Hallo,
ich habe bei der TAUNUS gekündigt und mich dabei auf mein Sonderkündigungsrecht berufen, denn erst vor einem halben Jahr bin ich hier Mitglied geworden und in dieser Zeit sind die Beiträge 2 MAl erhöht worden! Mitgeschickt habe ich die Entscheidungen der SG Stuttgart und LSG Sachsen Anhalt, welche „Mayo“ hier schon gepostet hat.
Bei meinem Anruf soeben, habe ich die Mitteilung bekommen, dass ein Einschreiben mit einer Ablehnung an mich unterweg ist!
UND NUN?
Grüßle Bea
Hallo Bea !
Wilkommen im Club !
Auch meine Kündigung wurde abgelehnt.
Bei meinem Anruf soeben, habe ich die Mitteilung bekommen,
dass ein Einschreiben mit einer Ablehnung an mich unterweg
ist!
UND NUN?
die Frage ist jetzt tatsächlich: Und nun ???
Das ist doch echt der Hammer ! wenn die auf 15 % erhöhen bei einer erneuten Fusion müssen wir monatelang mehr blechen ?
Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen!! Die beruft sich am Telefon voll auf die Fusion!! War ja klatr!
Grüßle Bea
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Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen!! Die beruft sich
am Telefon voll auf die Fusion!! War ja klatr!
Die am Telefon haben relativ wenig Ahnung. Ob, ein Einspruch Erfolg hat bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall mal schriftlich mit Hinweis auf das Urteil einreichen.
BaFin…
Hallo,
Hallo Bea,
nur ein kleiner Tipp:
Wende Dich einfach an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, vormals Bundesaufsichtamt für das Versicherungswesen), und erkundige Dich nach der Rechtmäßigkeit der Ablehnung Deines Einspruchs, respektiv Deiner Kündigung.
Vorab erkundigst Du Dich einfach einmal hier:
http://www.bafin.de
Grüße von Rollifern
Hallo,
ich könnte jetzt gehässig schreiben :" Geschieht Euch recht!!!
Ihr, die nur nach dem günstigen Beitrag schielt und jetzt erst
merkt dass billig nicht gleich gut ist "
Tu ich aber nicht !!!
Widerspruch einlegen und rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen
unter Berufung auf das Gerichtsurteil.
Aussagen des BVA bleiben Aussagen und sind kein Rechtstatbestand.
Ich würde auch im Widerspruch klarmachen dass eine Kündigung in jedem
Falle erfolgt.
Ich kann mir nicht vorstellen dass dann die Taunus-BKK dem Kündigungsbegehren zu dem früheren Zeitpunkt nicht stattgibt.
Gott sei Dank bist du nicht krank - aber wenn Du es wärst, könntest
Du doch Frage anbringen ob die Kasse lieber Arzt,Krankenhaus oder
Krankengeld zahlt und dich dann verliert oder ob Sie dich nicht
doch früher gehen lässt.
Gruss
Günter Czauderna
WICHTIG !!!
Hallo zusammen,
unbedingt mein Mail von Heute Mittag an Stroppel lesen.
Die geben der SOnderkündigung statt, wenn ihr dort etwas Druck macht !!!
Zur Not mit ner Klage drohen, aber in der Regel sollte es reichen, wenn man dort etwas Druck macht.
Habe aus ner sicheren Quelle die Info, dass bereits Leute im Rahmen des Sonderkündigungsrechtes rausgelassen wurden, also am Ball bleiben.
Und, sorry Rollifern, aber „BAFIN“ ist ist dem Fall völlig unnütz, zuständige Aufsichtsbehörden für Krankenkassen ist das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn.
Gruß Jörg
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Hallo Jörg,
es wäre sehr nett, wenn du ein Beispiel von dem „Druck“ hier posten könntest, bzw. Beispiele nennen könntest, wie die Mitgleder da herausgekommen sind.
Ich werde auf jeden Fall die Medien in Anspruch nehmen - einfach nur um den anderen Kassen diesen Weg unmöglich zu machen oder zumindest zu erschweren.
Grüßle Bea
Hallo zusammen,
unbedingt mein Mail von Heute Mittag an Stroppel lesen.
Die geben der SOnderkündigung statt, wenn ihr dort etwas Druck
macht !!!
Zur Not mit ner Klage drohen, aber in der Regel sollte es
reichen, wenn man dort etwas Druck macht.
Habe aus ner sicheren Quelle die Info, dass bereits Leute im
Rahmen des Sonderkündigungsrechtes rausgelassen wurden, also
am Ball bleiben.
Und, sorry Rollifern, aber „BAFIN“ ist ist dem Fall völlig
unnütz, zuständige Aufsichtsbehörden für Krankenkassen ist das
Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn.
Gruß Jörg
Hallo,
ich habe bei der TAUNUS gekündigt und mich dabei auf mein
Sonderkündigungsrecht berufen, denn erst vor einem halben Jahr
bin ich hier Mitglied geworden und in dieser Zeit sind die
Beiträge 2 MAl erhöht worden! Mitgeschickt habe ich die
Entscheidungen der SG Stuttgart und LSG Sachsen Anhalt, welche
„Mayo“ hier schon gepostet hat.
