Kündigung vom AG per Telefon vor dem 1.Arbeitstag

hallo alle zusammen,
ich bin seit dem 1.9 in einer auffanggeselschaft , da meine alte
firma umgezogen ist.ich habe danch fünf job angebote mit
festeinstellung bekommen.das problem war,dass die vier stellen mit
mehr oder umzug verbunden war aber von beruflichen aufstiegschancen
und gehalt waren alle top.die 5.arbeitstelle ist bei mir in der
umgebung,also muss ich nicht umziehen usw…aber im vgl zu allen
ziemlich"schlecht"bezahlt.
aus familären gründen habe ich mich für diese spedition entschieden.
ich sollte erst januar 2010 anfangen.dann erhielt ich anruf ob ich
nicht mitte september 2009 anfangen könnte mt einarbeitung in einem
anderen stadt,aber da ich schon urlaub gebucht hatte am anfang des
jahres konnte ich nicht-das war auch kein problem für meine neuen
chefs.wir haben als "stichtag"den 12.10 genommen welches dann auch im
vertrag stand.ich war von 25.09-09.10 im urlaub.heute wäre mein
erster tag gewesen aber bevor ich überhaupt angefangen habe,bin ich
gekündigt worden, da sie das lager, was für standort nürnberg
vorgesehen war(welches auch angeblich schon gemietet wurde laut
aussage beim ersten vorstellungsgespräch )sich nicht einigen konnten
mir dem mieter usw
ich habe noch am 7.10 aus dem urlaub die zentrale angerufen und
nachgefragt, wie ich eigentlich am 12.10 arbeiten
muss(einarbeitung,uhrzeit…)
mir wurde gesagt, dass es paar probleme gibt mit dem neuen lager aber
das sie das noch hinkriegen usw und das ich mir keine gedanken machen
soll und mich nach meinem urlaub melden soll am 12.10.
heute habe ICH angerufen und wurde am telefon gekündigt…
jetzt stehe ich da ohne eigenverschulden.bin extra früher aus dem
urlaub zurück wegen dem job,hab andere 4stellen abgesagt-jetzt bin
ich arbeitslos…
können die mich einfach kündigen ohne was anderes anzubieten?
kündigungsschutz?-recht?
im vertrag steht 6monate probezeit-festeinstellung.
mit 2wochen kündigungsfrist in der probezeit…
bis jetzt habe ich nichts erhalten.
könnten sie mir bitte weiterhelfen…
sowas habe ich noch nie erlebt oder auch gehört…
wenn ich nicht angetreten wäre-laut vertarg-dann hätte ich als strafe
1 bruttolohn zahlen müssen…
danke im voraus
gruß

Hallo

Bei allem Verständnis für die - auch emotionale - Ausnahmesituation:

FAQ:1129 beachten!

Gruß
smalbop

Hallo,

die Kündigung bedarf gem. § 623 BGB. Anderfalls ist sie unwirksam. Eine Kündigung am Telefon scheidet damit aus, sprich, Du bist noch nicht gekündigt.

Da Du dich aber in der Probezeit befindest, ist eine Kündigung natürlich leicht. Diese muss aber immer der Schriftform genügen.

In deinem Falle würde ich mir auch mal überlegen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, da Du eventuell sogar einen Anspruch auf den Lohn für eine gewisse Zeit haben könntest.

MfG Saxony88