Kündigung von Verträgen über Heizkostenabrechnung

Hallo,

wie können eigentlich teure Messdienste/Ablesedienste gekündigt werden, mit denen langfristige Verträge über die Abrechnung der Heizkosten abgeschlossen wurden (z.B. Verträge über 5 Jahre)?

(Günstigere Abrechnungsgebühren verringern ja auch die Nebenkosten für die Mieter.)

Es ist bekannt, dass langfristige Verträge in der Regel bei Preiserhöhungen gekündigt werden können - selbst wenn solche Erhöhungen in den AGBs des Verkäufers festgeschrieben sind.

Gilt dies nun auch für Verträge mit Messdienstleistern?
Die meisten Dienstleister erhöhen ihre Abrechnungsgebühren Jahr für Jahr. In den AGBs ist dann oft zu lesen, dass sich der Messdienst Preiserhöhungen vorbehält, die z.B. aus gestiegenen Lohn- und Materialkosten resultieren.

Kann unter diesen Voraussetzungen trotzdem ein langfristiger Vertrag mit einem Messdienst gekündigt werden?

Vielen Dank im Voraus.
Frieder

Hallo,

das Mietrecht regelt die Beziehung zwischen VM und Mieter und nicht die zu evtl. Dienstleistern in diesem Bereich.

Daher ist die Frage aus dem Mietrecht nicht zu beantworten. Grundsätzlich gilt aber: Prüfen des Vertrages und der darin befindlichen Kündigungsklauseln. Danach handeln. Ist ein Kündigungsausschluss wirksam vereinbart müssen sich die Vertragsparteien daran halten.

Ansonsten die Frage noch einmal in Allgemeine Rechtsfragen stellen. Es sei denn, du wolltest wissen, ob ein VM einen solchen Vertrag lösen muss, um seinen Mietern eine möglichst günstige Nebenkostenabrechnung zu ermöglichen.

Dazu würde gelten: Der Vermieter ist verpflichtet, möglichst wirtschaftlich zu arbeiten. Allerdings gehört dazu nicht, das der Mieter ihn zwingen kann, einmal eingegangene Vertragsverhältnisse ohne rechtlichen Ansatz zu lösen.

Gruß
Nita