Darf der Wohnungsverwalter mit Absprache des Verwaltungsbeirates Dienstleistungsverträge kündigen ohne Rücksprache mit den Wohnungseigentümern.
( Hausmeister Service und Gartenpflege )Auf einer Eigentümerversamlung vor 8Jahren wurde diese Firma für diese Aufgaben gewählt.
Vertragsverletzungen seitens der Service-Firma liegt nicht vor
Hallo,
klare Antwort: ES KOMMT DARAUF AN !
Nämlich auf das, was als Aufgabenbereich vereinbart wurde. Ein Wohnungsverwalter arbeitet idR aufgrund einer (schriftlichen) Beauftragung durch die Eigentümergemeinschaft.
Teil dieser Beauftragung ist die Beschreibung der Zuständigkeiten des Verwalters.
Das ein Wohnungsverwalter eigenständig (in bestimmtem finanziellen Rahmen) Dienstleistungsverträge mit Dritten abschließen (und kündigen)darf, ist nicht sooo ungewöhnlich.
Deswegen sollte man erst mal in die entsprechenden Verträge 'reinschauen.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
auf der Eigentümerversammlung wurde der Dienstleisterer für diese Aufgaben gewählt.Sollte die Aufhebung des Vertrages dann nicht auch auf der nächsten Versammlung besprochen werden.
Gruß
Wilfried
Hallo
auf der Eigentümerversammlung wurde der Dienstleisterer für
diese Aufgaben gewählt.Sollte die Aufhebung des Vertrages dann
nicht auch auf der nächsten Versammlung besprochen werden.
Das kommt ganz darauf an.
Die Handlung „Wahl“ gibt es. Mir ist allerdings im Zusammenhang mit einer Auftragsvergabe noch nie das Verfahren der Wahl untergekommen.
Erfahrungsgemäß werden mehrere Angebot eingeholt und dem Angebot, welches unter Würdigung aller Umstände als das annehmbarste erscheint, der Zuschlag erteilt. Dies kann je nach Sachlage eine Person oder eine Gruppe tun. Möglicherweise erscheint dem ungeübten Beteiligten dann dieses als Wahl.
Ungeachtet dessen ist entscheidend, was mit dem Verwalter hinsichtlich seiner Befugnisse zu Verträgen dieser Art geregelt wurde.
Warum damals eine „Wahl“ oder Auswahl stattfand wissen wir nicht.
Ebensowenig wissen wir, wie der Verwalter oder die mit der Verwaltung beauftragte Person oder Gesellschgaft befugt ist, Verträge zu schließen oder zu kündigen.
Es ist durchaus üblich, Dienstleistungsverträge nach 3 bis 5 Jahren neu vergeben. Dies sollte aus wirtschaftlichen Gründen im Wettbewerb geschehen.
Rumburak
Wenn noch Fragen offen sind, bitt beschreib uns, wie genbau das Innenverhältnis zwischen EV und Verwalter zu Verträgen geregelt ist.