Hallo,
kennt sich einer mit Kündigungsrecht von Mietern aus? Aufgrund einer Gründung eines Gewerbes wird Platz benötigt, der aktuell als Wohnung vermietet ist. Kann man in solch einem Fall den Mietern kündigen, weil man den Wohnraum zum Gewerbe umbauen will und dieses dann auch betreiben will?
Dank und Gruß
Kopper
Da das ja wohl Eigenbedarf ist, falls Sie das Gewerbe selsbt betreiben wollen, dürfte das ein Kündigungsgrund sein.
Herta Bassauer
Herta Bassauer
Hallo,
eine Kündigung des Vermieters regelt § 573 BGB. Dort heißt es im Absatz 2:
"Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
- der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
- der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
- der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will."
(1) und (2) kommen bei Dir nicht in Betracht, es müsste also geklärt werden, ob der unter (3) beschriebene Sachverhalt greifen könnte.
Gruß
Barbara
Hallo,
da es auch eine Art Eigenbedarf ist müsste es möglich sein.
Gruss und viel Glück
Hallo Kopper,
vielen Dank erst einmal für deine Anfrage und das entgegengebrachte Vertrauen.
Ich versuche meist nach bestem Wissen und Gewissen zu antworten, doch obwohl ich schon einige meiner Unterlagen durchgeschaut habe, finde ich nichts über deinen Sachverhalt, in Bezug auf Kündigung wegen Gewerbeansiedlung in vorhandenem Wohnraum.
Leider kann ich dir in dieser Sache nicht weiterhelfen und bitte dich eventuell noch andere daraufhin anzuschreiben. Ein Tipp: Sollte sich hier im Netz keine zufriedenstellende Antwort ergeben, dann hilft meist der Weg zum Verbraucherschutz oder Mieterbund, meist relativ günstig und man hat Fachleute zur Seite.
Liebe Grüße 1monchen
Hallo,
sorry, dass ich erst heute antworte, habe es aber leider zeitlich nicht eher geschafft…
Zu deinem Anliegen:
Ich befürchte, dass ich hier nicht viel weiterhelfen kann, da Mietrecht für Gewerberäume (bzw. dein spezielles Problem) nicht gerade „mein Gebiet“ ist.
Ich meine aber, schon mal gehört zu haben, dass eine Nutzungsänderung für Räumlichkeiten von Wohn- zu Gewerberäumen baugenehmigungspflichtig ist. An Gewerberäume werden demnach höhere baurechtliche Anforderungen als an Wohnungen gestellt. Dies müsste man auch in der entsprechenden Landesbauordnung nachlesen können…
Ich würde mich somit mal erkundigen (geschickterweise nicht beim Vermieter sondern bei der Gemeinde/Stadt
), ob dem Vermieter die entsprechende Genehmigung der Bauaufsicht vorliegt bzw. erteilt wurde. Wenn nicht, dann denke ich, das ggf. schon ausgesprochene Mietvertragskündigungen nichtig sind. Andernfalls, so meine ich, muss der Vermieter sich jedoch dann an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten…
Und sollte dein Vermieter meinen, die ganze Sache ohne Genehmigung(en) „durchziehen“ zu können, würde ich ihn in seinem Glauben lassen, aber dann auf jeden Fall der Bauaufsicht einen „heißen“ Tipp geben. Die Behörde würde das dann nämlich wie einen „Schwarzbau“ ansehen und ein „hübsches“ Bussgeld verhängen (und ggf. die Umnutzung sogar untersagen)…
So, jetzt sind mir ja scheinbar doch ein paar brauchbare „Sachen“ eingefallen.
WICHTIGER HINWEIS jedoch am Schluss: Ich bin juristischer Laie und kann keinerlei Haftung übernehmen. Ich empfehle dir daher DRINGEND, einen Fachanwalt für Mietrecht einzuschalten.
VlG schoerschi
Ciao Kopper,
die Gründung eines Gewerbes stellt keinen Sonderkündigungsgrund dar. Hier steht klar der Schutz des Mieters im Vordergrund. Das wird schwer.
Hast Du dich schon informiert, ob du den „Wohnraum“ überhaupt gewerblich nutzen darfst?
Gruss
pec