die Versicherungsaufsicht hat vor einiger Zeit festgestellt, das die von der Allianz angebote „Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr“ für den Kunden schädlich ist und beschlossen, dass eine Kündigung dieser Versicherung unabhägig von der vereinbarten Laufzeit, jeweils zum Ende des Versicherungsjahres mit 3 monatiger Kündigungsfrist rechtens ist.
Erfolgt die Rückvergütung nur auf den Rückkaufswert des Sparstocks oder muss der komplette Lebensversicherungsanteil (etwa 80% lt. Wirtschaftswoche) zurückbezahlt werden?
Wer hat Erfahrungen im Handling diesen Sachverhaltes mit der Allianz?
Gibt es bei der Allianz eine Abteilung, die für die Abwicklung zuständig ist?
die Versicherungsaufsicht hat vor einiger Zeit festgestellt,
das die von der Allianz angebote „Unfallversicherung mit
Prämienrückgewähr“ für den Kunden schädlich ist und
beschlossen, dass eine Kündigung dieser Versicherung unabhägig
von der vereinbarten Laufzeit, jeweils zum Ende des
Versicherungsjahres mit 3 monatiger Kündigungsfrist rechtens
ist.
Die Versicherungsaufsicht oder ein anderer Verein?
Für gewöhnlich darf das BAV diese Funktion der Bewertung nicht übernehmen. Darüber hinaus zweifel ich an, dass das BAV erst etwa 5-6 Jahre, nachdem das Produkt bereits zugelassen wurde *durch ihre Institution* diesem nun die Zulassung wieder abschlägt… für mich hört sich das vielmehr nach einer anderen Firmierung an.
Warum sollte es denn für einen Kunden schädlich sein? Es ist sicherlich nicht die beste Rendite, aber schädlich?
Es ist nach wie vor Schutz im Rahmen einer Unfallversicherung vorhanden, hierbei findet keine Einschränkung statt, und darüber hinaus gibt es die eingezahlten Prämien, meist bei diesen Versicherern mehr, zurück.
Mich würde dazu eine Quelle interessieren, denn dieses UV-Modell bietet ja die Allianz nicht alleinig an.
Anhand der Quelle kann ich dann evtl. mehr Auskunft geben.
Sehe ich ähnlich. Ich kenne mich zwar mit dem BAV nicht so genau aus, aber daß die entscheiden können, in laufende Verträge Änderungen beizuführen, bezweifle ich mal. Ich schätze einfach, daß das vom Bund der Versicherten kam.
An Prämie gibt es grundsätzlich bei vorzeitiger Kündigung solcher Produkte weniger zurück, als reinbezahlt wurde. Ich kenne es so, daß es innerhalb der ersten zwei Jahre gar nichts zurück gibt.
vielen dank für den Scan. Werde ihn bis dahin sicherlich nicht haben, da ich die Zeitung nicht habe, mich im U**** befinde und die auch nicht in der Biblio suchen werde
Also hast du meinen Dank schon im Voraus sicher.
Ansonsten habe ich ja ein Fax aber nur zum Senden, da ich eine ISDN-ANlage habe, *übernommen vom Vermieter* und da kollidieren die Treiber des Modems der Anlage mit dem in meinem Rechner… und zum erkennen muss ich dem Rechner ja sagen, welche Nummer er hat
hallo marco,
mach dir bei web.de ein E-Mail Fach umsonst dann bekommst du eine Faxnummer in der die Faxe schon als datei zu dir kommen.
dann hast du immer ein Fax.
Gruß läppi