Bei meinem Anruf soeben, habe ich die Mitteilung bekommen,
dass ein Einschreiben mit einer Ablehnung an mich unterweg
ist!
UND NUN?
Grüßle Bea
zum Thema ‚geschieht Euch recht‘
Hallo Günter,
meinst Du eigentlich, dass jemand, der seinen geringen Spielraum als Pflichtversicherter wahrnimmt, unsozial ist? Bist Du für eine Einheitskasse wie die AOK, wo ich u.U. teure und m.E. völlig überflüssige Fernsehwerbung finanzieren muss?
Andreas
Hallo,
ich könnte jetzt gehässig schreiben :" Geschieht Euch recht!!!
Ihr, die nur nach dem günstigen Beitrag schielt und jetzt erst
merkt dass billig nicht gleich gut ist "
Tu ich aber nicht !!!
…
Hallo
Jörg,
…aber „BAFIN“ ist ist dem Fall völlig
unnütz,
na ja, unnütz vielleicht gerade nicht, aber damit
…zuständige Aufsichtsbehörden für Krankenkassen ist das
Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn.
hast Du hast natürlich recht.
Mein Hinweis bezog sich auf ein prinzipielles Aufklärungsbedürfnis der Versicherten, über die Gesetze der Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen. Dort kann man die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtgesetzes (VAG) einsehen/bekommen, ohne auf die in diesem Posting zitierten, vor allen Dingen nicht letztinstanzlichen (?) Urteile, eingehen zu müssen. Ich möchte das auch vielmehr als Druckmittel gegenüber der, in diesem Fall Krankenkasse, verstanden wissen.
Post von BaFin und BVA können beim zuständigen Sachbearbeiter
der entsprechenden Versicherung schon einmal, kleine „Wunder“ bewirken!
Viele Grüße von Rollifern
Hab Dir ne Mail geschickt (OWT)
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Mir bitte auch die mail 
Jörg wäre nett wenn ich diese mail auch bekommen könnte. Vielen Dank !
Hallo Forum.
Habe heute meine Ablehnung in schriftlicher Form bekommen (bisher nur Telefonisch). Trotz meines Verweises auf das Urteil !
Begründung: Taunus bezieht sich auf das BVA.
Sonderkündigungsrecht somit abgelehnt.
Fertig aus. Auf meine Rückruf nur die Antwort: ich könne nicht vom Sonderkündigungsrecht gebraucht machen.
Was sollen wir jetzt machen ?
Hallo,
also ich habe denen heute noch ein Fax geschickt und die sofortige Bestätigung verlangt. Per Post spätestens bis 07.04.2004. Mitgeteilt habe ich außerdem, dass ich klagen werde und dass mir sehr wohl bekannt ist, dass einige Mitglieder der BKK TAUNUS das Sonderkündigungsrecht bestätigt bekommen haben. Außerdem werde ich mich an die medien wenden. Und das ist mein Ernst!
Grüßle Bea
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NEUER TIPP !!!
Hallo liebe Kündigungswilligen
falls die Taunus-BKK tatsächlich das Sonderkündigungsrecht nicht anerkennen sollte, kündigt einfach auf Grund der Beitragserhöhung zum 01.09.2003 (von 11,8 auf 12,8). Damals gab es nämlich ein Sonderkündigungsrecht und dieses ist ja zeitlich nicht befristet.
Da können sie nix dagegen haben !!!
Dies gilt vor allem für diejenigen, die noch keine 18 Monate dort versichert waren, für alle anderen evtl. einfach zum nächstmöglichen Termin (Ablauf übernächster Monat) kündigen.
So und jetzt viel Erfolg
Jörg
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Hallo Forum.
Habe eine email bekommen in der steht: wenn ich vom Kündigungsrecht gebrauch machen möchte soll ich es an die Taunuss schicken und zwar an den Wiederspruchsausschuss ! Die könne mir weiterhelfen.
Na dann mache ich das halt mal. Aber warum muss man da extra an einen Ausschuss schicken ?
Hallo Jörg,
upps, bist du dir da sicher??? Ich denke, die haben sich da schon abgesichert?!
Grüßle Bea
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Hier auch nochmal , bitte 
Thx
Bruno
Hallo, ich habe wo gelesen, dass seit Jahresanfang nach einer Erhöhung nur noch 2 Monate das Recht besteht zu kündigen. Dies würde auch für alte Erhöhungen gelten und damit wär die Beitragserhöhung vom 1.9.2003 quasi „verjährt“, d.h. man kann deswegen nicht mehr kündigen.
Quelle weiss ich nicht mehr, aber wenn das so gesetzlich geregelt wurde, wirds sicher dort stehen, wo die anderen Dinge auch stehen,
Naja wenn sie mich ablehnen, dann muss ich noch einen Monat drinbleiben, ende Juni habe ich die 18.
Grüße
Bruno
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