Kündigung von Mietvertrag erst nach Grundbuchlicher Eigentumübertragung möglich?

Hallo,

angenommen ein Gewerbeobjekt (Lagerhalle) wäre verkauft worden und der neue Eigentümer möchte dem Mieter kündigen.

Wäre das erst nach dem Abschluß der grundbuchlichen Eigentumsübertragung möglich oder bereits nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrag?

Gruß

Darius

Hallo!

nein, erst nachher. Neuer Eigentümer tritt erst mit Grundbucheintrag in die Rechte des alten Vertrages ein.
Aber man kann doch absprechen, der Altbesitzer kündigt. So würde man Zeit sparen.

mfG
duck313

weder noch,eine ordentliche Kündigung ist nur nach den Fristen des Mietvertrages möglich.
Denn Kauf bricht nicht Miete

Frage verstanden?

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Vermutlich nicht

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Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, dass der Verkäufer den Käufer im Kaufvertrag eine Vollmacht erteilt, die ihn erlaubt zu Kündigen, Miete zu erhöhen, neue Mietverträge abzuschließen ect.

daher von Erwerber die Vollmacht verlangen.

Tatsächlich erwibt der Käufer erst mit Grundbucheintrag hierzu erforderliche Eigentümerrechte. Inwiefern in diesem Zeitpunkt eine ordentliche Kündigung möglich wäre, regelt der Gewerberaummietvertrag.

G imager