Ein paar Fragen stehen mir derzeit ins Gesicht geschrieben…
Bitte nehmt einmal folgende Dinge dazu an:
Eine Person ist auf Arbeitssuche.
Eine Firma bietet dieser Person eine Stelle an (z.b. Mitte November)
mit Start Anfang des neuen Jahres.
Probezeit 6 Monate.
Diese Stelle schliesst eine 10-monatige Aus-/Weiterbildung zum
Beginn des Arbeitsverhältnisses ein.
Kündigt der bisher Arbeitssuchende während der Ausbildungsdauer den
Vertrag müsste er einen Teil der Ausbildungskosten tragen (laut
Arbeitsvertrag bis 5500€)
Der Vertrag wird unterzeichent
Nun kündigt der bisher Arbeitssuchende den Vertrag noch vor
Arbeitsbeginn, z.B. Mitte Dezember.
So…genug angenommen
Nun würde mich brennend interessieren ob :
der zuvor Arbeitssuchende einen Teil der Ausbildungskosten zahlen
müsste
eine Probezeit mit einer solchen Klausel so gesetzlich i.O. ist, da
es irgendwie recht einseitig aussehen würde in der Form.
Falls sich jemand etwas damit auskennt wäre ich um jede Antwort sehr dankbar.
ich bin nicht rechtskundig, habe aber schon öfter mal Schulungen gebucht:
Nun kündigt der bisher Arbeitssuchende den Vertrag noch vor
Arbeitsbeginn, z.B. Mitte Dezember.
So…genug angenommen
Nun würde mich brennend interessieren ob :
der zuvor Arbeitssuchende einen Teil der Ausbildungskosten
zahlen müsste
Wenn die Ausbildungsstätte bei Kündigung z.B. 2 Wochen vor Ausbildungsbeginn Stornogebühren erhebt, dann darf das der nun nicht mehr zukünftige Arbeitgeber möglicherweise schon vom nicht mehr zukünftigen Arbeitnehmer verlangen. Mehr als solchen eingetretenen Schaden aber eher nicht.
eine Probezeit mit einer solchen Klausel so gesetzlich i.O.
ist, da
es irgendwie recht einseitig aussehen würde in der Form.
Dass Rückzahlungsansprüche bei teuren Ausbildungen vertraglich festgehalten werden kenne ich als durchaus üblich. Ob die Größenordnung verhältnismäßig ist, möchte ich ohne die Kenntnis, was das für eine Ausbildung sei, nicht ausschließen.
zum 2. Punkt, kann ich es durchaus nachvollziehen das eine solche Klausel wirksam ist, aber leidet darunter doch der Schutz in der Probezeit, denn ganz unbedarft kündigen kann man ja nicht, hat man doch gleich evtl. einen haufen Schulden im Nacken sitzen sollte man kündigen wollen.
Nach meiner Rechtsempfindung (basiert jedoch nicht auf fundiertem wissen, eher nach Empfindung ^^) soll doch die Probezeit auch Schutz sein…und eben diesen Empfände ich hier als angegriffen, oder ?
Wegen der Höhe der klausel kann man annehmen das der Arbeitgeber die Verhältnismässigkeit durch ein Gerichtsurteil angenommen hat.
Laut mündlicher Aussage des Arbeitgebers bei einer Kündigung in der Probezeit würde wohl eine Art Staffelung stattfinden (also nach 1. Monat 1/10, nach 2 Monaten 2/10…), aber wenn man vorher kündigt…?
Bin dankbar für jeden weiteren Rat
Gruss Skully
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