kündigung von Ferienjob durch AG

Hallo,

ich wollte bei einer Firma ein Duales Studium beginnen und habe mich dazu entschlossen schon vor Ausbildungsbeginn dort zu arbeiten.

Ich habe einen Arbeitsvertrag für Ferienhelfer und Studenten unterschrieben in dem ich vom 02.04 bis zum 31.07 arbeiten sollte. Nach 3 Wochen bekam ich von meinem Chef um 5.26 Uhr eine Email in der stand, dass ich nicht mehr zur Arbeit kommen solle. Begründet hat er es damit, dass ich zu wenig handwerkliche Fähigkeiten habe.

Die Krux an der Sache ist, dass ich die 3 Wochen über die ganze Zeit auf Montage war und der einzige Mitarbeiter mit dem ich dort gearbeitet habe, nichts von allem wusste bzw. nichteinmal nach meiner Arbeitsleistung gefragt wurde.

Da auf dem „Arbeitsvertrag“ nichts über Kündigung steht, wollte ich fragen ob der Arbeitgeber ohne Grund fristlos kündigen kann.

Eine erneute Kontaktaufnahme mit der Firma blieb Antwortlos. Ich möchte aber gerne wissen wieso ich Tatsächlich gekündigt worden bin. Kann ich das noch irgendwie rausbekommen?

Ich danke schonmal im vorraus
mfg Dominic

Hallo Dominic,

zunächst einmal ist anzumerken, dass Ihnen nicht wirksam gekündigt worden ist. Auch für Ferienjobs gelten grundsätzlich die „normalen“ Regeln Regeln über den Arbeitsvertrag. Hiernach ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgte. Emails entsprechen nach der Rechtsprechung NICHT dem Schriftlichkeitsgebot.
Sie könnten sich also auf den Standpunkt stellen, dass Ihnen nicht wirksam gekündigt worden ist und bei der Firma einfach weiter arbeiten. Aber wollen Sie es auf eine Konfrontation ankommen lassen?

Zu der weiteren Frage des Kündigungsgrundes: Sie haben grundsätzlich als Arbeitnehmer ein Recht auf die Mitteilung eines Kündigungsgrundes. Allerdings besteht dieses Recht nur dann, wenn Sie einen Vertrauensschutz genießen und dieser Vertrauensschutz wird erst nach einem Arbeitsverhältnis angenommen, das bereits 6 Monate bestand.

Selbst wenn Ihnen der angegebene Kündigungsgrund nicht schlüssig erscheint können Sie hiergegen nichts unternehmen. Es ist in der Tat häufig so, dass die Arbeitgeber aus den verschiedensten Gründen nicht den wahren Kündigungsgrund mitteilen. Es hat wenig Sinn, da nach dem wahren Kündigungsgrund zu forschen.

Ich wünsche Ihne mehr Erfolg beim nächsten Ferienhelferjob!

MfG

wollte bei einer Firma ein Duales Studium beginnen und

habe mich dazu entschlossen schon vor Ausbildungsbeginn dort
zu arbeiten.

Ich habe einen Arbeitsvertrag für Ferienhelfer und Studenten
unterschrieben in dem ich vom 02.04 bis zum 31.07 arbeiten
sollte. Nach 3 Wochen bekam ich von meinem Chef um 5.26 Uhr
eine Email in der stand, dass ich nicht mehr zur Arbeit kommen
solle. Begründet hat er es damit, dass ich zu wenig
handwerkliche Fähigkeiten habe.

Die Krux an der Sache ist, dass ich die 3 Wochen über die
ganze Zeit auf Montage war und der einzige Mitarbeiter mit dem
ich dort gearbeitet habe, nichts von allem wusste bzw.
nichteinmal nach meiner Arbeitsleistung gefragt wurde.

Da auf dem „Arbeitsvertrag“ nichts über Kündigung steht,
wollte ich fragen ob der Arbeitgeber ohne Grund fristlos
kündigen kann.

Eine erneute Kontaktaufnahme mit der Firma blieb Antwortlos.
Ich möchte aber gerne wissen wieso ich Tatsächlich gekündigt
worden bin. Kann ich das noch irgendwie rausbekommen?

