Kündigung vor Arbeitsantritt/Ausbildungsklausel

Hallo liebe wissenden :smile:

Ein paar Fragen stehen mir derzeit ins Gesicht geschrieben…

Bitte nehmt einmal folgende Dinge dazu an:

  • Eine Person ist auf Arbeitssuche.

  • Eine Firma bietet dieser Person eine Stelle an (z.b. Mitte November)
    mit Start Anfang des neuen Jahres.

  • Probezeit 6 Monate.

  • Diese Stelle schliesst eine 10-monatige Aus-/Weiterbildung zum
    Beginn des Arbeitsverhältnisses ein.

  • Kündigt der bisher Arbeitssuchende während der Ausbildungsdauer den
    Vertrag müsste er einen Teil der Ausbildungskosten tragen (laut
    Arbeitsvertrag bis 5500€)

  • Der Vertrag wird unterzeichent

  • Nun kündigt der bisher Arbeitssuchende den Vertrag noch vor
    Arbeitsbeginn, z.B. Mitte Dezember.

So…genug angenommen :smile:

Nun würde mich brennend interessieren ob :

  1. der zuvor Arbeitssuchende einen Teil der Ausbildungskosten zahlen
    müsste
  2. eine Probezeit mit einer solchen Klausel so gesetzlich i.O. ist, da
    es irgendwie recht einseitig aussehen würde in der Form.

Falls sich jemand etwas damit auskennt wäre ich um jede Antwort sehr dankbar.

Grüsse Skully

Hallo Fragender,

ich bin nicht rechtskundig, habe aber schon öfter mal Schulungen gebucht:

  • Nun kündigt der bisher Arbeitssuchende den Vertrag noch vor
    Arbeitsbeginn, z.B. Mitte Dezember.

So…genug angenommen :smile:

Nun würde mich brennend interessieren ob :

  1. der zuvor Arbeitssuchende einen Teil der Ausbildungskosten
    zahlen müsste

Wenn die Ausbildungsstätte bei Kündigung z.B. 2 Wochen vor Ausbildungsbeginn Stornogebühren erhebt, dann darf das der nun nicht mehr zukünftige Arbeitgeber möglicherweise schon vom nicht mehr zukünftigen Arbeitnehmer verlangen. Mehr als solchen eingetretenen Schaden aber eher nicht.

  1. eine Probezeit mit einer solchen Klausel so gesetzlich i.O.
    ist, da
    es irgendwie recht einseitig aussehen würde in der Form.

Dass Rückzahlungsansprüche bei teuren Ausbildungen vertraglich festgehalten werden kenne ich als durchaus üblich. Ob die Größenordnung verhältnismäßig ist, möchte ich ohne die Kenntnis, was das für eine Ausbildung sei, nicht ausschließen.

Oder was war Deine zweite Frage genau?

Gruß, Karin

Hi, danke erstmal fürs schnelle Antworten :smile:

zum 2. Punkt, kann ich es durchaus nachvollziehen das eine solche Klausel wirksam ist, aber leidet darunter doch der Schutz in der Probezeit, denn ganz unbedarft kündigen kann man ja nicht, hat man doch gleich evtl. einen haufen Schulden im Nacken sitzen sollte man kündigen wollen.

Nach meiner Rechtsempfindung (basiert jedoch nicht auf fundiertem wissen, eher nach Empfindung ^^) soll doch die Probezeit auch Schutz sein…und eben diesen Empfände ich hier als angegriffen, oder ?

Wegen der Höhe der klausel kann man annehmen das der Arbeitgeber die Verhältnismässigkeit durch ein Gerichtsurteil angenommen hat.
Laut mündlicher Aussage des Arbeitgebers bei einer Kündigung in der Probezeit würde wohl eine Art Staffelung stattfinden (also nach 1. Monat 1/10, nach 2 Monaten 2/10…), aber wenn man vorher kündigt…?

Bin dankbar für jeden weiteren Rat :smile:

Gruss Skully

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Hallo Skully

Es besteht bezüglich der Zusammenfassung des Schreibers und dem tatsächlichen Wortlaut des Vertrages zumeist ein erheblicher Interpretationsspielraum.

Von daher sollte man zumindest die Mühe man, die fiktiven relevanten Paragraphen im Wortlaut zu nennen. Am besten den ganzen Vertrag.

Gruß,
LeoLo