Kündigung von Mobilfunkverträgen

Hallo, 

folgende Frage: 

Man kündigt einen Mobilfunkvertrag --> man erhält eine Bestätigung über den schriftlichen Eingang der Kündigung --> In dem Schreiben wird angeführt, dass man sich beim Provider melden soll, um die Kündigung zu bestätigen. 

Wäre ein solches vorgehen rechtens bzw. notwendig? 
Bitte Rechtsgrundlage angeben!

Danek und Gruß für die Hilfe

Gruß D-T

Rückfrage

Man kündigt einen Mobilfunkvertrag

Und bei WEM hat MAN den Vertrag gekündigt?

–> man erhält eine
Bestätigung über den schriftlichen Eingang der Kündigung
–> In dem Schreiben wird angeführt, dass man sich beim
Provider melden soll, um die Kündigung zu bestätigen. 

Mit WEM wurde seinerzeit denn der Vertrag abgeschlossen?
Mit DEM, bei DEM MAN jetzt auch gekündigt hatte?

Wäre ein solches vorgehen rechtens bzw. notwendig? 
Bitte Rechtsgrundlage angeben!

Rechtsgrundlage: Magna Charta, Sachsenspiegel [Eicke von Repgow]

Danek und Gruß für die Hilfe

Janek.

Gruß D-T

Gruß T-i

Man kündigt einen Mobilfunkvertrag --> man erhält eine
Bestätigung über den schriftlichen Eingang der Kündigung
–> In dem Schreiben wird angeführt, dass man sich beim
Provider melden soll, um die Kündigung zu bestätigen. 

Das ist nur dann üblich und notwendig wenn man über die Internetseite des Anbieters seine Kündigung hat vormerken lassen. Meine erste Wahl wäre das sicher nicht, denn auch nach einem weiteren Telefongespräch hat man keinen Nachweis in der Hand.

Da hier offenbar schriftlich gekündigt wurde und diese Kündigung auch bestätigt ist halte ich es nicht für notwendig den Provider nochmals zu kontaktieren. Hintergrund ist wohl eher der das dann eine Vertragsverlängerung angeboten werden soll.

Gruß Crack

Wäre ein solches vorgehen rechtens bzw. notwendig? 

Die Bitte - und mehr ist es nicht - ist insofern rechtens, als dass sie nicht gegen geltendes Recht verstößt, notwendig für die Wirksamkeit der schriftlichen Kündigung ist eine solche Bestätigung allerdings nicht.

Es geht dem Unternehmen lediglich darum, dich ans Telefon zu bekommen, um die Kündigerrückgewinnung auf dich loszulassen

Hallo Dream-Teacher,

der geschilderte Fall erinnert mich stark an eine Kündigung bei Mobilcom.
Dort geht man wie beschrieben vor. Der Kunde erhält auf seine Kündigung mit der Bitte nach einer schriftlichen Bestätigung unter Nennung des Vertragsendes nur das beschriebene Schreiben.

Der Kunde sollte auf der gewünschten schriftlichen Kündigungsbestätigung bestehen. Welchen Nachweis hätte der Kunde sonst dass der Vertrag wirklich gekündigt ist.
Unseriöse Mobilfunkanbieter könnten sonst später behaupten dass die Kündingung in dem Gespräch zurückgenommen wurde oä.