Ich danke schonmal im vorraus
mfg Dominic

Hallo!

Ok, also es geht wirklich ur um den (wahren) Kündigungsgrund, richtig!?
Denn mal ehrlich: Gegen die Kündigung klagen, um dort weiterhin zu arbeiten will man nach der Nummer wohl kaum!?!

Ok, also im Arbeitsvertrag steht auch nichts zu Probezeit oder Kündigungsfristen?
In der Probezeit kann grund- und fristlos gekündigt werden - maximal müssten hier ggf. 2 Wochen Fortbeschäftigung/Kündigungsfrist eingehalten werden - aber nicht bei einer ohnehin befristeten Beschäftigung.
Also: Auch wenn der genannte Grund blödsinnig war:
Der Chef hätte m. E. gar nicht erst einen nennen müssen.

Hm…jetzt bin ich allerdings doch gerade über meine eigenen Aussagen hier verwundert:
Eigentlich habe ich im Kopf: In der Probzeit zwei Wochen Kündigungsfrist…es sei denn, ein sogenannter „wichtiger Grund“ liegt vor - DEN muss er dann natürlich nennen - und dann geht´s auch fristlos.
Dieser wichtige Grund darf aber NICHTS mit den Fähigkeiten des Mitarbeiters zu tun haben, sondern muss sich auf Fehlverhalten (Unpünktlichkeit, Diebstahl, …) beziehen!

Also:
Mag sein, dass der AG im Unrecht ist. Sofern Rechtsschutzversichert oder Gewerkschaftsmitglied könnte man vor dem Arbeitsgericht klagen.
Ergebnis A: Fortbeschäftigung
oder B: ggf. Abfindung, gemessen am bisherigen Durchschnittslohn
Beides wohl kaum erstrebenswert, oder!?

Danke nocheinmal…

geholfen hats. Hätte nur wirklich gern den Grund erfahren… Am besten wird sein sich nicht mehr darüber zu Ärgern und sich anderweitig umsehen.

Dir auch nochmal Danke für die Antwort.

Denke kaum dass ich vor Gericht gehen möchte… auch wenn eine Abfindung verlockend klingt :smile:

Arbeiten will ich nach so einer Aktion sicher nicht mehr… wenn man um 5:26 Uhr Früh per Email gekündigt wird… wie sähe dann die Weiterbeschäftigung aus.

Dazu würde ich einen Anwalt befragen ( ca.50€) - könnte sich bei einem 4monats-Vertrag vielleicht lohnen.
Gruß lennonmc

Hallo,
bitte siehe noch einmal genau im abgeschlossenen Vertrag, was dort vereinbart wurde! Fast alle Arbeitsverträge, ob kurz- oder langfristig, haben eine Probezeit (i.d.R. 6 Monate). Innerhalb dieser Zeit kann von beiden Vertragsseiten ohne Nennung einer Begründung, ohne weitere Zeugnisse, das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet werden. Der AG ist dir dann keine weitere Erklärung schuldig.
Enthält der Vertrag keine solche Probezeit-Klausel, und der Zeitraum der Beschäftigung sowie die Lohnhöhe sind schriftl. im Vertrag hinterlegt, dann kannst du für die restl. Zeit den Lohn nachfordern, wenn du dem AG angezeigt hast, dass du weiter beschäftigt werden möchtest.
Wenn deine weitere Ausbildung von dieser Firma abhängig ist, würde ich mir 3x überlegen, ob ich überhaupt irgend etwas unternehme! Das ist blöde, aber die sitzen am längeren Hebel :frowning:((
M.f.G.

Hallo Dominic,

mit Arbeitsrecht kenne ich mich leider viel zu wenig aus, um dir zu deiner Anfrage eine vernünftige Antwort geben zu können. „Aus dem Bauch heraus“ kann ich sagen, dass „ohne Grund“ ein Arbeitsvertrag, auch für einen Ferienjob, sicher nicht gekündigt werden kann, schon garnicht fristlos. Es sei denn, der Vertrag enthält eine entsprechende Regelung, was du ja verneint hast (auch dann hätte ich Bedenken, ob so eine Vereinbarung überhaupt wirksam wäre).

