kündigungsbestätigung stellt der VM klar ab wann die Kündigung gilt. Eine Wohnung kann auch jederzeit an einen neuen Mieter gehen, wenn sich alle Parteien einig sind, zB durch eine Vertragsaufhebung. die wird hier aber vom M nicht gewünscht.

Der Vermieter hat nun schon einen Nachmieter und dieser möchte
am 01.04. einziehen.

Den hat er sicherlich nur deswegen die Wohnung zum 1.4. in Aussicht gestellt, weil er VM den M ernst genommen hat mit dem vorzeitigen Auszugswunsch. Nun hat der VM ein Problem, weil der M:

Problem: Der Mieter hat noch keine Wohnung gefunden, kann der
Vermieter den Mieter am 01.04. „rausschmeissen“ weil dieser ja
in seiner Kündigung das falsche Datum angegeben hat?

nein

Sollte der Mieter nochmal eine Bestätigung der
Kündigungsbestätigung senden, mit dem Vermerk, das er erst
dann (spätestens 30.04.) auszieht, sollte er auch eine Wohnung
gefunden haben, oder ist das sinnlos, da unwirksam?

Eine weitere Bestätigung ist nicht nötig.
Wenn der M über den Kündigungsszeitpunkt länger die Wohnung behält so kommen uU zu der regulären Miete auch noch Schadensersatzforderungen hinzu. Die können zB die Unterbringung des Nachmieters in ein Hotel und die Einlagerungskosten seiner Sachen umfassen. Wenn der Nachmieter abspringt, so können Mietausfall und die Kosten der Nachmietersuche vom VM als Schadensersatz auf die M zukommen.

Es sollte also schnellstens mit den VM gesprochen werden, wie der M aus seine selbstverschuldete Lage zu helfen ist. Eine Möglichkeit wäre im gegenseiteigen Einverständnis die Kündigung zurück zu nehmen.
…zukünftig solche Abenteuer unterlassen

vlg MC

Hallo,

nehmen wir einmal an, der Mieter hat am 13.01., aber falsch
zum 31.03. gekündigt. Also ein Monat zu früh. Der Vermieter
hat eine Kündigungsbestätigung zum 30.04. geschickt, außer es
würde sich vorzeitig ein Nachmieter finden.
Der Vermieter hat nun schon einen Nachmieter und dieser möchte
am 01.04. einziehen.

na das ist doch schön, wenn sich der VM um Aufgaben kümmert, die der Mieter erfüllen müßte…sich um einen Nachmieter zu kümmern, damit der dann früher aus dem Vertrag kommt.

Problem: Der Mieter hat noch keine Wohnung gefunden, kann der
Vermieter den Mieter am 01.04. „rausschmeissen“ weil dieser ja
in seiner Kündigung das falsche Datum angegeben hat?

Wieso kündigt der Mieter, wenn er noch keine Wohnung hat?
Das Problem hierbei wird sein, dass der neue VM ein Anrecht auf die Wohnung haben kann, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist und der Nachmieter seinerseits die bisher bewohnte Wohnung gekündigt hat.

Sollte der Mieter nochmal eine Bestätigung der
Kündigungsbestätigung senden, mit dem Vermerk, das er erst
dann (spätestens 30.04.) auszieht, sollte er auch eine Wohnung
gefunden haben, oder ist das sinnlos, da unwirksam?

Das ist sinnlos. Sinnvoller wäre es, sich ganz schnell mit dem VM in Verbindung zu setzen um eine Lösung zu finden.
Wie das ausgeht, kann man so nicht sagen…der Nachmieter wird sich an den VM wenden, sicher auch mit Schadenersatzforderungen und der VM damit wiederum an den Mieter, der nicht gemäß Absprache zum vereinbarten Zeitpunkt ausziehen kann, weil dieser noch keine Wohnung gefunden hat…

Gruß
Maja