Kündigung von Betriebsrats-Mitglieder?

Hallo zusammen!

In einem IT Dienstleistungsunternehmen, welches sich auf Outsourcing spezialisiert hat, wird zur Zeit versucht, Mitarbeiter abzubauen. Dies kann aufgrund der derzeitigen „guten“ Situation nicht betriebsbedingt geschehen, sondern nur personen- verhaltensbedingt.

Deshalb werden aufgrund von nichtigen Gründen wie z.B. schlechte Arbeitsleistung, keine Identifikation mit dem Unternehmen oder keine Integration in Prozesse als Bewertungsgrund angegeben. Man hat schon in der Vergangenheit versucht Mitarbeiter durch Stresssituationen zu bearbeiten.
Diese Personen wollen sie nun mit Aufhebungsverträgen loswerden. Wenn die Arbeitsmarktlage in der IT-Branche in Deutschland nicht so mies wäre, wären bestimmt schon viele Mitarbeiter gegangen. Die Situation im Unternehmen ist untragbar schlecht.

Man versucht sogar Mitarbeiter, die im Betriebsrat tätig sind, raus zu ekeln, indem man ihnen obengenannte Gründe darlegt. Warum man gerade versucht BR-Mitglieder zu bearbeiten, entzieht sich meiner Kenntnis, es ist einfach paradox.
Weiß man doch sicher auch im Personalbereich, daß BR-Mitglieder während der Amtszeit unkündbar sind und auch die nächsten 12 Monate danach (§15 KSchG). Danach würde dann noch die ordentliche Kündigungsfrist greifen.

Also, was soll dann das ganze?

Welche Möglichkeiten sollte man hier als BR-Mitglied in Betracht ziehen?

Soll man den Aufhebungsvertrag annehmen, sofern er finanzielle Anreize bietet? Was wären solche Anreize (1 Monatsgehalt pro Arbeitsjahr?)? Was ist dann mit der Sperrfrist? Findet der Mitarbeiter einen neuen Job?
Kann man den Zeitpunkt für einen solchen Aufhebungsvertrag evtl. für eine bestimmte Dauer hinauszögern, um einen neuen Job zu suchen?

Oder soll man darauf verzichten, dafür aber andere Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen, wie z.B. Projekteinsätze an anderen Standorten in Deutschland?

Sollte bereits in diesem Stadium ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden? Die Mitarbeiter wurden meines Wissens bisher noch nicht direkt angesprochen!
Würde der Anwalt an dieser Stelle schon durch eine Rechtschutzversicherung bezahlt werden?

Sollte man vorsichtshalber auch schon mal bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden und hier die Sachlage darlegen?

Was denkt ihr darüber?

Vielen Dank schon mal im voraus!

Gregor

Hallo zusammen!

Hallo auseinander.

personen- verhaltensbedingt.

Deshalb werden aufgrund von nichtigen Gründen wie z.B.
schlechte Arbeitsleistung, keine Identifikation mit dem
Unternehmen oder keine Integration in Prozesse

Das sind natürlich ganz extrem knallharte Vorwürfe :wink:

Also, was soll dann das ganze?

Na, was wohl? BR pflegt nur zu kosten und nix Gescheites zu tun, also gibt’s Druck.

Welche Möglichkeiten sollte man hier als BR-Mitglied in Betracht ziehen?

Sich ein dickes Fell zulegen und Vorfälle dder von Dir beschriebenen Art sammeln. Wenn sich belegen lässt, dass gezielt BR-Mitglieder angeschossen werden, ist im BR-Gremium ein Beschluss auf Einleitung eines Verfahrens zu fassen. Dieses Verfahren kann auf §2 BetrVG (vertrauensvolle Zusammenarbeit) fußen, kann aber bis zum Straftat bestand „Behinderung der BR-Arbeit“ gehen - kommt drauf an. Rechtsberatung sollte aber bereits im jetzigen Stadium eingeholt werden (Hinzuziehung von Sachverständigen). Dies darf man dem AG auch laut und deutlich mitteilen - vielleicht merkt dieser ja was …

Soll man den Aufhebungsvertrag annehmen, sofern er finanzielle Anreize bietet?

Das muss jede/r nach der individuellen Situation beurteilen.

Kann man den Zeitpunkt für einen solchen Aufhebungsvertrag
evtl. für eine bestimmte Dauer hinauszögern, um einen neuen
Job zu suchen?

Niemand muss einen solchen Vertrag unterfackeln. Wenn nicht, dann nicht.

Oder soll man darauf verzichten, dafür aber andere
Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen, wie z.B. Projekteinsätze an
anderen Standorten in Deutschland?

Einen BR durch die Weltgeschichte zu schicken, ist schwierig - kann auch auf Behinderung der BR-Arbeit hinauslaufen …

Sollte bereits in diesem Stadium ein Rechtsanwalt hinzugezogen cwerden?

Aber ja. Alldieweil der betroffene BR anscheinend unorganisoren ist, fragt sich sowieso, ob nicht ein Anwalt als mehr oder weniger ständiger Sachverständiger beauftragt werden sollte. Rechtsberatung steht dem BR schließlich zu …

Würde der Anwalt an dieser Stelle schon durch eine
Rechtschutzversicherung bezahlt werden?

Bitte unterscheiden zwischen der Beratung des BR (diese muss der Arbeitgeber bezahlen) und der individuellen Beratung, die Sache des Einzelnen bzw. von dessen Versicherung ist.

Sollte man vorsichtshalber auch schon mal bei der Agentur für
Arbeit vorstellig werden und hier die Sachlage darlegen?

Wenn sich jemand tatsächlich mit dem Gedanken trägt, einen Aufhebungsvertrag zu unterfackeln, ist ein Bertaungsgespräch sicher nicht verkehrt. Ansonsten ist es rein inhaltlich genau so gut möglich, den Friseur mit dem Vorgang zu belasten. Die BA wird garantiert keine Rechtstips oder BR-Beratung leisten.

Gruß kw