Hallo,
aus mehreren Gründen bin ich gezwungen mein Vorpraktikum in der Altenpflege zu beenden, am liebsten fristlos. Problem nun ist die Kündigungsfrist.
Im Vertrag steht wörtlich: „Der Praktikantenvertrag kann von beiden Seiten gemäß BGB gekündigt werden“.
Hierzu scheiden sich allerdings die Aussagen. Die einen meinen 2 Wochen, die anderen 4 Wochen, wieder andere sagen, dass es in einem Praktikum gar keine Kündigungsfristen gibt.
- Praktikum dauert vom 01.03.09 bis 31.08.09
- 3 Monate Probezeit, natürlich noch laufend
- Vergütung von 400,-
- Vorpraktikum mit anschließender Ausbildungszusage
Was stimmt dnn da nun?