Kündigung von T-Online

Hallo,
da ich ab 01.06.2007 nicht mehr in unserer gemeinsamen Wohnung wohnen werde (Trennung) hatte ich meinen Zugang gekündigt, da ich ihn auch nicht mitnehme (andere Zugangsmöglichkeiten).
Nun schrieb mir T-Online das ich eine Mindestlaufzeit bis 03.04.2008 habe was ja als solches korrekt ist.
Jetzt meine Frage: gibts bei solchen „Härtefällen“ auch Ausnahmen oder hat schon jemand damit Erfolg gehabt irgendwie?

Wäre dankbar um hilfreiche Antworten

Danke im Voraus
Tobi@s

Wenn T-Online am neuen Wohnort verfügbar ist, wovon vermutlich auszugehen ist, dann gilt die zu erfüllende Laufzeit des Vertrages. Eine andere Sachlage hätte sich ergeben, wäre der Vertrag auf einen anderen Vertragsnehmer umgeschrieben worden, beispielsweise auf den in der gemeinsamen Wohnung verbleibenden Partner, der dann alle Rechte und Pflichten übernimmt. Das ist aber nicht passiert. Statt dessen hast Du Deinen Vetrag gekündigt. An den Vertragsbedingungen ändert das natürlich nichts.

Gruß!
Tino

Hallo,
da ich ab 01.06.2007 nicht mehr in unserer gemeinsamen Wohnung
wohnen werde (Trennung) hatte ich meinen Zugang gekündigt, da
ich ihn auch nicht mitnehme (andere Zugangsmöglichkeiten).
Nun schrieb mir T-Online das ich eine Mindestlaufzeit bis
03.04.2008 habe was ja als solches korrekt ist.

Normalerweise hast Du doch ein Sonderkündigungsrecht, wenn Du umziehst, d.h. wenn Du Deinem Provider belegen kannst, dass Du aus Deiner Wohnung ausziehst (Meldebescheinigung z.B.), musst Du die Mindestvertragslaufzeit nicht erfüllen.

Wenn Du natürlich ohne weitere Angabe von Gründen kündigst, musst Du bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zahlen.

Also geh hin und stelle richtig, dass Du umgezogen bist. Dann sollte der Ausstieg klappen.

Bin selber gerade erst umgezogen, meine Erfahrungen stammen aber von Freenet.

Gruß,
-Efchen

Bin selber gerade erst umgezogen, meine Erfahrungen stammen
aber von Freenet.

… und sind deshalb auch nur für diesen Anbieter gültig.
Hallo, Efchen
die DTAG wird aber auch am neuen Wohnort die Telefonversorgung sicherstellen können. Daher gibt es in diesm Fall (dem des Fragestellers) kein Sonderkündigungsrecht. Das wäre nur dann der Fall, wenn der Anbieter am neuen Wohnort keinen Anschluss zur Verfügung stellen kann.

Gruß
Eckard

schlecht, denn der Provider geht davon aus, wenn DSL schaltbar ist dann muß der Kunde auch diesen weiter benützen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da haste Glück gehabt, denn normalerweise ist es so, dass wenn am neuem Wohnort DSL schaltbar ist, was leider zu 80 % immer der Fall ist, dann kommt er leider nicht so einfach aus dem Vertrag. Denn es heißt, wenn DSL verfügbar ist dann ist es das Problem des Kunden wenn er es nicht weiter nützen will.

Gruß Rubberduck

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