Kündigung Vertrag Fitness Studio

Hallo Experten,

nehmen wir an ich Herr S. musste einen Wohnunortwechsel (>300km) durchführen (Berufsbeding) und möchte seinen Vertrag beim Fitnessstudio kündigen. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht für diese Fälle, so dass Herr S. frühzeitige aus dem Vertrag kann? Das Studio beharrt auf die Erfüllung des Vertrages und Herr S. muss in den nächsten 10 Monaten die Beiträge zahlen.

Danke für die Info,
Konrad.

Hallo!

Da hilft meistens ein Blick in den Vertrag! Da gibt’s immer auch ne Klausel über Kündigung und auch Kündigung in Sonderfällen.

Hallo

wenn man mehr als 20 km vom Fitnessstudio entfernt wohnt kann man jederzeit kündigen.

Kenne einen solchen Fall, wohnt im Sauerland und trainiert in Bochum, Kündigung jederzeit kein Problem.

Hallo

Kenne einen solchen Fall, wohnt im Sauerland und trainiert in
Bochum, Kündigung jederzeit kein Problem.

von einem Fall den man kennt, kann man nicht schließen, dass dies ein grundsätzliches Recht für alle Verträge ist.

Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen sind sehr sehr unterschiedlich. Und dazu muss man im Vertrag schauen, ob dort Sonderkündigungsrechte eingeräumt werden. Was ich bezweifle.

Zudem hat dieses Forum eine Suchfunktion und zu diesem Thema gibt es einige Beiträge.

ms

Hallo,

eventuell könnte http://bundesrecht.juris.de/bgb/__314.html greifen.

Aber da ich hier schon öfters Mist erzählt habe, musst du warten, ob dies von den Experten bestätigt oder dementiert wird.

ms

Sofern vertraglich keine Sonderregelung vereinbart wurde, ist der Vertrag grundsätzlich zu erfüllen, d.h. es ist bis zum Ablauf oder dem Ende nach ordentlicher Kündigung zu zahlen. Ein Umzug stellt jedenfalls keinen wichtigen Grund dar, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Hallo,

seit heute frisch dabei und dann schon so weit aus dem Fenster lehnen? Das nenne ich Mut!

Ein Umzug stellt jedenfalls keinen wichtigen Grund dar, der
zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Das sehen so einige Gerichte aber ganz anders, z.B.:
AG München, Az.: 212 C 15699/08
AG Hamburg-Wandsbeck - 716 C 421/98

Dort heißt es, daß ein Umzug in eine andere Stadt sehr wohl zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.

Gruß
Christian
(IANAL)

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