Kündigung verschlammt?

**Hi

habe folgendea Anliegen

ich habe am 27.01.2010 ein Vertrag in einem Fittnesss. abgeschlossen.

Ich bestand darauf ein 12Monatigen Vetrag abzuschließen,gesagt getan. Nun wollte ich nach 6 Monaten schoneinmal die Kündigung einreichen um 100%tig die frist nicht zu verpennen und länger als 12monate angemeldet zu sein etc… Anschließend bekam ich eine KÜNDIGUNGSBESTÄTIGUNG zum 28.01.2012 statt dem 28.01.2011…??? Nach mehrmaligen nachhaken wurde mir am Telefon gesagt das man von einem 1Jahresvertrag nichts wüsste, darauf hin wies ich auf die Sonderklausel hin die aber anscheinend nur auf meiner Ausfertigung stand.

„Sondervereinbarung: Nach 12Monaten ist bei beruflicher Versetzung eine 3-Monatige Kündigungsfrist gegeben“ nachdem ich ihr das vorlies sagte sie nur „Das Glaub ich nicht!“ ich sagte natürlich meinen sie ich saug mir das aus den Fingern!!?? Merkwürdig find ich das das Fitness. diesen Vertrag nicht vorliegen hatte sondern erst als ich Persönlich vorbei kam und die sich den vertrag ersteinmal und erstmals angeguckt haben.

Jetzt qollen die 1000 € und zerren mich vor Gericht im Juli???

Was soll ich tun!? Zum Anwalt geh ich aufjedenfall nur bin ich im Recht?

mfg**

Hallo, so wie es mitgeteilt wurde, sind Sie wohl im Recht. Ohne den ganzen Vertrag zu kennen, kann ich jedoch keine verlässlichere Aussage treffen.

MfG

Kleiner

Hallo,
wenn Du den Vertrag mit dieser Klausel in der Hand hast (hoffentlich auf der Rückseite vom Vertragspartner unterzeichnet), dann brauchst du dir keine Gedanken machen, wenn deine Kündigung tatsächlich einen beruflichen Grund hat, den du nachweisen kannst.
Ggf. ist das Aufsuchen eines Rechtsanwaltes (Verbraucherzentrale), oder weiteres „Googeln“ nach Präzedenzfällen im Internet hilfreich, denn es gibt sehr viele Urteile über langfristige Knebelverträge mit unangemessenen Laufzeiten/Kündigungsfristen!
LG

Die Idee mit dem Anwalt ist sehr gut - der wird einen guten Weg finden -toi, toi , toi - lennonmc

Mir scheint, es steht Aussage gegen Aussage, denn es sieht ja so aus, dass auf deren Exemplar die Kündigungsklausel nicht so eindeutig ist, aie auf Ihrem. Wieso? Ist der fine Text nicht ein Durchdruck des andern? Versuchen Sie, mit der Hälfte der reklamierten Summe eine gütliche Einigung. Ein Anwalt wird Sie auch dasselbe
kosten.

leider keine Ahnung
**Hi

habe folgendea Anliegen

ich habe am 27.01.2010 ein Vertrag in einem Fittnesss.
abgeschlossen.

Ich bestand darauf ein 12Monatigen Vetrag abzuschließen,gesagt
getan. Nun wollte ich nach 6 Monaten schoneinmal die Kündigung
einreichen um 100%tig die frist nicht zu verpennen und länger
als 12monate angemeldet zu sein etc… Anschließend bekam ich
eine KÜNDIGUNGSBESTÄTIGUNG zum 28.01.2012 statt dem
28.01.2011…??? Nach mehrmaligen nachhaken wurde mir am
Telefon gesagt das man von einem 1Jahresvertrag nichts wüsste,
darauf hin wies ich auf die Sonderklausel hin die aber
anscheinend nur auf meiner Ausfertigung stand.

„Sondervereinbarung: Nach 12Monaten ist bei beruflicher
Versetzung eine 3-Monatige Kündigungsfrist gegeben“ nachdem
ich ihr das vorlies sagte sie nur „Das Glaub ich nicht!“ ich
sagte natürlich meinen sie ich saug mir das aus den
Fingern!!?? Merkwürdig find ich das das Fitness. diesen
Vertrag nicht vorliegen hatte sondern erst als ich Persönlich
vorbei kam und die sich den vertrag ersteinmal und erstmals
angeguckt haben.

Jetzt qollen die 1000 € und zerren mich vor Gericht im Juli???

Was soll ich tun!? Zum Anwalt geh ich aufjedenfall nur bin ich
im Recht?

mfg**

Hallo kolrabi,

die Frage ist etwas schwierig zu beantworten, da der Sachverhalt nicht klar geschildert ist.

