Kündigung vom AN, Zurückweisung durch AG

Kündigung erfolgte vor 10 Tagen nach 5 Jahren Arbeitstätigkeit (Vollzeit) form- und fristgerecht zum Ende d.J. Die Kündigung enthält den Zusatz, dass der letzte Arbeitstag Fr., 29.09.2006 ist (Überstunden/Guttage/Resturlaub). Desweiteren enthält die Kündigung den Vermerk, dass derzeit noch zusätzl. mündlich vereinbarte Geldleistungen in Höhe von rd. 1.000 € offen sind und bis Ende d. J. fällig sind. Arbeitsbereich ist Hotel- und Gaststättengewerbe.

Der AG hat die Kündigung ohne weitere Angaben zurückgewiesen. Sich bis heute nicht dazu geäußert.
Der AN hat die Kündigung nicht zurückgenommen!

Wie sieht die Rechtslage aus?

Wie sieht die Rechtslage aus?

Da hier keiner den Wortlaut der Kündigung kennt [Vermutungsmodus an]Die Kündigung als solches ist wohl gültig, wenn die Kündigungsfrist richtig beachtet wurde. Ansonsten kann es sein, dass der AG nicht einverstanden ist mit der einfachen Mitteilung, dass der AN als letzten Arbeitstag einfach den 29.09. „festlegt“.[Vermutungsmdus aus]

Geldsache: Völlig unklar. (da nicht ersichtlich worums überhaupt geht … z.B. wer hier überhaupt wem was schuldet…)

Kündigung erfolgte mit Standard: „Hiermit kündige ich form- und fristgerecht zum 31.12.06“ Kündigungsfrist 3 Monate.
Müßte der AG sich zur Kündigung nicht konkret äußern? Müßte er dem vom AN genannten letzten Arbeitstag, falls er damit nicht einverstanden ist, nicht widersprechen?
Muss der AG das nicht schriftlich tun?

Wenn der letzte Arbeitstag strittig ist (dadurch, dass er sich dazu nicht geäußert hat, ist das nicht bekannt!), ist damit die Kündigung ungültig?? Dasselbe gilt für die ausstehenden finanziellen Zusatzleistungen - auch hierzu keinerlei Aussagen des AG bis heute; heißt das die Kündigung ist unwirksam?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Müßte der AG sich zur Kündigung nicht konkret äußern?

Nö.

Müßte er
dem vom AN genannten letzten Arbeitstag, falls er damit nicht
einverstanden ist, nicht widersprechen?

Tu doch einfach mal Butter bei die Fische und schreib was denn genau „zurückgewiesen“ wurde.

Muss der AG das nicht schriftlich tun?

Nö.

Wenn der letzte Arbeitstag strittig ist (dadurch, dass er sich
dazu nicht geäußert hat, ist das nicht bekannt!), ist damit
die Kündigung ungültig??

Vermutlich nicht.

Dasselbe gilt für die ausstehenden
finanziellen Zusatzleistungen - auch hierzu keinerlei Aussagen
des AG bis heute; heißt das die Kündigung ist unwirksam?

Vermutlich nicht.

O-Ton AG: Deine Kündigung weise ich zurück. Seither kein Wort mehr dazu.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

O-Ton AG: Deine Kündigung weise ich zurück. Seither kein Wort
mehr dazu.

Und warum fragt der AN nicht seinerseits mal den AG? Auf weitere Reaktionen des AG zu warten erscheint mir momentan nicht gerade sinnvoll.

Insofern es z.B. nicht zufällig die Regelung gibt, dass der AN seinen Urlaub ankündigt und wenn das x Tage/Wochen unwidersprochen bleibt, der AN den Urlaub als genehmigt ansehen „darf“, könnte sich der AN mit einfachem Wegbleiben von der Arbeit (in der Annahme er hätte Urlaub ab Ende September) durchaus ein Eigentor schießen. Möglicherweise dito in punkto Überstunden/Guttage o.ä.