Kündigung von einer Person im Mietverhältnis

Hallo zusammen,
hier meine aktuelle Situation:
Ich wohne mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung, wir stehen beide im Mietvertrag als Mieter und die Eltern von mir und Ihr stehen als Bürge drin.
Ist es allgemein möglich, dass nur ich kündige und sie weiter im Mietvertrag als alleiniger Mieter drinstehen kann?

Vielen Dank für die Hilfe

Jain - rechtlich korrekt nur wenn alle Beteiligten einverstanden sind, das schriftlich dokumentieren und klar geregelt ist wer Mieter ist und die Miete zahlt

Den Fall hatte ich kurz vor Weihnachten. Ich habe dann eben eine Person aus dem Mietvertrag gestrichen. War für mich kein Problem. Man weiß halt nicht wie der jew. Vermieter reagiert aber grundsätzlich ist das kein Problem.
Was ihr dann halt mit dem Vermieter klären müsstest ist die Sache mit ihren Eltern als Bürge. Und evtl. geleistete Kautionen müssten vielleicht berücksichtigt werden.
Mfg Melanie

Hallo zusammen,
hier meine aktuelle Situation:
Ich wohne mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung, wir
stehen beide im Mietvertrag als Mieter und die Eltern von mir
und Ihr stehen als Bürge drin.

wie alt seid ihr denn ???

Ist es allgemein möglich, dass nur ich kündige und sie weiter
im Mietvertrag als alleiniger Mieter drinstehen kann?

nein,ich glaube nicht,da ihr ebide drin steht.

Vielen Dank für die Hilfe

bitte

Sofern der Vermieter und die Mitmieterin diesem Wunsch in Form einer schriftlichen Vertragsänderung zustimmen, bei der dann auch Ihre Eltern aus der Bürgschaftsverpflichtung entlassen werden, ist dies möglich. Im anderen Falle haben Sie für den Fall Ihres alleinigen Auszugs aus der Wohnung die Möglichket der fristgerechten Kündigung mit dem gleichen Ziel wie vorbeschrieben. Stimmt die Mitmieterin in solchem Falle der fristgerechten Kündigung nicht zu, so können Sie auf diese Zustimmung vor Gericht klagen.

Hallo,

Ja,es ist möglich das nur Sie kündigen. Natürlich mit Absprache (Einverständnis) ihrer Freundin das Sie die Wohnung behält.Am besten wenn Sie den Vermieter anrufen und schon mal besprechen das Sie kündigen möchten.Der Vermieter kann dann sagen ob er die 3 Monate Kündigungszeit von ihnen verlangt,ob er ihrer Freundin einen neuen Mietvertrag sofort oder nach den 3 Monaten macht.
Der Vermieter wird natürlich ihre Freundin ansprechen ,ob Sie die Miete alleine bezahlen kann.
Sollte die Freundin die Wohnung alleine nicht erhalten können, ist es besser gemeinsam zu kündigen.

Gruß
monika61

Hallo,
dies ist möglich. Allerdings nur dann, wenn der Vermieter zustimmt. Am besten vorher mit dem Vermieter sprechen und ihm die Sachlage erklären.

Gruß und viel Erfolg
Udo

Jeder Mieter kann natürlich den Vertrag für sich kündigen.
Dabei bleibt der andere Mieter voll haftungsfähig, da meist beide voll für die vertraglichen Vereinbarungen verantwortlich zu machen sind. Nachteil bei Zweck-WGs.
Ordentlich beim Vermieter kündigen, sicherheitshalber kann der verbleibenden Mieter dies Verbleiben bestätigen. Möglichst keinen neuen Mietvertrag aushandeln, wenn sich der verschlechtern sollte.
Die Bürgen für den Kündigenden sicherheitshalber im Kündigungsschreiben herausnehmen. Hier ist es natürlich abhängig, wofür genau wer wie gebürgt hat.
Aber grundsätzlich sollte man solche Fragen als erstes an den Vermieter stellen.
lg

Hallo huebi,

entweder Sie suchen einen Nachmieter für sich oder Ihre Freundin übernimmt die Wohnung komplett.
In der Regel sollte es dem Vermieter ziemlich egal sein wer die Wohnung bewohnt, Hauptsache die Miete und die Nebenkosten werden gezahlt und das andere stimmt auch.
Sie und Ihre Freundin teilen dem Vermieter mit, dass Sie arbeitsbedingt aus dem Mietvertrag austreten und Ihre Freundin die Wohnung übernimmt.

Beste Grüße
hardy

Leider kann ich hier keine Antwort geben. Versuchen Sie einen anderen Experten zu befragen.

Moin!
Nein, einen Vertrag können nur die Vertragsparteien ändern, also alle, die zusammen den Vertrag gezeichnet hatten.
Danach kann (ja) wieder ein neuer Vertrag geschlossen werden.
Gruß
MK