Kündigung vor Antritt der Stelle durch neuen AG

Hallo,

Kündigung vor Arbeitsantritt ist rechtens, wenn es nicht im Vertrag ausgeschlossen wurde (Vertragsstrafe bei Nichtantritt ist z.B. ein solcher konkludenter Ausschluss).

Ist das Praxis? Ja, leider.

Bekommt man ALG ohne Sperrzeit? Ja, denn man darf seinen Job wechseln auch auf die Gefahr, da in der Probezeit rauszufliegen.

VG
EK