Kündigung vor Arbeitsantritt

Hallo,

wenn man heute einen Arbeitsvertrag zum 1.1.2012 unterschreiben würde und übermorgen bekäme man ein besseres Angebot, kann man dann einfach vom Vertrag zurück treten???

Gruß Britta

Hallo,

Hallo,

wenn man heute einen Arbeitsvertrag zum 1.1.2012
unterschreiben würde und übermorgen bekäme man ein besseres
Angebot, kann man dann einfach vom Vertrag zurück treten???

„Zurücktreten“ gibt es hier nicht. Sofern eine Kündigungsmöglichkeit vor Arbeitsantritt ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Vertrag entsprechend gekündigt werden. Ist diese vorzeitige Kündigung nicht vereinbart, bleibt nur noch eine Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen.

Gruß Britta

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Eigentlich muss man einen Vertrag einhalten sofern nicht ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vereinbart ist.

Üblicherweise wird jedoch eine Probezeit mit stark verkürzter Kündigungsfrist für beide Seiten vereinbart.
Man könnte also bereits jetzt z.B. zum Ende der ersten Woche (oder entsprechend der Kündigungszeit) kündigen.

Am besten man nimmt mit dem Arbeitgeber Kontakt auf und versucht sich gütlich zu einigen - man sieht sich meist zwei mal im Leben.

Einfach nicht zu erscheinen ist auf jeden Fall die schlechteste aller Varianten!

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

um es mal rechtlich klarzustellen:

Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist zulässig, wenn sie nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. Gibt es dazu keine Regelung, ist sie möglich.

Eine die Kündigung ausschließende Regelung soll aber z.B. auch eine Vertragsstrafenregelung für den Fall des Nichtantritts der Arbeit sein (Argument: Wenn den Parteien der Antritt des Arbeitsplatzes so wichtig ist, dann soll auch die vorzeitige Kündigung ausgeschlossen sein).

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsre…

VG
EK