Kündigung vor Arbeitsantritt

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgender Sache:

was ist wenn man einen Arbeitsvertrag schon unterschrieben hat und dann doch die option auf eine bessere Stelle erhält?

Kann man in der Zeit bis zu Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses vom Vertrag zuruecktreten?

oder kann das UN Unkosten die durch den zukünftigen AN enstanden sind geltend machen?

danke für feedback
Grüsse

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgender Sache:

was ist wenn man einen Arbeitsvertrag schon unterschrieben hat
und dann doch die option auf eine bessere Stelle erhält?

Man sollte mit dem AG über eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages sprechen.

Kann man in der Zeit bis zu Beginn des neuen
Arbeitsverhältnisses vom Vertrag zuruecktreten?

Nein, nur kündigen.

oder kann das UN Unkosten die durch den zukünftigen AN
enstanden sind geltend machen?

Sie könnten versuchen nachzuweisen, dass ihnen Kosten für neue Inserate, weitere Vorstellungsgespräche usw. entstanden sind und die ersetzt verlangen.

Wenn man den ersten Arbeitstag ordentlich antritt und den Vertrag dann (auch ohne Angabe von Gründen) innerhalb der Probezeit ordentlich kündigt, können Sie das nicht.

HTH

MfG imager

danke für feedback
Grüsse

Kündigung ist grundsätzlich möglich
Hi!

da das Ganze ziemlich genau vor zuletzt einem Monat in genau
dieser Form hier durchgekaut wurde… :smile:

Kann man in der Zeit bis zu Beginn des neuen
Arbeitsverhältnisses vom Vertrag zuruecktreten?

Zurücktreten nein, kündigen grundsätzlich mal ja

Unter Einhaltung der Kündigungsfrist kann gekündigt werden,
wenn dies nicht offensichtlich ungewollt ist.

Anzeichen dafür sind in der Regel (unter anderem):
Lange Kündigungsfristen, keine Probezeit oder Vertragsstrafen.

Sinnvoller ist es jedoch tatsächlich, den AG um eine Aufhebung
zu bitten.
Stimmt der AG zu (und das wird meistens der Fall sein), ist
man auf der sicheren Seite.

oder kann das UN Unkosten die durch den zukünftigen AN
enstanden sind geltend machen?

Er könnte theoretisch Schadenersatz für tatsächlich
entstandenen Schaden geltend machen, wenn man vertragsbrüchig
wird.

Gruß
Guido

Danke für die Infos …
ich weiss dass das alles schon mal durchgekaut wurde, allerdings hat mir noch die Info gefehlt ob das UN Kosten auf mich abwälzen könnten.

viele Grüsse

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