Kündigung vom Vermieter- was für Rechte als Mieter

Gesetz dem Fall Mieter ist schwanger, Entbindungstermin Ende August.
Kündigungsfrist beträgt drei Monate- das wäre dann zum 31.08.

Kann der Vermieter so kündigen das man zum 1.9 rausmuss? oder gibt es „Sonderrecht“?
Muss ein Vermieter seine Kündigung begründen?

Gesetz dem Fall Mieter ist schwanger, Entbindungstermin Ende
August.
Kündigungsfrist beträgt drei Monate- das wäre dann zum 31.08.

Kann der Vermieter so kündigen das man zum 1.9 rausmuss?

Kommt drauf an, wie man sich als Mieter angestellt hat und weiter anstellt. Und darauf, ob eine möblierte WG mit Vermieter.

oder
gibt es „Sonderrecht“?

Unter normalen Umständen wird man einen Mieter rund um den Entbindungstermin nicht mal mit Hilfe der UNO los.

Muss ein Vermieter seine Kündigung begründen?

Ja, immer. Sonst ist sie unwirksam.

Gruß
smalbop

vielen Dank!

… außer im vom Vermieter selbst bewohnten Zweifamilienhaus. Da muss die Kündigung nicht begründet werden. Allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate. (Ja, Abs 3 § 573a BGB ist zu beachten)
Aber auch dort ist rund um die Entbindung ‚Schonfrist‘

vnA

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