Du hast geschrieben:

Ich bestand darauf ein 12Monatigen Vetrag abzuschließen,gesagt
getan.

… Anschließend bekam ich
eine KÜNDIGUNGSBESTÄTIGUNG zum 28.01.2012 statt dem
28.01.2011…?

Da wurde Dir also wohl kein 12-Monats sondern ein 24-Monatsvertrag bestätigt und Du hast nicht SCHRIFTLICH widersprochen. Der Vertrag könnte also durchaus über 24 Monate gültig sein.

Später Schreibst Du:

„Sondervereinbarung: Nach 12Monaten ist bei beruflicher
Versetzung eine 3-Monatige Kündigungsfrist gegeben“

Von einer beruflichen Versetzung hast Du aber im Text nichts erwähnt. Stattdessen hast Du nur erklärt möglichst früh den von Dir angestrebten 12-Monatsvertrag zu kündigen. Wenn aber die Grundlage der Sondervereinbarung (berufliche Versetzung) nicht bestehen sollte, scheint auch nicht die Möglichkeit zu bestehen auf diesem Weg nach 15 Monaten den Vertrag zu beenden.

Ich sehe bei dem was Du geschrieben hast erstmal keine Möglichkeit der Kündigung nach 12 Monaten. Aber ein Anwalt kann das nach Ansicht der Vertragsunterlagen sicher besser und rechtssicherer(!) beurteilen.

Hi,
wie in allen meinen Antworten muss ich zum eigenen Schutz erst einmal voranstellen, dass dieser Hinweis keine rechtliche Beratung bei einem Anwalt ersetzen kann, da ich keiner bin. Auch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Sicherheit, dass alles so richtig ist.

In Ihrem Sachverhalt handelt es sich um einen zivilrechtlichen Fall, der nach dem BGB (Vertragsrecht) zu bewerten ist.

Sie schreiben, Sie haben einen Vertrag mit einer Kündigungsklausel, die eine 3-monatige Kündigungsfrist vorschreibt, und das der normalerweise 2-jährige Vertrag im Falle eines notwendigen Umzugs schon nach 1 Jahr fristgerecht gekündigt werden kann.

  1. Frage: Haben Sie einen unterschriebenen Vertrag, also von Ihrem Vertragspartner oder einem/einer Bevollmächtigten unterzeichnet?
    Geht aus diesem Vertrag die entsprechende Sondervereinbarung hervor?

Wenn ja, würde ich mich an einen Rechtsanwalt wenden und dem Verfahren gelassen entgegensehen.
Wenn nein, dann werden Sie den Vertrag wahrscheinlich erfüllen müssen.

Sollte plötzlich ein anderer Vertrag beim Gegner auftauchen, wo diese Klausel fehlt, wäre zu prüfen, ob einfach nur die Klausel nicht eingefügt wurde oder ein Vertrag verfälscht wurde. Ist Ihre Unterschrift richtig und tatsächlich von Ihnen? Es wäre dann gegebenenfalls eine Urkundenfälschung zu prüfen.

Fazit:
Wenn Sie sich sicher sind, dass alles so stimmt, Ihr Vertrag also das Original ist und von dem Vertragspartner auch unterzeichnet, dann sollte einem Weg zum Rechtsanwalt nichts entgegen stehen.

Wenn Sie keinen entsprechenden Vertrag haben, dann sollten Sie mit dem Vertragspartner vielleicht verhandelt.

Um Kosten zu sparen und die Gericht zu entlasten, kann man sich auch an einen Schiedsmann wenden. Der kann über das Amtsgericht in Erfahrung gebracht werden. Bei diesem kann häufig der Streitfall geregelt werden und die Kosten sind deutlich geringer.

Viele Grüße
Eterno

Wende Dich doch mal an den Verbraucherschutz, die könne Dir dann weiterhelfen.

Hallo,

die Sondervereinbarung sagt doch so wie sie zitiert ist ganz klar aus, dass vereinbart wurde, dass nach 12 Monaten, und dann auch nur bei beruflicher Versetzung, eine 3-monatige Kündigungsfrist gegeben ist.
Das heißt im Klartext, der Vertrag konnte _frühestens_ 15 Monate nach Vertragsschluss beendet sein, und zwar nur, wenn du beruflich versetzt wurdest. Dafür hätte nach 12 Monaten ein Nachweis der beruflichen Versetzung zusammen mit einer Kündigung eingereicht werden müssen, die dann mit einer Frist von 3 Monaten in Kraft getreten wäre.
Von einem einfachen 12monatigen Vertrag oder Ähnlichem kann ich aus dieser Sondervereinbarung nichts entnehmen.
Es kann ja sein, dass du dir diese Sondervereinbarung anders vorgestellt hättest, aber wenn du sie in dieser Form dann unterschrieben hast, ist das wohl leider dein Problem.
Das Studio hat also mindestens den Anspruch auf die Zahlung von 15 Monatsbeiträgen, das aber auch nur, wenn du beruflich versetzt wurdest. Ist das nicht der Fall, lief der Vertrag in der Tat, wie vom Studio bestätigt, bis zum 28.01.2012.