„Mit Grund“ ist eine fristlose Kündigung immer für beide Seiten möglich, egal, was der Vertrag sagt. Es muss aber ein so gewichtiger Grund sein, dass er die fristlose Kündigung auch „trägt“. Wann das genau der Fall, müsste dir aber jemand mir mehr Ahnung sagen.

Den tatsächlichen Grund für die Kündigung herauszubekommen dürfte wohl schwierig werden. Das würde wohl allenfalls über ein Klage gegen die Kündigung funktionieren. Eine Kündigungsschutzklage kann man grds. auch für ein befristetes Arbeitsverhältnis erheben, wenn denn die sonstigen Voraussetzungen nach Kündigungsschutzgesetz auch erfüllt sind (MIndestmitarbeiterzahl im Betrieb etc.). Auch hierzu bräuchtest du sicher fachkundigeren Rat. ACHTUNG! Für eine Kündigungsschutzklage gibt es ziemlich kurze Fristen (3 Wochen nach Zugang der Kündigung).

Tut mir leid, dass ich nicht mehr helfen kann.

LG
DieSilli

Die Kündigung scheint mir recht willkürlich. Wie wäre es, deine Gewerkschaft einzuschalten?

Hallo Dominic, erstmal vorab, ich bin kein Experte sondern nur interessiert und schon eine ganze Weile im Beruf. An Deiner Stelle würde ich ertsmal Einspruch gegen die Kündigung einlegen. Normalerweise landen solche Fälle dann beim Anwalt und man verhandelt eine Abfindung. Da es sich aber „nur“ um einen Ferienjob handelt, bleibt zu überlegen ob es den Aufwand wert ist. Herausbekommen kannst du es eigentlich nur durch Fragen. Würde mal vermuten, da hat dich ein Kollege angeschwärzt.Viele Grüße Lady108

Hi,

wie in allen meinen Antworten muss ich zum eigenen Schutz erst einmal voranstellen, dass dieser Hinweis keine rechtliche Beratung bei einem Anwalt ersetzen kann, da ich keiner bin. Auch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Sicherheit, dass alles so richtig ist.

In der heutigen Arbeitswelt sind Kündigungen, die teils auch auftragsbedingt ausgesprochen werden, immer unangenehm und bedrüfen Gründen.

Bei einer Zeit von 3 Wochen dürfte noch eine Probezeit vorliegen und in dem Falle müsste nicht einmal ein Grund genannt werden.

Wenn ich das richtig lese, wollen Sie einfach den wahren Grund wissen, um sich zu verbessern.

Das kann einfach und doch wiederum schwer sein.

Haben Sie sich schon einmal persönlich mit der Firma, dem Chef oder dem Personalchef in Verbindung gesetzt?

Manchmal hilft es, dort hinzugehen und direkt nachzufragen, vielleicht auch mit der Erklärung, dass Sie für die eigenen Verbesserung gerne den Grund wissen möchten, Ihnen nicht an rechtlichen Schritten gelegen ist.

Manchmal führt das zum Erfolg, wenn es sich um ein 4-Augen-Gespräch handelt.

Anders wird es eher schwer sein, den Grund, wenn er abweichend ist, herauszubekommen.

Der Kollege, mit dem Sie auf Montage waren, könnte vielleicht doch gefragt worden sein, hat sein Statment abgegeben, mag es aber nicht sagen. Alternativ bestünde noch die Möglichkeit, dass der Auftraggeber, wo Sie auf Montage gearbeitet haben, gefragt wurde oder dieser sich wegen irgend etwas beschwert haben könnte.

Ich denke, die einzige gangbare Möglichkeit wird ein persönliches Gespräch sein, um den Grund Kündigung zu erfahren…

Viele Grüße
Eterno

Ich würde an Deiner Stelle mal beim Arbeitsgericht nachfragen.

Nachtrag: Vielleicht kannst Du auch beim Arbeitsamt nachfragen.

ich wollte bei einer Firma ein Duales Studium beginnen und
habe mich dazu entschlossen schon vor Ausbildungsbeginn dort
zu arbeiten.

