Hallo,
angenommen ein Gewerbeobjekt (Lagerhalle) wäre verkauft worden und der neue Eigentümer möchte dem Mieter kündigen.
Wäre das erst nach dem Abschluß der grundbuchlichen Eigentumsübertragung möglich oder bereits nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrag?
Gruß
Darius