Kündigung von Mietvertrag

Wohnraummietvertrag von unbestimmter Dauer

Hallo !! Ich habe einen Wohnraummietvertrag von unbestimmter Dauer am 1.11.2009 unterschrieben !!Könnte ihn aber erst zum 31.05.2011 kündigen !Nun haben wir uns entschlossen ein eignes Haus zu kaufen !!Nun meine Frage . Kann ich diesen Vertag durch diesen Umständen vorher kündigen mit einer 3 Monatigen Kündigungsfrist ???

Sehr geehrte Fam. Apitz
nach dem Willen des Gesetzgeber sollen Mieter künftig mit Dreimonatsfrist unbefristete Mietverhältnisse kündigen dürfen. Dies gilt ab dem 1.September 2001.

Ich hoffe ich konnte ihnen damit weiterhelfen.

Herzliche Grüße und viel Glück weiterhin

Valerie