Kündigung von Vorpraktikum

Hallo,

aus mehreren Gründen bin ich gezwungen mein Vorpraktikum in der Altenpflege zu beenden, am liebsten fristlos. Problem nun ist die Kündigungsfrist.
Im Vertrag steht wörtlich: „Der Praktikantenvertrag kann von beiden Seiten gemäß BGB gekündigt werden“.
Hierzu scheiden sich allerdings die Aussagen. Die einen meinen 2 Wochen, die anderen 4 Wochen, wieder andere sagen, dass es in einem Praktikum gar keine Kündigungsfristen gibt.

  • Praktikum dauert vom 01.03.09 bis 31.08.09
  • 3 Monate Probezeit, natürlich noch laufend
  • Vergütung von 400,-
  • Vorpraktikum mit anschließender Ausbildungszusage

Was stimmt dnn da nun?

Probezeit

  • Praktikum dauert vom 01.03.09 bis 31.08.09
  • 3 Monate Probezeit, natürlich noch laufend

Prinzipiell kann in der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Ab welchem Zeitpunkt die Kündigung wirksam wird, das hängt dann von Details im Vertrag ab.

Gruß,
Michael