Hallo mal folgendes:
ein Ehepaar ist bei einem Kabelanbieter mit Telefon,Internet und Digitalem TV. Der Veetrag wurde beim letzten Umzug vom Anbieter wieder für 12 monate verlängert,da angeblich neuvetrag. SO jetzt zieht das ehepaar erneut um. Hat aber mittlerweile alles beim anbieter fristgerecht gekündigt. Alles zum august 2011. Umgezogen wird zum 01.12.2010.
was passiert jetzt mit dem vertrag,der eigentlich bei einem umzug immer wieder neu beginnt für 12 monate? er ist ja gekündigt zum august 2011.
Der Veetrag wurde beim letzten Umzug vom
Anbieter wieder für 12 monate verlängert,da angeblich
neuvetrag.
Eine ähnliche Frage habe ich auch gestellt. Durch einen Anwalt in Erfahrung gebracht, dass das nur bei einer Änderung des Tarifes etc. geht, die Mindestlaufzeit zu erneuern. Wenn nur ein reiner Umzug statt findet ohne Änderungen am Vertrag , einer Kündigung und danach Neuabschluss oder ähnlichem, ist ein erneutes „Losgehen“ der Mindestlaufzeit nicht okay.
SO jetzt zieht das ehepaar erneut um. Hat aber
mittlerweile alles beim anbieter fristgerecht gekündigt. Alles
zum august 2011. Umgezogen wird zum 01.12.2010.
was passiert jetzt mit dem vertrag,der eigentlich bei einem
umzug immer wieder neu beginnt für 12 monate? er ist ja
gekündigt zum august 2011.
Die Kündigung ist definitiv gültig. Wenn der Anschluss umgezogen werden soll, muss man eventuell die Kosten selbst übernehmen, die damit verbunden sein können. Das ist meist Kulanz vom Anbieter. Ansonsten, da, wie erwähnt, die erneute Mindestlaufzeit OHNE Zustimmung der Familie nicht in Ordnung ist, da es ein einseitig erzwungener Vertrag wäre, hat die Familie eben noch die Monate den Anschluss bis zur Kündigung im August 2011.
Man muss am besten die Gegebenheiten vor dem Umzug klären, damit es keinen Ärger gibt (so wie ich es erlebt habe).