Ich habe einen Arbeitsvertrag für Ferienhelfer und Studenten
unterschrieben in dem ich vom 02.04 bis zum 31.07 arbeiten
sollte. Nach 3 Wochen bekam ich von meinem Chef um 5.26 Uhr
eine Email in der stand, dass ich nicht mehr zur Arbeit kommen
solle. Begründet hat er es damit, dass ich zu wenig
handwerkliche Fähigkeiten habe.

Die Krux an der Sache ist, dass ich die 3 Wochen über die
ganze Zeit auf Montage war und der einzige Mitarbeiter mit dem
ich dort gearbeitet habe, nichts von allem wusste bzw.
nichteinmal nach meiner Arbeitsleistung gefragt wurde.

Da auf dem „Arbeitsvertrag“ nichts über Kündigung steht,
wollte ich fragen ob der Arbeitgeber ohne Grund fristlos
kündigen kann.

Eine erneute Kontaktaufnahme mit der Firma blieb Antwortlos.
Ich möchte aber gerne wissen wieso ich Tatsächlich gekündigt
worden bin. Kann ich das noch irgendwie rausbekommen?

Ich danke schonmal im vorraus
mfg Dominic

Nimm Dein Geld und hack die Angelegenheit ab, es besteht kein Anrecht auf Begründung . . .außerdem gibt es keinen Kündigungsschutz unter 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Gruß,
DNeu

Hallo,
es tut mir leid aber ich kann dir da nicht mehr raten als wie Ottonormalverbraucher :frowning:
Normalerweise sind Kündigungsfrist und Probezeit verbrieft aber ich glaube wenn du Saisonarbeiter bist ist der Vertrag sowiso begrenzt und vielleicht steht deshalb nicht von Probezeit e.c.
Falls es ein größerer Betrieb ist könnte dir ein Betriebsrat helfen.
Ich denke auch dass eine eMail nicht ausreicht, Ein Arbeitgeber muss schriftlich kündigen.
Es gibt auch Arbeitsgerichte die sich mit sowas befassen aber da sollte man abwägen ob es sich lohnt.
Deinen Arbeitslohn muss er dir jedenfalls bezahlen und falls es nicht rechtens war sogar weiterhin.
Es tut mir leid aber sei froh dass du nicht schon das halbe Studium hinter dir hast und dann erst erfahren musst was das für ein Arbeitgeber ist !!
Ich wünsche dir beim nächsten Betrieb mehr Erfolg und ein gutes Arbeitsklima !
mfG sweetsour

Hallo Dominic,

ist ohne Einsicht in den Arbeitsvertrag nicht eindeutig zu beantworten. Wenn es ein normaler Arbeitsvertrag mit einer festen Laufzeit ist, dann ist es als befristetes Arbeitsverhältnis nur aus außerordenlichem Grund kündbar, der von Dir geschilderte fällt nicht darunter.

Du müsstest dann ggf. - wenn Du dagegen vorgehen willst - innerhalb von drei WOchen ab Kündigungszugang Kündigungsschutzklage einreichen. Ich würde aber grundsätzlich bezweifeln, dass eine Kündigung per SMS überhaupt gültig ist, da wahrscheinlich im Arbeitsvertrag die Schriftform festgehalten worde? SMS ist dann in keinem Fall gültig. Biete Deine Arbeitskraft schriftlich weiterhin an und geh’ ggf. zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Viel wichtiger / schlimmer finde ich aber, dass Dein Ausbildungsverhältnis damit auch hin ist, oder?

Alles Gute
nch

Hallo Dominic:

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber innerhalb (wenn diese vereinbart wurde) der Probezeit selbst ohne Angaben von Gründen kündigen.

So wie ich das verstanden habe, scheint es wohl auch Kommunikationsschwierigkeiten zu geben, wenn nicht einmal der betreffende Mitarbeiter etwas wußte.

Wenn du bereits versucht hast erneuten Kontakt aufzunehmen und das nicht beantwortet wurde, kann ich nur sagen, laß es auf sich beruhen und „ärgere“ dich nicht allzusehr.
Leider sind heutzutage viele Arbeitgeben unter aller Kanone.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Gruß

Boone