Kündigung von Seiten der Rechtschutzversicherung

Hallo,
ich hatte ein paar kleine Streitfälle mit meinem Vermieter, die nach einigem Schriftwechsel über meine Rechtsanwältin behoben wurden. Nun habe ich wieder einen aktuellen Fall, die falsche Nebenkostenabrechnung. Die Versicherung (Concordia) hat meiner Anwältin den Versicherungsschutz wie immer bestätigt. Aber ich habe nun von denen einen Brief gekriegt, dass ich entweder ab sofort 250 Euro (!!!) Selbstbeteiligung pro Fall übernehme, oder sie prüfen ob sie mich rausschmeissen.
Da frage ich mich, dürfen die das? Ich werde die SB definitiv nicht bezahlen. Ich habe doch die Versicherung um diese auch zu nutzen. Dürfen die für den aktuellen Fall auch schon was verlangen, oder gilt das erst für weitere Dinge? Können die mir mitten in einem laufenden Verfahren kündigen?
Kann ich mir einfach eine neue Versicherung suchen, oder gibt es da Schwierigkeiten?
Ich bin wirklich nicht jemand, der ständig zum Anwalt rennt, aber wenn ich doch versichert bin und Streitigkeiten nicht lösen kann, dann ist das doch korrekt.
Kann mir jemand helfen?

Das Problem ist hier scheinbar, dass man eine Rechtsschutzversicherung hat und diese auch relativ unbedacht nutzt. Jedenfalls geht aus deinen Schilderungen wenig hervor, dass du im Vorwege eine Einigung mit dem Vermieter ohne Hilfe des Anwaltes gesucht hast. Der Versicherung wird das Ganze nun gerade zu teuer und sucht nach eine akzeptablen Lösung für beide Parteien. Von daher bieten sie dir eine Selbstbeteiligung an, damit vor dem Konsultieren eines Anwaltes auch überlegt werden muss: Ist ein ANwallt nötig oder löse ich es lieber alleine. Solltest du dieses Angebot nicht annehmen, so wird dir dein Versicherer kündigen. Und du kannst dann natürlich eine neue Versicherung suchen, allerdings gibt es beim Abschluss dieser Versicherungen auch eine vorvertragliche Anzeigepflicht, dort wirst du gefragt, ob du bereits Rechtsschutzversichert warst, wie viele Schäden du hattest und wer den Vertrag gekündigt hast. Von daher hast du sicher bei der Suche nach einem neuen Versicherer bereits große Probleme. Ich gege davon aus, dass du, sofern du einen neuen Versicherer finden solltest, auf jeden Fall keine Versicherung ohne Selbstbeteiligung erhalten wirst. Und dann kannst du auch gleich bei deiner jetzigen Versicherung bleiben.

Und muss ich jetzt für den aktuellen Fall auch zahlen? Das heisst, wenn ich die SB ablehne, werden die mir in jedem Fall kündigen?

Da der Anwalt scheinbar bereits eine Deckungszusage für den aktuellen Fall bekommen hat, dürfte es für künnftige Fälle gelten. Da solltest du aber gerne noch einmal nachfragen. Es ja, entweder wirst du die SB akzeptieren oder der Versicherer trennt sich von dir.

Tja, und wenn ich es akzeptiere, und dann ein paar Monate warte und kündige und mir dann eine neue Versicherung suche, habe ich dann bessere Chancen? Gibt es bestimmte Kündigungsfristen?

Dann hat zumindestens der Versicherer nicht den Vertrag gekündigt. Allerdings musst du dann immer noch deine Schäden angeben…

Also ich finde ein paar Briefe von einer Anwältin sind nicht gerade große Schäden. Es hat ja nicht mal einen gerichtlichen Prozess gegeben. Ich finde es eine Frechheit, dass man hohe Beiträge zahlt und wenn man die Leistung in Anspruch nimmt, wird man als nichttragbares Mitglied der Versicherung hingestellt.
Warum muss ich das angeben? Die haben doch damit rein gar nichts zu tun.

Du siehst ja, dass die Versicherung deine Meinung nicht teilt. Die Versicherung ist ein Unternehmen, dass darauf angewiesen ist, Geld zu verdienen. Die Mitarbeiter des Unternehmens wollen auch ein wenig Gehalt mit nach Hause nehmen. Und frage gerne mal deinen Anwalt, wie viel er der Versicherung bisher in Rechnung gestellt hat. Durch deinen eben genannten Beitrag disqualifizierst du dich gerade selber. Aber das soll deine Sache sein und nicht mein Problem. Zu den genannten Problemen deinerseits hast du bereits ausreichend Antwort erhalten.

Na lass mal raten, Du arbeitest sicher für eine Versicherung. Ich disqualifiziere mich in keinster Weise, aber ehrlich gesagt, Deine „Expertenmeinung“ ist auch nicht wirklich hilfreich.

Hallo,
was Du schilderst ist eigentlich gängige Praxis, wenn
man öfter was von denen will, wird man gekündigt.
Was viele nicht wissen- die Rechtschutzversicherungen zahlen die Anwaltskosten nur in gesetzlicher Höhe, diese richtet sich nach dem Streitwert, der zu Verfahrensbeginn vom Richter festgelegt wird. Ist der Streitwert sehr gering zahlen die Rechtschutzversicherungen so wenig, das dafür kein (vernünftiger) Anwalt arbeitet. Das heißt, Du hast entweder einen der nichts taugt, oder zahlst ordentlich dazu. Hierzu gibt es eine Gebührentabelle, die im Internet nachzulesen ist. Das Honrar eines Anwalts fängt so bei 100 Euro Stundenlohn an und geht unter Umständen sehr hoch.
Deshalb haben wir die Rechtschutzversicherung gekündigt und werden auch keine neue abschließen, wenn man selbst verklagt wird, hat man nämlich keinen Einfluss auf die Schadenssumme und bleibt auf den Anwaltskosten trotz Versicherung selbst sitzen.
Das Geld ist besser auf dem eigenen Konto für den Ernstfall angelegt.