Hallo,
ist es möglich bei einer Hausratversicherung nach Beitragsanpassung vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen? Bei Abschluss (Juni 1999) des Vertages wurde eine automatische Anpassung der Versicherungssummen vereinbart. MfG
Hallo,
bei gleichbleibender Versicherungssumme und Beitragserhöhung - ja.
Ansonsten, kann die Anspassung der Versicherungssumme widerrufen werden.
Eine Kündigung zum Ablauf des Versicherungsvertrages ist jederzeit möglich. Bitte 3-monatige Frist beachten.
Gruß Merger
Hallo,
ist es möglich bei einer Hausratversicherung nach
Beitragsanpassung vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu
machen?
Hi,
ja, das ist möglich, wenn es wirklich eine Beitragsanpassung war.
Bei Abschluss (Juni 1999) des Vertages wurde eine
automatische Anpassung der Versicherungssummen vereinbart.
Kein Sonderkündigungsrecht besteht allerdings, wenn es sich um die dynamische Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag handelt.
Gruß Keki
Hi
3 Möglichkeiten
a) eine Beitragsanpassung
Dieser kann der Versicherer durchführen um seine Kostenrechnung ins rechte Lot zu bringen wenn er mit den eingenommenen Beiträgen nicht auskommt. ( so ganz grob gesagt). In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht.
b) die Summenanpassung
Hier soll in der Schadenversicherung eine inflationsbedingte Unterversicherung vermieden werden. Dieser Anpassung kann widersprochen werden. Es besteht kein Sonderkündigungsrecht.
c) die Dynamik
Sie ist meist vertraglich vereinbart, jährlich steigt die Versicherungssumme und somit auch der Beitrag um einen vereinbarten Prozentsatz. Der Erhöhung kann widersprochen werden. Es besteht kein Sonderkündigungsrecht. Jedoch macht es dann Sinn von Zeit zu Zeit seinen Hausrat mal unter die Lupe zu nehmen ob die Versicherungssumme noch reicht.
Manche Versicherer kombinieren auch mal gerne eine Summenanpassung mit einer Beitraganpassung, dann besteht wiederum ein Sonderkündigungsrecht.
Greetz
Zahao