Liebe Mitstreiter,
ich habe den Artikel aus der Wirtschaftswoche mehrfach weitergefaxt und würde nun eure Meinung interessieren.
MfG Doxor
Liebe Mitstreiter,
ich habe den Artikel aus der Wirtschaftswoche mehrfach weitergefaxt und würde nun eure Meinung interessieren.
MfG Doxor
Hi, Doxor!
ich habe den Artikel aus der Wirtschaftswoche mehrfach
weitergefaxt und würde nun eure Meinung interessieren.
Zunächst mal Danke für Dein Fax, habe ich bekommen.
Gleich zuerst mal ´ne Frage zu Deinem Artikel. Von wann ist der? Mir scheint, das die Ausgabe der Wirtschaftswoche irgend wie schon recht alt zu sein scheint.
Aber zum Inhalt: Aus dem Artikel geht m.E. nur hervor, das es sich bei dem UPR-Produkt um nicht unbedingt das lukrativste handelt. Das das Produkt für den Kunden „Schädlich“ ist, kann ich daraus nicht lesen. Hätte mich auch gewundert. Für den Kunden hat das Produkt erstens den Nutzen, das es einen gewissen Versicherungsschutz bietet. In diesem Fall ist der Versicherungsschutz sicherlich zu teuer. Aber den daraus entstehenden Schaden hat der Kunde mit dem Abschluß selbst in Kauf genommen. Man sollte sich vor dem Abschluß halt besser informieren.
Man sollte es differenziert betrachten: Der Unfallversicherungsschutz kostet Geld. Wenn man dieses Geld separat in eine Unfallversicherung ohne Prämienrückgewähr investiert, dann ist aus der Natur der Sache heraus ein Direktversicherer in der Regel günstiger. Auch in einer reinen Lebensversicherung sind Direktversicherer i.d.R. günstiger. Das beruht ganz einfach auf der Kostenstruktur. Während die „Normalen“ Versicherer Kosten für den Außendienst zu decken haben und dies natürlich aus der Prämie heraus tun, haben Direktversicherer diesen Aufwand nicht. Von daher kann hier ein Vergleich nur schwer erfolgen. Wer Wert auf eine persönliche Beratung legt, muß eben mit etwas höheren Kosten rechnen.
Aus dem Artikel kann man m.E. auch nicht lesen, das das BAV beschlossen hätte, das eine Kündigung unabhängig von der Laufzeit möglich wäre.
Es wird lediglich darauf hingewiesen, das die Verträge unter Einhaltung der normalen Kündigungsfristen von Drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden können. Dies ist in der Unfallversicherung durchaus üblich und völlig normal. Es ist auch keineswegs so, das dies ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbarte Laufzeiten möglich ist. Wenn der Kunde einen Fünf-Jahresvertrag abgeschlossen hat, dann ist der Vertrag auch erstmals zum Ende der Fünf Jahre Kündbar. Dafür bekommt der Kunde im Gegenzug einen sog. Dauerrabatt. Sofern der Vertrag nicht zum Ende der Laufzeit gekündigt wird, verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr. Auch dies ist in der Versicherungsbranche völlig üblich und keine Besonderheit bei dem UPR-Produkt.
Hier handelt es sich keineswegs wie in dem Artikel angedeutet um eine Sonderregelung, sondern um eine ganz normale, alltägliche Vertragsklausel. Selbiges findet sich in jedem normalen Unfallversicherungsvertrag. Und nicht nur dort, auch in anderen üblichen Versicherungsverträgen steht die gleiche Klausel.
Wer ein solches Produkt kündigt, muß allerdings davon ausgehen, das er seine eingezahlten Beiträge nicht zurückbekommt. Darauf weist auch dieser Artikel ausdrücklich hin. Der Grund ist ganz einfach. Der Versicherer splittet seinerseits die Beiträge. Ein Teil wird zur Deckung des Unfallrisikos genommen. Um eine Beitragsrückgewähr überhaupt anbieten zu können, wird ein weiterer Anteil der Prämie in Form einer Kapitalbildenden Versicherung angelegt. Wie bei jeder anderen Kapitalbildenden Versicherung auch sind hier erst nach einer relativ langen Laufzeit entsprechende Guthaben angesammelt, so das der Kunde das heraus bekommt, was er eingezahlt hat. Bei einer vorzeitigen Kündigung fährt der Kunde i.d.R. wesentlich schlechter. Dies ist ebenfalls völlig normal und keine Besonderheit beim UPR-Produkt. Zusätzlich müssen die Erträge bei einer Kündigung vor Ablauf von 12 Jahren versteuert werden. Auch dies ist in D üblich.
Ich stimme also insofern zu, das es sich bei einem Produkt wie der UPR nicht unbedingt um ein Glanzstück handelt. Der Abschluß einer separaten Unfall- und gleichzeitig einer Lebensversicherung wird i.d.R. lukrativer für den Kunden sein. Hier hat allerdings jeder Kunde im Vorfeld die Möglichkeit, sich entsprechend zu informieren. Von einer vorzeitigen Kündigung würde ich jedoch in jedem Fall abraten, da wie gesagt hier nie das ausgezahlt wird, was eingezahlt wurde. Etwas Besonderes kann ich daran jedoch nicht entdecken.
So long.
Der Dicke MD.
hätte es nicht besser sagen können…
*owt*
Moin, Moin.
Mein Bekannter hatte mal so ein Ding und wir haben uns mal nach einer seperaten Unfall- und Kapital-LV erkundigt. Siehe da der Auszahlungsbetrag der KLV minus den verlorenen Beiträgen der Unfallvers. ergab bei einer Laufzeit von 30 J. eine Mehrauszahlung gegenüber der UPR von ca. 25.000 DM aus. Da gibt es doch wohl keine Fragen mehr über den Sinn der UPR. Kundenverarsche!!!
alf
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Moin, Alf!
Mein Bekannter hatte mal so ein Ding und wir haben uns mal
nach einer seperaten Unfall- und Kapital-LV erkundigt. Siehe
da der Auszahlungsbetrag der KLV minus den verlorenen
Beiträgen der Unfallvers. ergab bei einer Laufzeit von 30 J.
eine Mehrauszahlung gegenüber der UPR von ca. 25.000 DM aus.
Da gibt es doch wohl keine Fragen mehr über den Sinn der UPR.
Kundenverarsche!!!
Ich würde es nicht ganz so drastisch sehen. Hätte man sich vorher entsprechend schlau gemacht, hätte man es auch vorher festgestellt. Von daher ist jeder selbst schuld, der einen solchen Vertrag abschließt.
Ich will hier nicht die Allianz in Schutz nehmen, aber es wird bei Abschluß eines Vertrages auch von der Allianz erwähnt, wieviel dabei am Ende rüber kommt. Insofern kann man hier nicht von Kundenverarsche reden. Man kann höchstens den Sinn des Produktes in Frage stellen. Aber das kann man bei einigen Versicherungen…
So long.
Der Dicke MD.