Trotzdem noch einen schönen Tag,
Spezi

Ja, das Sonderkündigungsrecht für Studioverträge bei Wohnsitzwechsel ist mehrfach durch Gerichtsentscheidung bestätigt worden.
Und natürlich gilt, was in ihrer Vertragskopie steht. Das ist ihre Beweisgrundlage für alle Streitigkeitn, was das Fitnessstudio an Überraschungsklauseln aus dem haut zaubert, muss sie nicht interessieren, solange dass nicht in ihrem Vertragstext steht.
Tipp: Alles nur schriftlich, Eingang von Schreiben schriftlich auf Kopie bestätigen lassen oder als Einschreiben senden.
Fitnessskenten sind bekannt dafür, auf halblegalem Wege Kündigungen zu verschleppen.

Keine weitere Nachfrage hier, sondern gleich zum Anwalt!
Gruß,
DNeu

Hallo,
ich denke mal Vertrag ist Vertrag und wenn bei dir drauf steht 12 Monate dann ist das so !
Wenn man dir Sonderregelungen zugestand dann sollen sie die auch einhalten !! Wenn da die rechte Hand nicht weiß was die linke tut ist das nicht dein Problem sondern deren Internes.
Auf keinen Fall solltest du bezahlen !!!
Hast du dir eine Kopie deiner Kündigung gemacht wo du dich auf die 12 Monate berufst ?
Aber du hast ja ne Bestätigung bekommen nur ebend zu lang.
Ich denke dass du auf jeden Fall im Recht bist und sie dich aus dem Vertrag rauslassen müssen weil ansonsten war es ja Betrug oder arglistige Täuschung e.c. um dich zu „fangen“.
Mach dir von deinem Vertrag eine Kopie und gib den Originalvertrag ja nicht in die ihre Hände ! Und solltest du eine Einzugsermächtigung erteilt haben zieh sie zurück, notfalls sprich mit deiner Bank dass du es gekündigt hast e.c.
Ich würde mit der Verbraucherzentrale drohen und wenn das nicht hilft mit einem Anwalt !
Du kannst dich aber erstmal kostenlos beraten lassen.
Ich hoffe es geht ohne Gericht.
So hält man jedenfalls keine Mitglieder.
mfG sweetsour

hallo, danke!^^

habe eine sehr gute Anwälten die sehr giftig ist^^
ich bin mit 3 Anhaltspunkten im recht laut ihrer aussage dürfte diese Situation bzw der vertrag zustande gekommen sein.Sieht gut für mich aus, vielen dank nochmal.

mfg

Hallo Kolrabi,

Dein letzter Satz ist der wichtigste: Du gehst zum Anwalt. Eine ferndiagnostische Antwort kann hier nicht wirklich gelingen, ich gehe dennoch auf die Sachlage ein, wie Du sie beschreibst:

Deine Ausführungen sind in sich widersprüchlich, so wie Du sie hier vorgetragen hast. Du schreibst erst, dass Du einen 12 Monatsvertrag hast. Dann schreibst Du, dass Du ein Sonderkündigungsrecht NACH 12 Monaten hast und das nur bei beruflichem Umzug; Frist 3 Monate. Demzufolge müsstest Du spätestens vor Ablauf der 12 Monate kündigen und die Vertragslaufzeit wären dann 15 Monate (12+3 Frist). Darüber hinaus musst Du den Umzug nachweisen bei Verlangen, sonst gilt das Kündigungsrecht nicht und Du musst die volle Vertragslaufzeit erfüllen.

Kündige in jedem Fall hilfsweise zusätzlich zur normalen Vertragslaufzeit, sonst verlängert sich während des Rechtstreits der Vertrag nochmal um 12 MOnate.

Was Du beschreibst, ist aber kein 1 Jahresvertrag, sondern ein normaler Vertrag mit Sonderkündigungsrecht.

Grundsätzlich muss man den Vertrag erfüllen; ich selbst habe aber auch mal ein Studio verklagt wg. nichtiger ABGs und gewonnen. Lass Deinen Anwalt unbedingt die ABGs prüfen, ist oft die einzige Möglichkeit, aus einem Vertrag rauszukommen.

Viel Erfolg
nch

Wenn ein Gerichtstermin ansteht, dann nur mit Anwalt hingehen…
In der Sache selbst, kann ich dir leider nicht helfen.