Kündigung von Mietern nach Erwerb einer Immobilie

Hallo,
wir haben uns ein 3- Familien Haus gekauft, dessen oberste Etage vermietet ist. Nun wollen wir das komplette Haus renovieren und
die Mieter eigentlich kündigen, damit wir a)ungestört renovieren
können und weil b) der vorherige Beitzer bereits angedeutet hat das die Familie finanziell keine Mieterhöhung wird bezahlen können.
Wir haben jetzt gehört das es ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht
geben soll- stimmt das? Wir wollen nicht auf Eigenbedarf kündigen!
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Viele Grüße
Maria

Hi,

grundsatz 1: Kauf bricht nicht Mietvertrag.
grundsatz 2: Bei Kauf kann zu normalen Bedingungen gekündigt werden.

gruss

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Ein Sonderkündigungsrecht besteht beim Erwerb durch Zwangsversteigerung - bezieht sich allerdings auch hier nur auf Kündigungsfristen und würde euer Problem nicht lösen.

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Hallo Maria,

Norbert hat schon hingewiesen. Es gibt für den Fall kein Sonderkündigungsrecht.

wir haben uns ein 3- Familien Haus gekauft, dessen oberste
Etage vermietet ist. Nun wollen wir das komplette Haus
renovieren und
die Mieter eigentlich kündigen, damit wir a)ungestört
renovieren
können und weil b) der vorherige Beitzer bereits angedeutet
hat das die Familie finanziell keine Mieterhöhung wird
bezahlen können.
Wir haben jetzt gehört das es ein sogenanntes
Sonderkündigungsrecht
geben soll- stimmt das? Wir wollen nicht auf Eigenbedarf
kündigen!

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf - wobei hier natürlich dann überprüft wird - ob ihr nicht zuviel Wohnraum beansprucht - also eine Kündigung wegen Eigenbedarf sogar unbillig sein kann - ist mit Vorsicht zu geniessen. Wenn ihr nämlich ausbaut und dann vermietet, kann es durchaus zu Regressansprüchen kommen.

In solchen Fällen ist es sinnvoll, einem Mieter die Kosten eine Umzuges zu finanzieren und wenn möglich noch bis drei Monate die Miete zu zahlen. Denn wenn ihr nicht umbauen könnt habt ihr weniger als wenn ihr dem Mieter etwas Geld gibt und er sucht freiwillig etwas. Zahlungen aber erst nach dem Auszug leisten. Möglicherweise Anreize bieten. Je früher der Auszug desto höher die Zahlungen von Euch.

Gruss Günter